| TOP 01 | Anerkennung der Niederschrift vom 23.06.2026 |
Sachvortrag:
Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.06.2026 wird anerkannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 23.06.2026 an.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
| TOP 02 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung |
Sachvortrag:
Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.
| TOP 03 | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich "Conn Barracks"; Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Sachvortrag:
Das Architekturbüro Baurconsult hat mit E-Mail vom 26.06.2026 mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in der Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Conn Barracks“ beschlossen hat.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.10.2025 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 22) bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 15.01.2026 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ sowie die dazugehörige Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.12.2025 beschlossen.
Gleichzeitig erfolgte der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 11.06.2026 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ sowie die dazugehörige Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.05.2025 gebilligt. Dieser Flächennutzungsplanentwurf enthält die Einarbeitung der Abwägung.
Weiter wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“, und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 31.07.2026.
Die Planunterlagen können während der Beteiligung (ab dem 29.06.2026) auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen und abgerufen werden.
Parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, findet im Zeitraum vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ nicht berührt.
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.
Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
| TOP 04 | Bebauungsplan "Gewerbepark Conn Baracks - Blue Swan", Durchführung der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Sachvortrag:
Das Architekturbüro Baurconsult hat mit E-Mail vom 25.06.2026 mitgeteilt, dass der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ beschlossen hat.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“, i.d.F. vom 19.12.2025, hat in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.01.2026 mit Frist zur Stellungnahme bis 27.02.2026. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzung des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ vom 18.06.2026 durch den Zweckverband behandelt und abgewogen.
Der entsprechend der Abwägung geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ (i.d.F. vom 29.05.2026) wurde in der Zweckverbandssitzung am 18.06.2026 gebilligt. Weiter hat der Zweckverband beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Das Ergebnis der Abwägung wurde in die Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ mit Begründung wurde in der Fassung vom 29.05.2026 gebilligt, einschließlich der dazugehörigen Anlagen (Anlage 1 – Umweltbericht // Anlage 2 – Verkehrsuntersuchung // Anlagen 3.1, 3.2, 3.3 – Schalltechnische Untersuchungen // Anlage 4 – Artenschutzfachliche Zusammenfassung // Anlage 5 – Störfalluntersuchung). Weiter hat der Zweckverband beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ bis zum 31.07.2026.
Die Projektunterlagen sind während der Beteiligung im Zeitraum vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 über die Internetseite des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/bebauungsplan-conn-barracks veröffentlicht.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“ nicht berührt.
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.
Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
| TOP 05 | Vertagt: Bauangelegenheiten: Nutzungsänderung der Garage zu Werkstatt 1 und der Getränkehalle zu Werkstatt 2 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200 (Hauptstr. 71) der Gem. Euerbach |
Beschluss:
Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 16 |
| TOP 06 | Anregungen und Wünsche |
Die Vorsitzende gratulierte den Bauhofmitarbeitern, Herrn Beller und Herrn Büttner, zum 25-jährigen Dienstjubiläum und bedankte sich bei den Jubilaren für die gute Zusammenarbeit.
Des Weiteren gab die Vorsitzende bekannt, dass zwei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“ an folgenden Terminen stattfinden: Mittwoch, 08.07.2026, um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum Niederwerrn und am Donnerstag, 09.07.2026, um 18.00 Uhr in der Rathausdiele in Schweinfurt.
Die Vorsitzende informierte darüber, dass ein Teilstück des Parkplatzes in der Auenstraße eingebrochen ist.
Abschließend lud die Vorsitzende zum 60-jährigen Korbballjubiläum des VfL Euerbach vom 10.07.2026 bis 12.07.2026 ein.
Gemeinderatsmitglied Stahl teilte mit, dass die Kanaleinläufe in Euerbach auf der Höhe des Rathauses Euerbach bis zum Ortsausgang Richtung Schweinfurt sowie am Kastanienbaum in Sömmersdorf zugewachsen sind.
Gemeinderatsmitglied Helmerich erkundigte sich, ob ein Verkehrsspiegel an der Kreuzung Dr.-Georg-Schäfer-Straße/Kleinstraße angebracht werden kann.
Gemeinderatsmitglied Kraft fragte nach, ob aufgrund der hohen Temperaturen der Kindergarten in Euerbach klimatisiert werden könnte.
Gemeinderatsmitglied Weiß sprach ebenfalls das Thema Kanaldeckel an, da dies bereits in der Bürgerversammlung angesprochen wurde.