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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 15/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

I.

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Euerbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf

6.514.500 EUR

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf

2.321.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer 330 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Schweinfurt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Euerbach, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 26, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Euerbach, 03.06.2026
gez. Seufert
1. Bürgermeisterin

Nachrichtlich: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden durch eine separate Satzung (Hebesatzsatzung vom 13.11.2024) festgelegt:

Grundsteuer

(A)

300 v. H.

(B)

300 v. H.

Hinweis: erneute Veröffentlichung der Haushaltssatzung aufgrund eines Tippfehlers im letzten Amtsblatt.