Die melderechtlichen Vorschriften sehen vor, dass die Meldebehörden persönliche Daten aus dem Melderegister weitergeben oder veröffentlichen dürfen bzw. zur Übermittlung verpflichtet sind.
Es besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Weitergabe, der Veröffentlichung oder Nutzung der Daten zu widersprechen.
Die Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
Sie haben die Möglichkeit, gegen folgende Datenübermittlungen zu widersprechen:
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, wendet sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Euerbach, Rathausplatz 1, 97502 Euerbach.