über die
Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Euerbach
am Dienstag, 17. Oktober 2023
im Sitzungszimmer des Rathauses
GR/2023/012
Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr
Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Seufert, Simone
Stimmberechtigt: 2. Bürgermeisterin
Jakob, Gabriele
Stimmberechtigt: 3. Bürgermeister
Peter, Manfred
Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied
Böhm, Uwe
Brandt, Steffen
Höfer, Daniel
Hutter, Moritz
Kraft, Jochen
Lettowsky, Andrea
Schäfer, Johannes
Schraut, Andreas
Stark, Kurt
Weigand, Jonas
Fehlend:
| Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied |
|
| Hutter, Günter | Entschuldigt fehlend |
| Raditsch, Sandra | Entschuldigt fehlend |
| Weiß, Bernd | Entschuldigt fehlend |
| Zirkel, Alexander | Entschuldigt fehlend |
Öffentliche Tagesordnung
| 01 | Anerkennung der Niederschrift vom 19. September 2023 |
| 02 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung |
| 03 | Bericht des Bauhofleiters |
| 04 | Dorferneuerung Obbach 3 Gemeinde Euerbach; Kostenbeteiligung an Maßnahmen der Dorferneuerung |
| 05 | Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Gartenzaunes auf Fl.-Nr. 153/2 Gem. Sömmersdorf (Steingrube 4) |
| 06 | Bauplangenehmigung: Abbruch und Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung und Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl. Nr. 812/1 Gem. Obbach (Von-Hutten-Str. 7) |
| 07 | Bauplangenehmigung: Kernsanierung eines Zweifamilienhauses, Abbruch der Garage und Errichtung eines Carports auf Fl. Nr. 832 Gem. Obbach (Von-Henneberg-Str. 30) |
| 08 | Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Nichteinhaltung der Baugrenze bei Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/4 Gem Euerbach (Altfeldring 41) |
| 09 | Zuschussantrag, Kath. Kirchenstiftung Obbach |
| 10 | Neugestaltung Sitzungssaal |
| 11 | Anregungen und Wünsche |
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| TOP 01 | Anerkennung der Niederschrift vom 19. September 2023 |
Sachvortrag:
Die Niederschrift vom 19. September 2023 wird anerkannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 19. September 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
| TOP 02 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung |
Sachvortrag:
Es liegen keine Punkte aus der letzten Gemeinderatssitzung vor.
| TOP 03 | Bericht des Bauhofleiters |
Sachvortrag:
Der Leiter des gemeindlichen Bauhofes Werner Halbig berichtet über die aktuelle Situation des Bauhofs.
Er berichtet über die laufenden Projekte und Tätigkeiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Bauhofleiters Werner Halbig zur Kenntnis.
Die Mitglieder des Gremiums bedanken sich beim gemeindlichen Bauhof für die Unterstützung der Vereine.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wird sich der Gemeinderat mit dem Thema „rechnerische Fehlstunden“ durch Stundenreduzierungen befassen. Dazu zählt auch die mögliche Besetzung im Bauhof durch das Integrationsamt.
| TOP 04 | Dorferneuerung Obbach 3 Gemeinde Euerbach; Kostenbeteiligung an Maßnahmen der Dorferneuerung |
Sachvortrag:
Zwischen der Gemeinde Euerbach als Maßnahmeträger und der Teilnehmergemeinschaft Obbach 3 (Teilnehmergemeinschaft) soll eine Vereinbarung über die Ausführung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch den Maßnahmeträger im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft geschlossen werden.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Maßnahmen:
Die voraussichtlichen Kosten betragen 960.480,38 Euro.
Die voraussichtlichen Kosten teilen sich auf in:
Objekt 1
728.730,06 Euro
Objekt 2
106.452,88 Euro
Planung und Bauleitung
125.277,44 Euro
Davon werden 47 Prozent als Kostenbeteiligung übernommen.
Das wären 451.416,38 Euro.
Der Verwendungsnachweis ist bis 31.12.2027 vorzulegen.
Planung und Ausführung obliegt dem Maßnahmeträger.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Euerbach als Maßnahmeträger und der Teilnehmergemeinschaft Obbach 3 (Teilnehmergemeinschaft) über die Ausführung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch den Maßnahmeträger im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft zu.
Die voraussichtlichen Kosten betragen 960.460,38 Euro.
Der Höchstbetrag der Kostenbeteiligung beträgt 47 Prozent = 451.416,36 Euro.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 05 | Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Gartenzaunes auf Fl.-Nr. 153/2 Gem. Sömmersdorf (Steingrube 4) |
Sachvortrag:
Die Bauherrin möchten auf dem Flurstück 153/2, Steingrube 3, Gem. Sömmersdorf einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gesamtbebauungsplan Nord“.
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 2.8 festgesetzt, dass die straßenseitige Einfriedung nur eine Höhe von 1,20 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben darf.
Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:
| - | Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt 1,80 m. |
Hinsichtlich der Einfriedung zu den Nachbarn sind keine Festsetzungen vorhanden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 4 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 06 | Bauplangenehmigung: Abbruch und Neuerrichtung einer Terrassenüberdachung und Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl. Nr. 812/1 Gem. Obbach (Von-Hutten-Str. 7) |
Sachvortrag:
Die Bauherren planen den Abbruch der vorhandenen Terrassenüberdachung und die Neuerrichtung an das bestehende Wohnhaus sowie die Errichtung eines Sichtschutzzaunes.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Heimbach“.
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 3.8 festgesetzt, dass Einfriedungen nur eine Höhe von 1,10 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben dürfen.
Die vorhandene Grundstückseinfassung, besteht in Angrenzung zur Von-Hutten-Straße aus einer 50 cm hohen Betonmauer.
Auf einer Länge von 8,75m soll ein 2 m hoher Metallgitterzaun auf der bestehenden Grundstückseinfassung errichtet werden, wodurch sich in diesem Teilbereich zur Straße eine Einfriedungshöhe von 2,50 m zur OK Gehweg ergibt.
Aufgrund dessen wird die folgende Befreiung beantragt:
| - | Zaunhöhe: die geplante Zaunhöhe beträgt 2,50 m. |
Der Abbruch und die Neuerrichtung der Terrassenüberdachung ist verfahrensfrei möglich, die Einhaltung der der Abstandsflächen liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Es liegen nicht alle Nachbarunterschriften vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ab Gehsteig-Oberkante zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 07 | Bauplangenehmigung: Kernsanierung eines Zweifamilienhauses, Abbruch der Garage und Errichtung eines Carports auf Fl. Nr. 832 Gem. Obbach (Von-Henneberg-Str. 30) |
Sachvortrag:
Die Bauherren planen die Kernsanierung des bestehenden Zweifamilienhauses sowie den Abbruch der bestehenden Doppelgarage und Errichtung eines Carports
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heimbach“ und widerspricht folgenden Festsetzungen:
Festsetzung 2.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen:
Der geplante Carport befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Festsetzung 3.8 Einfriedungen an Straßen, Wegen und Plätzen dürfen eine Höhe von 1,10 m über Gehsteig Oberkante nicht übersteigen.
Die Höhe der geplanten Einfriedung soll 1,80 m betragen
Festsetzung nach der Garagen- und Stellplatzverordnung: zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein
Der Abstand zwischen Carport und öffentlicher Verkehrsfläche beträgt 1,49 m bis 1,00 m.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 08 | Bauangelegenheiten; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Nichteinhaltung der Baugrenze bei Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/4 Gem Euerbach (Altfeldring 41) |
Sachvortrag:
Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Carports.
Der Carport ist mit einer Größe von 3,00 x 5,00m und einer Höhe von ca. 2,20m geplant.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altfeldweg II“.
Der geplante Carport liegt außerhalb der für Garagen, Nebengebäude und Gebäude vorgesehenen Baugrenzen und Baulinien.
Der Carport ist über dem bereits vorhandenen Stellplatz an der nordwestlichen Hausmauer geplant.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 09 | Zuschussantrag, Kath. Kirchenstiftung Obbach |
Sachvortrag:
Die Kath. Kirchenstiftung Obbach hat mit Schreiben vom 17.09.2023 einen Zuschussantrag für die Reparatur der gesamten Kirchenfenster gestellt. Die voraussichtlichen Kosten betragen 3.472,90 €.
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.05.1995 gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Institutionen einen Zuschuss in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Eigenleistungen und Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird kein Zuschuss gewährt.
Beschluss:
Der Kath. Kirchenstiftung Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 173,65 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 10 | Neugestaltung Sitzungssaal |
Sachvortrag:
Der Sitzungssaal im Rathaus wird immer mehr multifunktional genutzt.
So wird der Sitzungssaal neben den Sitzungen des Gemeinderates u.a. auch als Trausaal oder Raum für größere Besprechungen oder Empfänge genutzt.
Die derzeitigen Möbel erlauben einen „Umbau“ nur mit erhöhtem Personalaufwand.
Die bisherigen Möbel im Sitzungssaal sind nicht nur schwer sondern auch sperrig und können nicht gestapelt werden.
Hinzukommt, dass die Akustik und die Technik nach über 30 Jahren nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Ziel ist es leichtere stapelbare Möbel zu beschaffen, damit der Sitzungssaal schneller und leichter ohne größeren Personalaufwand umgeräumt werden kann.
Die Firma Büro Höchemer, Bad Bocklet hat bereits die Möglichkeiten zur Verbesserung der Akustik in einer Sitzung vorgestellt. Auch hat die Firma die technischen Möglichkeiten und die Tische präsentiert.
In der Sitzung werden 3 weitere Alternativen für neue Stühle im Sitzungssaal präsentiert.
Die Stühle sind stapelbar und haben sich bereits in anderen Sitzungssälen bewährt.
Ziel ist es, dass nach der Auswahl der Stuhlvariante die Verwaltung die Ausschreibung für die Renovierung des Sitzungssaales vornimmt.
Im Haushalt 2023 sind Haushaltsmittel eingestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung für die Renovierung des Sitzungssaales.
Als Stuhl soll der „Typ Freischwinger“ ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
| TOP 11 | Anregungen und Wünsche |
Sachvortrag:
Erste Bürgermeisterin Seufert informiert über die Baumaßnahme „Finkenweg“ im Gemeindeteil Obbach.
Erste Bürgermeisterin Seufert lädt ein zur Kirchweih am kommenden Wochenende (20. bis 23. Oktober 2023) nach Sömmersdorf.
Erste Bürgermeisterin Seufert erinnert an das Jubiläum der ILE am 20. Oktober 2023 in Poppenhausen.
Erste Bürgermeisterin Seufert bedankt sich bei den Teilnehmern für die sehr gute Zusammenarbeit beim Seminar in Klosterlangheim am vergangenen Wochenende (13./14. Oktober 2023).
Gemeinderätin Andrea Lettowsky weist auf die Musical Fahrt am 28. Oktober 2023 hin.
Gemeinderat Jochen Kraft bittet die Ampelphase in Euerbach in der Hauptstraße zu überprüfen. Die „grün“ Phase ist für Menschen mit Rollstühlen angeblich zu kurz.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:40 Uhr
Für die Richtigkeit:
Der Vorsitzende:Simone SeufertErster Bürgermeisterin | Für das Protokoll:Stefan FunkSchriftführer |