TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 08.07.2025
Sachvortrag:
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08. Juli 2025 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08. Juli 2025.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 15 |
TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Sachvortrag:
Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.
TOP 03 Information aus dem Bauhof
Sachvortrag:
Der Leiter des gemeindlichen Bauhofes, Herr Werner Halbig, berichtete über die aktuelle Situation des Bauhofs und stellte die vergangenen und laufenden Projekte und Tätigkeiten des Bauhofs vor.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Bauhofleiters zur Kenntnis.
TOP 04 Bauangelegenheiten: Neubau eines Balkons und eines Stellplatzes auf Fl. Nr. 1635 Gem. Euerbach (Hauptstraße 38)
Sachvortrag:
Der Bauherr plant die Errichtung eines Balkons an das bestehende Wohnhaus und eines Stellplatzes unter dem Balkon.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zustimmungen der Nachbarn liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 16 |
TOP 05 Bauangelegenheiten: Bauantrag Wohnhauserweiterung und Wohnhausumbau sowie Neubau einer Garage auf Fl Nrn. 153/5 und 153/4 der Gem. Sömmersdorf (Steingrube 12)
Sachvortrag:
Der Bauherr plant eine Wohnhauserweiterung und einen Wohnhausanbau sowie den Neubau einer Garage an das bestehende Wohnhaus.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan“ und widerspricht folgenden Festsetzungen:
Dachform und Dachneigung
Anstelle eines Sattel- oder Walmdaches mit 35-50° Dachneigung soll auf dem Anbau ein Flachdach mit 0° entstehen, da die geplanten Anbauten gegenüber dem bestehenden Wohnhaus im Erscheinungsbild untergeordnet sein sollen.
Baugrenze
Die nördliche Baugrenze verläuft im Abstand von 3,00 m parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze.
Die geplante, nördlich an das Wohngebäude anschließende Garage überschreitet die Baugrenze dreiecksförmig um maximal 80 cm, da die geplante Erweiterung des Wohnhauses nur in östlicher Richtung erfolgen kann, ist die Zufahrt zur vorhandenen Garage nicht mehr möglich. Es wird daher in nördlicher Richtung eine neue Doppelgarage angeordnet, die als Fertiggarage mit ihren vorgegebenen Maßen zur vorgenannten Überschreitung der Baugrenzen führt.
Die Bauherren beantragen die Befreiung von den vorgenannten Festsetzungen.
Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen dem Anbau und dem bestehenden Nebengebäude liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Die Zustimmungen der Nachbarn liegen nicht alle vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 16 |
TOP 06 Städtebauliche Sanierungsgebiete, Anzeige von Bautätigkeiten auf Fl.-Nr. 36 Gemarkung Obbach
Sachvortrag:
Der Eigentümer des Anwesens hat mitgeteilt, dass er folgende Sanierungsarbeiten an dem bestehenden Wohnhaus plant:
- energetische Sanierung
- Dachsanierung
- Austausch der Fenster
- Ausbesserung von Schäden an der Fassade
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 16 |
TOP 07 Anregungen und Wünsche
Sachvortrag:
Die Vorsitzende berichtete vom „Danke-Abend“ für die Musikvereine und Chöre am 16.07.2025 und richtete dem Gemeinderat den Dank der Vereine aus.
Weiter gratulierte die Erste Bürgermeisterin folgenden Vereinen und Einrichtungen:
| - | VfL Euerbach Korbball Jugend 9 zur Feldmeisterschaft 2025 |
| - | Dem Ökumenischen Chor zum 40-jährigen Jubiläum |
| - | TSV Obbach Korbball Frauen zur Feldmeisterschaft 2025 |
Anschließend sprach die Erste Bürgermeisterin eine herzliche Einladung zur School´s Out Party am Donnerstag, den 31.07.2025 um 14 Uhr an der Schäferswiese in Euerbach aus.
GR Winkler fragte nach, ob es erneuten zu Vandalismus auf dem Friedhof Euerbach gekommen ist.