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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 18/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Dorferneuerung Hain 3

Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt

Gz. LD-A - A 7566 - 2610

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Hain 3 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes an­geordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 26.11.2024 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungs­planes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine er­heblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungs­gerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes dar­stellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 01.10.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Länd­liche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen - Verwaltungsakte in Flur­neuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 26.11.2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg gestellt werden.

Würzburg, 13.08.2024
gez. Manfred Stadler
Baudirektor