| TOP 01 | Anerkennung der Niederschrift vom 23. Juli 2024 |
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Sachvortrag:
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Gemeinderat Kraft den Antrag, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 der nichtöffentlichen Sitzung in den öffentlich zu nehmen.
Der Antrag wird mit 2:10 Stimmen abgelehnt.
Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung vom 23. Juli 2024 an.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift vom 23. Juli 2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 02 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung |
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Sachvortrag:
Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe aus der letzten Gemeinderatssitzung vor.
| TOP 03 | Dorferneuerung Obbach, Vorstellung ELER-Fördermaßnahme |
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Sachvortrag:
Für diesen Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende Herrn Bär von der Planungsschmiede Braun, Würzburg.
Herr Bär stellte die Fördermaßnahme und das Förderprogramm „ELER“ anhand einer Präsentation vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die von Herrn Bär vorgestellte Maßnahme an.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Stellung eines Förderantrags im Rahmen des ELER-Programms.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 04 | Zuschussantrag; Kindergarten Sömmersdorf |
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Sachvortrag:
Der St. Johannes Verein Sömmersdorf beantragt mit Mail vom 05.08.2024 für den Kindergarten Sömmerdorf einen Zuschuss für den Austausch der Haustüre am Kindergarten.
Für den Austausch der Tür liegt ein Angebot vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf 7.080,92 Euro brutto.
Gemäß Beschluss vom 18.10.2011 werden Investitionen in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit 50 % der Gesamtkosten gefördert. Auf der Haushaltstelle 4640.9881 sind Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 Euro verfügbar. Die voraussichtliche Zuschusshöhe beläuft sich auf ca. 3.540,46 Euro. Es würde demnach eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 1.540,46 Euro stattfinden.
Beschluss:
Dem St. Johannes Verein Sömmersdorf wird für den Kindergarten Sömmersdorf ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für die Anschaffung einer neuen Haustür gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung und nach Haushaltslage.
Mit der überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltstelle 4640.9881 besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
| TOP 05 | Zuschussantrag; Heimat - Trachtenverein Euerbach e.V. |
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Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 27.07.2024 teilt der Heimat – Trachtenverein Euerbach e.V. mit, dass er neue Trachten angeschafft hat. Die Anschaffung beläuft sich auf eine Höhe von 1.380,60 Euro brutto. Der Heimat – Trachtenverein Euerbach e.V. bittet um einen Zuschuss gem. Beschluss vom 19.05.1995.
Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.
Beschluss:
Dem Heimat – Trachtenverein Euerbach e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die Anschaffung neuer Trachten gewährt. Der Förderbetrag liegt bei einer Höhe von 69,03 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 4600.7000 vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
| TOP 06 | Zuschussantrag; TSV Obbach |
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Sachvortrag:
Der TSV Obbach beabsichtigt die Anschaffung neuer Leibchen und Trikots für den Sportverein. Hier entstehen Kosten in Höhe von schätzungsweise 690 Euro. Der TSV Obbach bittet um einen Zuschuss gem. Beschluss vom 19.05.1995.
Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.
Beschluss:
Dem TSV Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die Anschaffung neuer Leibchen und Trikots gewährt. Der Förderbetrag liegt bei einer Höhe von ca. 34,50 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 5500.7000 vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
| TOP 07 | Bauantrag; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flur Nummer 198/5 der Gemarkung Sömmersdorf (Zum Eschenbach 7) |
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Sachvortrag:
Der Bauherr plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen von 9,01 x 4,00 Metern an das bestehende Wohnhaus. Zwischen den einzelnen Stützen erhält Terrassenüberdachung eine Brüstungswand von 90cm aus Holz. Die Überdachung wird als Holzkonstruktion ausgeführt. Das Dach wird als Pultdach mit einer Dachneigung von 3° und einer Ziegeleindeckung ausgeführt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weihergraben“ und widerspricht den Festsetzungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung.
Der Bauherr beantragt die Befreiung für die festgelegte Dachform und Dachneigung der geplanten Terrassenüberdachung. Die Überdachung soll mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 3° ausgeführt werden, um den Raum besser nutzen zu können.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 08 | Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Gartenzaunes auf Fl.-Nr. 1577/4 Gem. Euerbach (Von-Bibra-Straße 24) |
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Sachvortrag:
Die Bauherrin möchten auf dem Flurstück 1577/4 Gem. Euerbach (Von-Bibra-Straße 24) einen Sichtschutzzaun entlang der Von-Münster-Straße mit einer Höhe zwischen 1,80 m und 1,99 m errichten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zauser“.
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 4 festgesetzt, dass die straßenseitige Einfriedung nur eine Höhe von 1,00 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben darf.
Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:
- Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt zwischen 1,80 m und 1,99 m.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 09 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Brebersdorf West" in der Gemeinde Wasserlosen, Gemeindeteil Brebersdorf; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) |
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Sachvortrag:
Die Gemeinde Wasserlosen hat mit Mail vom 01.08.2024 mitgeteilt, dass der Gemeinderat Wasserlosen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brebersdorf West“ beschlossen hat.
Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit von 09.08.2024 bis 20.09.2024 statt.
Der Gemeinde Euerbach wurde als Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit gegeben.
Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt!
Beschluss:
Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Vorentwurf den Bebauungsplan „Brebersdorf West“ in der Gemeinde Wasserlosen im Gemeindeteil Brebersdorf nicht berührt.
Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Kenntnis.
Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 10 | Anregungen und Wünsche |
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Sachvortrag:
Die Vorsitzende gab bekannt, dass für die Grundschule zum 01.10.2024 ein Bufdi für das Schuljahr 2024/2025 eingestellt wurde.
Weiter sprach die Vorsitzende eine herzliche Einladung zum Tag der Innenentwicklung am 28. & 29. September aus.
Die Erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Katastervermessung in Obbach nun beginnt.
Weiter lädt die Erste Bürgermeisterin zur Einweihung des neuen Spielplatzes in Obbach am Freitag, den 27. September ein. Beginn ist um 15 Uhr.