der kath. Kirchengemeinden St. Nikolaus, Geldersheim - St. Michael - Euerbach - St. Johannes d. Täufer, Sömmersdorf - Mariä Heimsuchung, Obbach
Es sind jeweils 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.
Sofern eine Liste der Wahlberechtigten nicht zur Verfügung steht, weisen sich die Wähler zur Überprüfung ihrer Wahlberechtigung durch den Personalausweis aus.
Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die in den jeweiligen Kirchen aushängende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Kandidaten gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wähler bereit gehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, sind ungültig.
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder deren Wahlberechtigung durch Personalausweis festgestellt wurde.
Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.
Wähler, die verhindert sind, persönlich zur Wahl zu kommen, erhalten auf Antrag im Pfarramt einen Briefwahlschein.
Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch, 20.11.2024 schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden.
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag.
Der Briefwähler füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief durch die Post oder auf andere Weise dem Vorsitzenden des Wahlausschusses über das zuständige Pfarramt, oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Zur Wahl stellen sich:
St. Michael, Euerbach: Arnold Arthur, Knorr Jürgen, Roth Mirjam, Scheller Gerhard, Weiß Michael
St. Johannes d. Täufer, Sömmersdorf: Büttner Margit, Dix Karina, Pfister Dorothea, Selzam Florian
Mariä Heimsuchung, Obbach: Heinz Rita, Kaiser Egon, Müller Rosamunde (hier werden nur 3 Kandidaten gewählt)