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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 2/2023
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung vom 10.01.202

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 13.12.2022

Beschluss:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 wurde die Machbarkeitsstudie „Bauhütte Obbach 2.0“ an das Büro Archicult GmbH – Breunig Architekten zur Angebotssumme von 60.350,85 Euro brutto vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Antrag auf Förderung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zu stellen.

TOP 03

Änderung des Bebauungsplanes "An der Wallfahrt / Im Stück", Gemarkung Hain, in der Gemeinde Poppenhausen, frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Das Planungsbüro Bautechnik Kirchner hat mit Schreiben vom 25.11.2022 mitgeteilt, dass die Gemeinde Poppenhausen beabsichtigt die 3.Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt/Im Stück“ im Gemeindeteil Hain mit Berichtigung (9.Änderung) des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen, Landkreis Schweinfurt.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Unterlagen des Bebauungsplanes in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 öffentlich ausgelegt.

Die Gemeinde Euerbach wurde als Behörde oder als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um einer Stellungnahme bis 13.01.2023 gebeten.

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Änderung des Bebbaungsplanes „An der Wallfahrt / Im Stück“ im Gemeindeteil Hain mit Berichtigung (9.Änderung) des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen, Ldkr. Schweinfurt nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 04

Aufstellung des Bebauungsplanes "Krumbachweg", Gemarkung Hain, in der Gemeinde Poppenhausen, frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Das Planungsbüro Bautechnik Kirchner hat mit Schreiben vom 25.11.2022 mitgeteilt, dass die Gemeinde Poppenhausen beabsichtigt den Bebauungsplan „Krumbachweg“ im Gemeindeteil Hain, Ldkrs Schweinfurt aufzustellen.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Unterlagen des Bebauungsplanes in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 öffentlich ausgelegt.

Die Gemeinde Euerbach wurde als Behörde oder als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um einer Stellungnahme bis 13.01.2023 gebeten.

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Aufstellung des Bebbaungsplanes „Krumbachweg“ im Gemeindeteil Hain der Gemeinde Poppenhausen, Ldkr. Schweinfurt nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 05

Bebauungsplan "Am Motorpool" Gemeinde Niederwerrn, Gemarkung Niederwerrn

Sachvortrag:

Die Planungsschmiede Frank M. Braun, Würzburg hat mit Schreiben vom 13.12.2022 mitgeteilt, dass die Gemeinde Niederwerrn die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ am 27.09.2022 beschlossen hat

In der Sitzung vom 29.11.2022 wurde der Entwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Die Gemeinde Euerbach wurde als Behörde oder als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um einer Stellungnahme bis 20.01.2023 gebeten.

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ der Gemeinde Niederwerrn nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 06

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2021

Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 24.11.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anwesend waren 6 Mitglieder des Ausschusses.

Die Prüfung wurde stichprobenweise durchgeführt und erstreckte sich auf die in der Niederschrift aufgeführten Bereiche. Aufgetretene Fragen wurden direkt beantwortet.

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Raditsch, stellt das Ergebnis der Überprüfung dar. Die einzelnen Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung erfolgen in den nächsten Tagesordnungspunkten.

TOP 07

Feststellung der Jahresrechnung 2021

Sachvortrag:

Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde im vorhergehenden TOP bekanntgegeben.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt: 5.651.858,39 EUR

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt: 5.651.858,39 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt: 4.138.044,36 EUR

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt: 4.138.044,36 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt: 9.789.902,75 EUR

Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt: 9.789.902,75 EUR

Alle im § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses einbezogen.

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird festgestellt. Über das Ergebnis erteilt der Gemeinderat sein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 08

Entlastung zur Jahresrechnung 2021

Sachvortrag:

Die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde im vorherigen TOP festgestellt. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.

Erste Bürgermeisterin Frau Seufert ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 09

Bericht vom Treffen der Gemeinde mit den Gewerbetreibenden

Sachvortrag:

Die Gemeinde hat am 29.11.2022 zu einem Empfang die Gewerbetreibenden der Gemeinde zu einem Meinungsaustausch eingeladen. Erste Bürgermeisterin Seufert berichtet über die Anregungen und Wünsche der Gewerbetreibenden.

TOP 10

Auftragserteilung Reparaturarbeiten Eisfeldstraße im Gemeindeteil Obbach; Kenntnisnahme nach Art. 37 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Seufert hat das Gremium in der Sitzung am 13.12.2022 informiert, dass an die Firma Erdbau Reichert, Maßbach eine dringliche und unaufschiebbare Auftragsvergabe zur Reparatur des Kanalbruchs in der Eisfeldstraße im Gemeindeteil Obbach mit einer Auftragssumme von 12.647,30 Euro brutto zur Abwendung weiterer Schäden erteilt wurde.

Die Firma hat die Arbeiten in der Zwischenzeit ausgeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die dringliche und unaufschiebbare Auftragsvergabe an die Firma Erdbau Reichert GmbH, Maßbach mit einer Auftragssumme von 12.647,30 Euro brutto zustimmend nach Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 11

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Seufert spricht Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren aus. Diese finden statt:

14.01.2023

Sömmersdorf

21.01.2023

Euerbach

28.01.2023

Obbach

Die Heimatkapelle Sömmersdorf lädt ein zum Neujahrskonzert am 21.01.2023.

Gemeinderat Günter Huter weist darauf hin, dass für ihn die Termine für Bürgerversammlungen im Juli ungünstig sind.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass in 2024 überlegt werden kann die Bürgerversammlungen im März/April durchzuführen.

Gemeinderat Andreas Schraut teilt mit, dass bei der Treppenanlage (Mittlerer Zauserweg) zwischen von Steinau Straße und untere Mühle einige Stufen locker sind.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 19.01.2023
Gemeindeverwaltung