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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 25/2023
Amtliche Nachrichten
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Wegfall des Kinderreisepasses

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzentwurf vom 08.10.2023 zur „Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten und keinen gültigen Kinderreisepass besitzen, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis.

Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderreisepass für 13,00 Euro. Dieser war zwar nur 1 Jahr gültig, die Verlängerung um ein weiteres Jahr kostete jedoch nur 6,00 Euro. Der Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro. Die Dokumente sind für Kinder 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Dokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von 4-6 Wochen.

Bei der Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen des Kindes folgende Unterlagen erforderlich:

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den bisherigen Kinderreisepass

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1 Lichtbild neueren Datums nach den neuesten Lichtbildanforderungen für Personalausweise (biometrisch)

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Augenfarbe und Größe

Falls noch kein Ausweis von unserer Behörde ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde nötig.

Gemeinde Euerbach