TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 30.09.2025
Sachvortrag:
Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2025 wird anerkannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2025 an.
TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Sachvortrag:
Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.
TOP 03 Bauangelegenheiten: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Gartenzaunes auf Fl.-Nr. 820/1 Gem. Obbach (Von-Henneberg-Str. 18)
Sachvortrag:
Die Bauherren möchten auf dem Flurstück 820/1, Von-Henneberg-Straße 18, Gem. Obbach einen Gartenzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heimbach“.
Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 3.8 festgesetzt, dass Einfriedungen nur eine Höhe von 1,10 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben dürfen.
Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:
- Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt 1,80 m.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
TOP 04 Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" der Gemeinde Geldersheim, Durchführung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht mit Anlagen, in der Fassung vom 08.10.2025 gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ umfasst nun die Grundstücke Fl.Nrn. 1052/1, 1053/1, 1053/2 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1052, 1053, 1000 und 1000/2 - jeweils Gemarkung Geldersheim.
Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ bis zum 08.12.2025.
Die Planunterlagen können während der Beteiligung vom 03.11.2025 bis 08.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung/bebauungsplan-am-alten-flugplatz.html eingesehen und abgerufen werden.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim nicht berührt.
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.
TOP 05 Dorferneuerung Obbach 3, Gemeinde Euerbach, Kostenbeteiligung am VLE Grundbeitrag
Sachvortrag:
Die Regelung zur Finanzierung und Förderung der Beiträge der Teilnehmergemeinschaft an die Verbände für Ländliche Entwicklung wurde neu gefasst. Seit dem 01.01.2025 ist ein Grundbeitrag von allen bestehenden Teilnehmergemeinschaften an den Verband für Ländliche Entwicklung zu entrichten.
Die Höhe des Grundbeitrages beschließt der Vorstand des Verbandes auf Grundlage des durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Haushalts des Verbands für das laufende Beitragsjahr.
Der Grundbeitrag für das Verfahren Dorferneuerung Obbach 3 beträgt aktuell für das Jahr 2025 insgesamt 7.000,00 € und wird gemäß den gültigen Dorferneuerungsrichtlinien gefördert.
Der Vertragspartner trägt für die Teilnehmergemeinschaft den nicht zuschussfähigen Anteil des jährlich anfallenden Grundbeitrages. Dieser Anteil berechnet sich nach der aktuellen Finanzkraft des Vertragspartners und beträgt für das Jahr 2025 insgesamt 62 Prozent bzw. 4.340,00 €.
Eine Anpassung des Grundbeitrages ist jährlich möglich, wobei eine Überprüfung und ggf. Anpassung verpflichtend alle drei Jahre zu erfolgen hat.
Diese Kostenvereinbarung wird bis zum Ende der Beitragspflicht geschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Festlegung des jährlichen Grundbeitrages der Gemeinde Euerbach zum VLE zu und ermächtigt die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Kostenvereinbarung.
TOP 06 Dorferneuerung Sömmersdorf 3, Gemeinde Euerbach, Kostenbeteiligung am VLE Grundbeitrag
Sachvortrag:
Die Regelung zur Finanzierung und Förderung der Beiträge der Teilnehmergemeinschaft an die Verbände für Ländliche Entwicklung wurde neu gefasst. Seit dem 01.01.2025 ist ein Grundbeitrag von allen bestehenden Teilnehmergemeinschaften an den Verband für Ländliche Entwicklung zu entrichten.
Die Höhe des Grundbeitrages beschließt der Vorstand des Verbandes auf Grundlage des durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Haushalts des Verbands für das laufende Beitragsjahr.
Der Grundbeitrag für das Verfahren Dorferneuerung Sömmersdorf 3 beträgt aktuell für das Jahr 2025 insgesamt 7.000,00 € und wird gemäß den gültigen Dorferneuerungsrichtlinien gefördert.
Der Vertragspartner trägt für die Teilnehmergemeinschaft den nicht zuschussfähigen Anteil des jährlich anfallenden Grundbeitrages. Dieser Anteil berechnet sich nach der aktuellen Finanzkraft des Vertragspartners und beträgt für das Jahr 2025 insgesamt 62 Prozent bzw. 4.340,00 €.
Eine Anpassung des Grundbeitrages ist jährlich möglich, wobei eine Überprüfung und ggf. Anpassung verpflichtend alle drei Jahre zu erfolgen hat.
Diese Kostenvereinbarung wird bis zum Ende der Beitragspflicht geschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft zur Festlegung des jährlichen Grundbeitrages der Gemeinde Euerbach zum VLE zu und ermächtigt die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Kostenvereinbarung.
TOP 07 Anregungen und Wünsche
Die Vorsitzende berichtet von einer erneuten Entsorgung von Altreifen zwischen Euerbach und Kützberg.
Sie teilte mit, dass die bisherige Projektmanagerin der Ökomodellregion Anja Scheurich verabschiedet und ihre Nachfolgerin Marina Pleyer eingeführt wurde.
Die Erste Bürgermeisterin lud zu den Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am Sonntag, 16. November 2025 in den drei Ortsteilen ein.
Weiter sprach sie eine herzliche Einladung zum Adventlichen Markt am 22. November 2025 aus.
Sie berichtete vom Treffen mit der sog. „Friedhofgang Obbach“.
Ebenfalls berichtete die Vorsitzende von der Musical-Fahrt nach Hamburg welche vom 07. bis 08. November 2025 stattgefunden hat.
Die Erste Bürgermeisterin teilte mit, dass im Rathaus ein Informationssicherheitsaudit erfolgreich durchgeführt wurde und lobte die Arbeit des ITlers Kai Wiener.
GR Böhm stellte den Antrag, feste Regeln für die Genehmigung von Zäunen aufzustellen. Die Erste Bürgermeistern verwies auf den kommenden „Bau-Turbo“ der Bundesregierung, in dem zukünftig solche Entscheidungen nicht mehr im Gemeinderat beschlossen werden sollen. Damit bestand Einverständnis.
GR Günter Hutter nahm Bezug auf den Zeitungsartikel in der MainPost „Bürgermeisterwahl Euerbach: SPD nominiert Jochen Kraft“ vom 30. Oktober 2025. Daraufhin nahm GR Kraft dazu Stellung. Eine weitere Diskussion im Gremium folgte.