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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 25/2023
Aus dem Gemeinderat
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GR-2023-015_Niederschrift_oeffentlich

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom14. November 2023

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2023 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 14. November 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe aus der letzten Gemeinderatssitzung vor.

TOP 03 Förderrichtlinie der Gemeinde Euerbach zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers beschlossen und diese in der Sitzung am 13.12.2022 für das Jahr 2023 verlängert.

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Förderrichtlinie mit der Sitzungsladung übersandt.

Im Haushaltsjahr 2024 sollen aus heutiger Sicht Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Förderbetrages bei Photovoltaikanlagen beträgt für jedes angefangene kWp 50 € (maximal 500 €). Die Förderung ist auf 10 kWp begrenzt.

Die Höhe des Förderbetrages bei Batteriespeichern beträgt pauschal 250 €.

Die Vorsitzende wird in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand informieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt weiterhin die vorliegende Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers für das Haushaltsjahr 2024. Es werden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 30.000 € im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 1

TOP 04 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach; Änderungsbeschluss

Sachvortrag:

Sacht- und Rechtslage:

Die Gemeinde Euerbach besitzt einen vom Landratsamt Schweinfurt genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrmals geändert wurde. Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens wurde ein Landschaftsplan integriert.

Der Gemeinde Euerbach liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Unternehmens zur Betriebserweiterung vor. Aufgrund fehlender Flächenalternativen soll hierfür am nördlichen Rand des best. Gewerbegebietes „Niederwerrner Weg“ ein Bebauungsplan im derzeitigen Außenbereich aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbenutzung zu schaffen.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich keine Baufläche dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll die Darstellung von „Gewerbegebiet“ und „Mischgebiet“ erfolgen.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Änderungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ für den Gemeindeteil Euerbach erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach vom Vorhabenträger beauftragt.

Beschluss:

A) Änderungsbeschluss

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach, im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt:

- Darstellung von insgesamt ca. 1,99 ha Fläche „Gewerbegebiet“ sowie „Mischgebiet“. Das Areal beinhaltet ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 1784, 1784/1, 1785, 1786 und 1793/2 der Gemarkung Euerbach. Das Änderungsgebiet erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Nordrand des best. Gewerbegebietes „Niederwerrner Weg“.

Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort Euerbach. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 2

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 05 Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Niederwerrner Weg III" im Gemeindeteil Euerbach; Aufstellungsbeschluss

Sachvortrag:

Zur Expansion (Produktionshallen, Bürogebäude) eines im Euerbacher Gewerbegebiet „Niederwerrner Weg“ angesiedelten Betriebes, ist die Erweiterung des Betriebsgeländes erforderlich. Der Gemeinde Euerbach liegt diesbezüglich ein Antrag des Unternehmens zur Aufstellung bzw. Anpassung des für den Betriebsstandort maßgeblichen Bebauungsplanes vor, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Erschließung und Bebauung des Areals zu schaffen. Das Plangebiet schließt nördlich an den räumlichen Geltungsbereich des am 05. Juni 2009 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ an. Das Erweiterungsgebiet beinhaltet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Da es sich um einen Außenbereich handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Da die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt etc.) des Areals aktuell nicht gesichert ist, ist zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde Euerbach der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorgesehen, in dem der Bauwillige erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit und in der Lage ist und sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.

Durch die vorgesehene Erweiterung des Betriebsgeländes, werden bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Ausgleichsfläche (Randeingrünung) festgesetzte Grundstücksteile überplant. Für das hiervon betroffene Gebiet müssen somit die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ liegenden Flächen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens angepasst werden (2. Änderung).

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt. Das Vorhaben wird dem Gemeinderat anhand einer Konzeptskizze erläutert.

Beschluss:

A) Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde Euerbach beschließt, im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, die Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“, zur Realisierung eines gewerblich nutzbaren Areals im nördlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Niederwerrner Weg“ im Gemeindeteil Euerbach.

Der etwa 1,99 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet die folgenden Grundstücke der Gemarkung Euerbach, ganz oder teilweise:

Fl.Nr. 1784, 1784/1, 1785, 1786 und 1793/2

Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort „Niederwerrner Weg“. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden (Bauherrn) zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 2

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 06 Bauangelegenheiten; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl. Nr. 812/1 Gem Obbach (Von-Hutten-Str. 7)

Sachvortrag:

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 17.10.2023 behandelt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Heimbach".

Die Terrassenüberdachung kann verfahrensfrei errichtet werden.

Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 3.8 festgesetzt, dass Einfriedungen nur eine Höhe von 1,10 m ab OK (= Oberkante) Gehsteig haben dürfen.

Aufgrund dessen wird die folgende Befreiung beantragt:

- Einfriedung: die geplante Gesamthöhe der Einfriedung beträgt 2,00 m.

Die vorhandene Grundstückseinfassung, besteht in Angrenzung zur Von-Hutten-Straße aus einer 50 cm hohen Betonmauer. Auf einer Länge von 8,75m soll ein Mettallgitterzaun auf der bestehenden Grundstückseinfassung errichtet werden, wodurch sich in diesem Teilbereich zur Straße eine Einfriedungshöhe von insgesamt 2,00 m ab OK Gehweg ergibt.

Es liegen nicht alle Nachbarunterschriften vor.

In der Sitzung vom 17.10.2023 wurde bereits der erforderlichen Befreiung des Bebauungsplans bis zu einer Gesamthöhe von 2,00 m ab Gehsteig-Oberkante zugestimmt.

TOP 07 Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Simone Seufert bedanke sich bei allen Vereinen, bei der Schule und dem Kindergarten für das Mitwirken am Adventlichen Markt.

Erste Bürgermeisterin Simone Seufert weist auf die zahlreichen Veranstaltungen in der Adventszeit im Gemeindegebiet hin. Näheres ist dem Gemeindeblatt zu entnehmen.

Gemeinderat Uwe Böhm stellt die Frage, ob der Unterbau des Pendlerparkplatzes für Busse geeignet ist.

Gemeinderat Günter Hutter schlägt vor, wenn der Bauhof zunehmend Schwierigkeiten hat Weihnachtsbäume für öffentlichen Grund zu bekommen, dass man dann von Seiten der Gemeinde ein Grundstück einzäunen sollte und selber Bäume pflanzt.

Gemeinderat Jonas Weigand lobt den Bauhof für das Schneiden der Bäume um das Rathaus.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:05 Uhr

Für die Richtigkeit:

Die Vorsitzende:  —  Für das Protokoll:
Simone Seufert  — 
Erste Bürgermeisterin  —  Schriftführer