Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Euerbach folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 6.145.700 EUR |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 1.773.000 EUR |
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:
| Gewerbesteuer | 330 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.00.000 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Schweinfurt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Euerbach, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 26, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Hinweis: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden durch eine separate Satzung (Hebesatzsatzung vom 13.11.2024) festgelegt:
| Grundsteuer | (A) | 300 v. H. |
| (B) | 300 v. H. |