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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 15/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 24.06.2025

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2025 wird genehmigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03 Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen

Sachvortrag:

Herr Eck stellte den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 im Rahmen einer Präsentation vor. Die Haushaltsunterlagen wurden dem Gremium vorab übersandt.

Erste Bürgermeisterin Seufert hob die wesentlichen Ansätze des Haushalts 2025 hervor.

Beschlussvorschlag 1:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit seinen Anlagen und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschlussvorschlag 2:

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 04 Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

Sachvortrag:

Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetzt wird die bisherige staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Juli 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechende staatliche Pflicht zu diesem Zeitpunkt entfällt.

Auf Grundlage des Art. 23 GO und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO kann die Gemeinde Euerbach eine Stellplatzsatzung erlassen, welche die wegfallende staatliche Pflicht auffängt. Die Zahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach der Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde Euerbach mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2025 zu erlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 05 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, Gemeindeteil Sömmersdorf

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 10.12.2024 die 8. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ für den Gemeindeteil Sömmersdorf beschlossen.

Aufgrund des gegebenen Bedarfes nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindeteil Sömmersdorf soll am östlichen Ortsrand die dort bestehende Baugebietslage erweitert werden. Städtebauliches Ziel ist die Baurechtschaffung für die Erschließung und Bebauung eines Allgemeinen Wohngebietes. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das dafür vorgesehene Areal jedoch nur teilweise als Baufläche dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes die Darstellung von „Allgemeines Wohngebiet“, Flächen für die Abwasserbeseitigung, Grünflächen und Straßenverkehrsflächen erfolgen.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden.

Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 200/2 und 200/3, beide Gemarkung Sömmersdorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,81 ha.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Beschlussvorschlag 1:

Anerkennung des Planentwurfes

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, in der Fassung vom 30.04.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschlussvorschlag 2:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Zusätzlich sollen die Nachbarkommunen am Verfahren beteiligt werden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 06 Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ mit integrierter Grünordnung, Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Sömmersdorf

Sachvortrag:

Die Gemeinde Euerbach möchte zur Bedarfsdeckung das am östlichen Ortsrand best. Baugebiet „Am Weihergraben“ im Gemeindeteil Sömmersdorf kleinräumig erweitern. Aufgrund der Lage des hierfür vorgesehenen Areals im Außenbereich, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, inklusive einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes, sollte ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Das bereits im Jahr 2021 begonnene 13b-Verfahren wurde aufgrund eines Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18.07.2023, wonach die Regelungen des § 13 BauGB gegen Europarecht verstoßen und somit nicht mehr angewendet werden dürfen, nach der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Jahr 2023 jedoch gestoppt und durch Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2024 in ein Regelverfahren überführt.

Mit dem Bebauungsplanverfahren ist aus Gründen der Rechtssicherheit neu zu beginnen. Zusätzlich muss der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Euerbach aus Gründen des Entwicklungsgebotes seiner 8. Änderung in einem Parallelverfahren unterzogen werden.

Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes soll, aufgrund der örtlichen Baulandnachfrage, die bedarfsgerechte Realisierung eines kleinen, attraktiven und durchgrünten Wohnquartiers, am östlichen Rand von Sömmersdorf ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan sieht hierzu die Entwicklung von insgesamt 11 Baugrundstücken für Wohnzwecke (Allgemeines Wohngebiet – WA), einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen vor. Die straßenbauliche Anbindung erfolgt im Bereich der St.-Johannes-Straße. Die Grundstücks- und Straßenentwässerung ist im Trennsystem vorgesehen. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße B 303 ist die Errichtung eines Lärmschutzwalles erforderlich.

Durch die im Jahr 2023 durchgeführte Behördenbeteiligung (gestopptes 13b-Verfahren) liegen der Verwaltung verschiedene Stellungnahmen zum geplanten Bebauungsplan vor, die – soweit planungsrelevant – zwischenzeitlich in den bisherigen Bebauungsplanvorentwurf eingearbeitet wurden.

Zum Nachweis des Schall- und des Artenschutzes wurden Gutachten beauftragt, nach deren Ergebnissen hierzu geeignete Festsetzungen erforderlich werden.

Zudem müssen bei Regelverfahren für die bauleitplanerischen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsflächen erbracht werden. Diese sollen nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, auf dem am Ostrand des Baugebietes geplanten Grünstreifen erfolgen. Auf einer insgesamt ca. 1.370 m² großen Teilfläche ist hierzu die Anpflanzung von Hecken auf Extensivwiese und die Anlage natürlicher Regenwassermulden vorgesehen.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,477 ha und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Sömmersdorf:

Fl. Nrn. (ganz): 200/2, 200/3

Fl. Nr. (teilweise): 200/1

Der überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Beschlussvorschlag 1:

Anerkennung des Planentwurfes

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ für den Gemeindeteil Sömmersdorf, in der Fassung vom 30.04.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschlussvorschlag 2:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffetlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Zusätzlich sollen die Nachbarkommunen am Verfahren beteiligt werden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 07 Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Greßthal mit 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet“ in der Gemeinde Wasserlosen, Gemeindeteil Greßthal; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Die Gemeinde Wasserlosen hat mit Mail vom 25. Juni 2025 mitgeteilt, dass der Gemeinderat Wasserlosen die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Greßthal mit 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet“ beschlossen hat.

Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit von 25.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025 statt.

Der Gemeinde Euerbach wurde als Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit gegeben.

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt!

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Greßthal mit 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet" in der Gemeinde Wasserlosen nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Kenntnis.

Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 08 Bauangelegenheiten: Nutzungsänderung des Nebengebäudes und Teilnutzungsänderung der Scheune zu einer Wohneinheit auf Fl. Nr. 32/2 der Gem. Obbach

Sachvortrag:

Der Bauherr plant die Umnutzung des bestehenden Nebengebäudes und die Teilumnutzung der bestehenden Scheune zu einer Wohneinheit.

Die Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus sowie die neue Wohneinheit im Nebengebäude bzw. der Scheune werden je als gesamte Wohnungen vermietet.

Die Wohneinheit 1 im best. Wohnhaus bietet Platz für 7 Schlafplätze und die Wohneinheit 2 bietet Platz für 3 Schlafplätze.

Die Kubatur der Gebäude bleibt unverändert.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Auf dem Grundstück können nur zwei anstelle von drei Stellplätzen nachgewiesen werden.

Die eingereichte Teilnutzungsänderung der Scheune ist baurechtlich derzeit nicht genehmigungsfähig.

Die Zustimmungen der Nachbarn liegen nicht vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 09 Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Die Erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass das Staatl. Bauamt mitgeteilt hat, dass die B303 zwischen Sömmersdorf und Euerbach am ca. Mitte August bis Mitte September erneuert wird. Weitere Informationen liegen der Gemeinde noch nicht vor.

Folgenden Vereinen/Personen wurde von der Ersten Bürgermeisterin und dem Gemeinderat gratuliert:

- Der U17 der JFG Werngrund zur Meisterschaft

- Der Heimatkapelle Sömmersdorf zum 70-jährigen Jubiläum

- Frau Michaela Ruhl zur Deutschen Meisterschaft im Kegeln in der Altersklasse Seniorinnen B

Die Vorsitzende sprach im Namen von GR Lettowsky eine herzliche Einladung zum 40-jährigen Jubiläum des ökumenischen Kirchenchors Obbach aus. Das Jubiläumskonzert findet am 20. Juli statt mit anschließendem Gemeindefest im Schlosshof.

GR Kraft fragte nach dem Stand der Städtebauförderung.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 17.07.2025
Gemeindeverwaltung