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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 22/2025
Sonstiges
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Sonstiges

Aufgrund Umsetzung EU-Vorgaben:

Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

Ab dem 9. Oktober 2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sogenannter „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Die Bankverbindungsdaten des Finanzamts Schweinfurt finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid und auch auf der Homepage des Finanzamts unter Kontakt > Bankverbindung (www.finanzamt-schweinfurt.de)

Empfehlung:

Nutzen Sie für die Entrichtung von Steuern das SEPA-Lastschrift-Mandat. Offene Beträge werden von der Finanzverwaltung frühestens am Fälligkeitstag abgebucht und in der Regel erst nach dem Fälligkeitstag ihrem Konto belastet.