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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 20/2023
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Euerbach

am Dienstag, 19. September 2023

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 25.07.2023

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2023 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 25. Juli 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

In der nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2023 wurde aufgrund der Dringlichkeit die Vergabe des neuen Mehrzweckfahrzeugs der Feuerwehr Euerbach beschlossen. Der Auftrag (Los 1 und Los 2) wurde an die Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen, zum Gesamtpreis von 147.030,40 € (brutto) vergeben.

TOP 03

Bepflanzung Kreisel B 303

Sachvortrag:

Gemeinderat Steffen Brandt nimmt an diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Gemeindeordnung (GO) nicht teil. Der Kreisel am Ortseingang von Euerbach von Schweinfurt kommend soll bepflanzt werden.

Es werden 3 Varianten in der Sitzung vorgestellt. Nicole Brandt von Gartengestaltung Brandt stellt die 3 Varianten dem Gemeinderat vor.

Es würden folgende Kosten anfallen:

Variante 1

13.155,20 Euro

Variante 2

11.267,40 Euro

Variante 3

19.625,20 Euro

Frau Brandt erläutert die einzelnen Varianten mit den entsprechenden Vorteilen. Die Bepflanzung soll in Verbindung mit dem Obst- und Gartenbauverein durchgeführt werden. Der Obst- und Gartenbauverein spendet 4 Sommerflieder für den Kreisel.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Realisierung von Variante 1 zum Preis von 13.155,20 Euro (brutto). Die Variante 1 hat den Vorteil, dass der Kreisel das ganze Jahr blüht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

3

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 04

Zuschussantrag; Kindergarten Sömmersdorf

Sachvortrag:

Der St. Johannes Verein Sömmersdorf beantragt mit Mail vom 25.08.2023 für den Kindergarten Sömmerdorf einen Zuschuss für die Neuanschaffung eines Nestschaukelgestells. Da das alte Nestschaukelgestellt bei der jährlichen Hauptuntersuchung aufgrund eines morschen Querbalkens gesperrt werden musste, war die Anschaffung eines neuen Gestells notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.822,25 Euro. Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50 % der Gesamtkosten gefördert. Auf der Haushaltstelle 4640.9881 sind bereits keine Haushaltsmittel mehr verfügbar.

Beschluss:

Dem St. Johannes Verein Sömmersdorf wird für den Kindergarten Sömmersdorf ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten (1.822,25 EUR) in Höhe von 911,13 EUR gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung.

Mit der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltstelle 4640.9881 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 05

Zuschussantrag; TSV Obbach

Sachvortrag:

Mit E-Mail vom 11.09.2023 hat der TSV Obbach mitgeteilt, dass aufgrund von Schäden am Dach des Sportheimes (Garagenbereich), eine Reparatur erforderlich ist. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich voraussichtlich auf ca. 6.300,00 €. Der TSV Obbach bittet um Förderung gem. Beschluss vom 19.05.1995. Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Beschluss:

Dem TSV Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die o. g. Reparatur gewährt. Der voraussichtliche Förderbetrag liegt bei einer Höhe von 315,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 06

Bauhof; Vergabe Gießarm

Sachvortrag:

Für das im Bauhof eingesetzte Wasserfass ist die Anschaffung eines Gießarmes vorgesehen. Ein solcher Gießarm würde die Bewässerungsarbeiten im Frühjahr und Sommer enorm erleichtern und beschleunigen. Hierfür liegen Angebote von drei Firmen vor. Die Angebotssummen lagen zwischen 29.784,50 € (brutto) und 32.414,54 € (brutto). Im Haushalt ist die Anschaffung des Gießarmes vorgesehen. Haushaltsmittel sind verfügbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter Fa. Müller Landtechnik KG, Holzhausen, zum Angebotspreis von 29.784,50 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 07

Bauhof; Vergabe Mulde für Hackenliftanhänger

Sachvortrag:

Für den Hackenliftanhänger des Bauhofes ist die Anschaffung einer Mulde vorgesehen. Hierfür liegen Angebote von drei Firmen vor. Die Angebotssummen lagen zwischen 8.687,00 € (brutto) und 12.785,36 € (brutto). Die Angebote der beiden günstigen Anbieter sind für den Einsatz in unserem Bauhof nicht geeignet und entsprechen nicht den Wünschen und Anwendungen des Bauhofs. Im Haushalt ist die Anschaffung der Mulde vorgesehen. Haushaltsmittel sind verfügbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den Auftrag an den geeignetsten Bieter Fa. Moran AG, Grettstadt, zum Angebotspreis von 12.785,36 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 08

Rathaus; Vergabe Serverschrank

Sachvortrag:

Aufgrund der organisatorischen Situation im Technikraum des Rathauses, sowie zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der EDV-Verfügbarkeit ist die Anschaffung eines Serverschrankes im Rathaus Euerbach nötig. Das Fehlen eines solchen Serverschrankes wird zudem stets vom Informationssicherheitsbeauftragten bemängelt. Hierfür liegt ein Angebot vor. Weitere angefragte Firmen haben kein Angebot abgegeben. Im Haushalt ist die Anschaffung des Serverschranks vorgesehen. Haushaltsmittel sind verfügbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den einzigen Bieter Fa. Elektro Schneider GmbH, Wipfeld, zum Angebotspreis von 10.694,78 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 09

Offene Ganztagsschule;

Kostenübernahme Freitagsbetreuung

Sachvortrag:

Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird in der offenen Ganztagsschule eine Betreuung am Freitagnachmittag von 11.00 bis 14.00 Uhr angeboten. Dieses Betreuungsangebot ist ein Zusatzangebot, welches bei Bedarf beim Haus Marienthal gebucht werden kann.

Diese Betreuung am Freitag ist laut Haus Marienthal zu einem monatlichen Elternbeitrag von 40 € wirtschaftlich möglich bei einer Anmeldung von 15 Kindern. Bei der Bedarfserhebung im Rahmen der Anmeldung für die offene Ganztagsschule sind 9 Anmeldungen eingegangen. Der Gemeinderat hatte im Jahr 2021 bereits für das Schuljahr 2021/2022 die Kostenübernahme beschlossen.

Beschluss:

Sofern aufgrund der gemeldeten Kinder eine Kostendeckung beim Haus Marienthal nicht erzielt wird, übernimmt die Gemeinde die Kosten für die fehlenden Kinder in Höhe von 40 €/Monat/Kind für das Schuljahr 2023/2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

0

TOP 10

Gigabit-Richtlinie; Antragsstellung

Sachvortrag:

Das neue Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0 ermöglicht die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt sind.

Förderfähig sind nur noch Glasfaseranschlüsse. Die Verlegung erfolgt bis ins Haus. Dem Eigentümer entstehen dabei keine Kosten. Er muß auch keinen Tarif buchen. Es wurde vorab eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Dabei wurde eine Adressliste des Bundes in Abstimmung mit dem bayerischen Breitbandzentrum genutzt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau adressgenau melden. Nach Auswertung der Markterkundung wurden 471 Adressen als förderfähig erfasst. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde für den Hauptort gemeldet. Die Ergebnisse der Markterkundung sind beiliegender Darstellung zu entnehmen. Die Infrastrukturkosten wurden im Gigaportal des Bundes mit 4.239.000 € berechnet.

Hinweis:

Im Bundesprogramm wird eine sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke gefördert. Diese liegt in der Regel deutlich unter den Infrastrukturkosten, da der Netzbetreiber die zu erwartenden Kundenentgelte der nächsten sieben Jahre abziehen muß. Weiterhin kann er zusätzlich Eigenmittel einbringen. Deshalb können mögliche Eigenmittel zu diesem Zeitpunkt nicht berechnet werden. Die Gemeinde kann aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit das Verfahren ohne Vergabe beenden.

Die Förderquote liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel. Die benötigten Eigenmittel liegen demnach bei 10 %. Zur Sicherung der Fördermittel ist bis zum 15.10.2023 ein vorläufiger Förderantrag zu stellen.

Dies dient zur Sicherung möglicher Fördermittel und ist mit keinen Kosten verbunden. Im nächsten Jahr kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu ist ebenfalls ein Gemeinderatsbeschluß notwendig. In diesem Beschluß wird das förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Es kann aber auch auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden. In diesem Fall wird der Förderbescheid zurückgegeben.

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt einen vorläufigen Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 11

Bauangelegenheiten:Teilabbruch einer Abstellhalle mit Satteldach und Neuerrichtung mit Pultdach auf Fl. Nr. 24 der Gem. Sömmersdorf (Euerbacher Straße 7)

Sachvortrag:

Der Bauherr plant den Teilabbruch der bestehenden Abstellhalle. Das Satteldach der Halle ist baufällig und muss erneuert werden. Die bestehende Westwand und ein Teil der Südwand wurden durch Holzständerbauweise errichtet und sollen jetzt durch Mauerwerk ersetzt werden. Die Grundfläche des Gebäudes bleibt gleich. Das neue Dach wird als Pfettendachstuhl in Form eines Pultdaches mit einer DN von 10° ausgeführt. Das Dach soll mit Blech eingedeckt werden und in der Farbe an das Wohnhaus bzw. an die Scheune angepasst werden. Die Abstellhalle dient als Garage, als Holzlager und als Carport. Die angrenzende Überdachung im Osten bleibt unverändert. Die Entwässerung wird an den Bestand angeschlossen. Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, da das Grundstück keine direkten Nachbarn besitzt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

TOP 12

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass die Umrüstung auf LED Lampen im Gemeindegebiet komplett abgeschlossen ist.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass der Baufortschritt am Dorfgemeinschaftshaus deutlich sichtbar ist.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass das Bushäuschen im Gemeindeteil Obbach fertig gestellt wurde.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass die Essenslieferung für die OGS ab dem neuen Schuljahr die Firma S-Bar übernimmt.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass die Auswertung für das Geschwindigkeitsgerät Sömmersdorf ausgelesen wurde. Geschäftsleiter Funk erläutert die Zahlen. Die Zahlen werden dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Erste Bürgermeisterin Seufert teilt mit, dass die Baumaßnahme an der Staatsstraße Euerbach Sömmersdorf beendet ist.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:30 Uhr

Für die Richtigkeit:

Die Vorsitzende:
Simone Seufert
Erster Bürgermeisterin
Für das Protokoll:
Stefan Funk
Schriftführer