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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 25/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 11.11.2025

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 11.11.2025

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 11.11.2025 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 11.11.2025 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03 Landkreis Schweinfurt Hochbauamt, Schaffung eines Ökokontos durch Ausgleichsmaßnahmen auf den Fl.Nrn. 593 und 594 Gem. Obbach

Sachvortrag:

Das Hochbauamt des Landratsamts Schweinfurt plant für laufende und zukünftige Baumaßnahmen, wie den Neubau des Feuerwehrausbildungszentrums mit Verwaltung in Niederwerrn und dem Neubau der Realschule Schonungen, weitere Grundstücke für die Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

Dies soll über die Schaffung eines Ökokontos beim Bayerischen Landesamt für Umwelt erfolgen. Grundsätzlich sind die Ökokontoflächen rechtlich nicht bindend und es besteht im Bereich des Baurechts keine Meldepflicht. Solange die Ökokontoflächen nicht als Ausgleichsflächen verbucht sind, kann grundsätzlich auch noch eine anderweitige Verwendung der Flächen erfolgen. Erst wenn die Ökokontoflächen als Ausgleichs- oder Ersatzfläche zur Kompensation eines Eingriffsvorhabens umgewidmet werden, sind die betroffenen Flächen verbindlich zu sichern und die Maßnahmen dauerhaft zu erhalten. Grundsätzlich soll mit den frühzeitig „vorgemerkten“ Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über das Ökokonto die Planungssicherheit erhöht und Verfahren beschleunigt werden. Schlussendlich soll somit ein sogenanntes baurechtliches Ökokonto erreicht werden, welches ausschließlich für den Ausgleich von Eingriffsvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und Einbeziehungssatzungen (gemäß § 18 BNatSchG) vorgesehen ist.

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schweinfurt verfolgt das Hochbauamt zunächst Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Euerbach weiter.

Der Landschaftsplan aus dem Jahr 2001 der Gemeinde Euerbach sieht dabei die Renaturierung des Obbacher Mühlbaches und des Obbacher Heimbachgrabens vor.

Nachfolgend ist ein Ausschnitt (s. Bild 1) aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach für die Gemarkung Obbach aufgeführt.

Oben im Bild ist der Obbacher Mühlbach und in der Mitte der Obbacher Heimbachgraben abgebildet. Der Heimbachgraben mündet in den Mühlbach. Beide Wasserläufe sind mit dem Buchstaben „R“ markiert. Das „R“ steht für „Fließgewässer naturnah zurückzubauen“.

Der Landkreis Schweinfurt ist Eigentümer von verschiedenen Ackerflächen in der Gemeinde Euerbach, Gemarkung Obbach. Insbesondere von den Flurnummern 593 und 704. Die Flurnummer 593 mit einer Gesamtfläche von 5.553 m² liegt im Mündungsgebiet des Heimbachbachgrabens in den Mühlbach. Die Fläche ist in dem nachfolgenden Planauszug mit schwarzer Schraffierung markiert.

Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt auf diesem Grundstück eine Teilfläche von etwa 1.995 m² für die Renaturierung des Heimbachgrabens und des Mühlbachs als Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen. Diese Ausgleichsfläche dient unter anderem dem Neubau des Feuerwehrausbildungszentrums mit Verwaltung in Niederwerrn. Ein aktueller Flächengestaltungsplan für die Flurnummer 593 konnte zur Übersicht bereits erstellt werden und ist in der Anlage beigefügt. Ebenfalls im Mündungsgebiet befindet sich die Flurnummer 594 mit einer Gesamtfläche von 5.054 m². Diese Fläche ist naturschutzrechtlich interessant, da dort die Renaturierung des Mühlbaches durchgeführt werden kann. Hierfür wird analog zur Flurnummer 593 ein etwa 15 Meter breiter Streifen entlang des Mühlbaches benötigt. Die Renaturierungsfläche auf der Flurnummer 594 beläuft sich auf circa 1.870 m² (s. Bild 2).

Die Untere Naturschutzbehörde favorisiert eine Renaturierung der genannten Bachläufe in diesem Gebiet. Hierdurch würde die Renaturierung des Obbacher Mühlbaches fortgeführt werden, welche bereits in Richtung Euerbach in früheren Jahren umgesetzt wurde. Somit könnte durch die Renaturierung auf den Flurnummern 593 und 594 eine größere naturschutzrechtlich wertvolle Fläche geschaffen werden.

Des Weiteren würde durch die Renaturierung des Bachlaufes ein attraktiver Lebensraum für Pflanzen und Tiere mit Sicherung bzw. Vergrößerung der Artenvielfalt im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschaffen werden. Das Landschaftsbild würde attraktiver werden, was sich positiv auf die Naherholung auswirkt. Gleichzeitig diene nach Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schweinfurt eine Bachrenaturierung dem Hochwasserschutz, da die Wassermassen mehr Raum zur Verfügung haben und auch die Geschwindigkeit des Wasserdurchflusses reduziert werde. In den vergangenen Jahren war das Gebiet einige Male durch Starkregen überflutet. Die Pufferzonen am Gewässer würden zudem Einträge von Spritzmitteln und Dünger abmindern und auch die Selbstreinigungskraft des Baches würde verbessert werden. Insgesamt entstehe eine höhere biologische Aktivität.

Aufgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2021 sind die Kommunen verpflichtet bis 2027 Maßnahmen zu Gewässerverbesserungen durchzuführen. Schlussendlich würden Ausgleichsmaßnahmen auf den oben genannten Flächen durch die Verortung von Gewässern mehr Wertpunkte zum Ausgleich für Hochbaumaßnahmen generieren als lediglich Ausgleichsmaßnahmen auf einer Wiese oder einem Acker ohne Gewässer. Was wertvolle Ackerflächen für die landwirtschaftliche Nutzung schont.

Die bislang genannten Flurstücke sind auch im nachfolgenden Luftbild noch einmal orange (s. Bild 3) hervorgehoben.

Der Landkreis Schweinfurt vertreten durch das Hochbauamt bittet daher die Gemeinde Euerbach um ihre Zustimmung für die geplanten Maßnahmen. Die Zustimmung soll dann durch Beschluss und anschließende Erklärung zu Gunsten des Landkreises Schweinfurt abgegeben werden.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung eines baurechtlichen Ökokontos zur Vormerkung von Flächen für die Kompensation von Eingriffsvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung und Einbeziehungssatzungen (siehe § 18 BNatSchG) vor dem Hintergrund des § 1a BauGB i. V. m. § 135a BauGB durch den Landkreis Schweinfurt auf den Flurnummern 593 und 594 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

2. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Zustimmungserklärung für den Landkreis Schweinfurt auszufertigen und zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 04 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weihergraben II", Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil SömmersdorfA) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeB) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachvortrag:

Ein bereits im Jahr 2021 begonnenes beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den geplanten Geltungsbereich, wurde nach der Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Jahr 2023 gestoppt, da durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 der § 13b BauGB ersatzlos entfallen ist und nicht mehr angewendet werden darf.

Daraufhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ für den Gemeindeteil Sömmersdorf im Regelverfahren beschlossen. Mit dem Bebauungsplanverfahren wurde aus Gründen der Rechtssicherheit neu begonnen. Zusätzlich wird im Parallelverfahren der gemeindliche Flächennutzungsplan geändert, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am östlichen Ortsrand des Gemeindeteiles.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.09.2025 bis 06.10.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und der Internetveröffentlichung mit öffentlicher Auslegung erfolgte am 29.08.2025 durch Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Euerbach.

Mit Schreiben vom 01.09.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 06.10.2025 abzugeben:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Bauleitplanung

2.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Technik

3.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Untere Immissionsschutzbehörde

4.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

5.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde

6.

Landratsamt Schweinfurt, Straßenbauverwaltung

7.

Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat

8.

Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt

9.

Landratsamt Schweinfurt, Amt für Jugend, Familien und Senioren

10.

Kreisjugendring Schweinfurt

11.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

12.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

13.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

14.

Staatliches Bauamt Schweinfurt, Straßenbauamt

15.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

16.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

17.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt

18.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

19.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

20.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

21.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

22.

ÜZ Mainfranken, Lülsfeld

23.

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt

24.

PLEdoc GmbH, Essen

25.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen

26.

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim

27.

Bundesnetzagentur, Referat 226, Berlin

28.

TransnetBW, Stuttgart

29.

Gemeinde Niederwerrn

30.

Gemeinde Poppenhausen

31.

Gemeinde Geldersheim

32.

Gemeinde Wasserlosen

33.

Markt Sulzthal

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde

2.

Landratsamt Schweinfurt, Straßenbauverwaltung

3.

Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt

4.

Landratsamt Schweinfurt, Amt für Jugend, Familien und Senioren

5.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

6.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

7.

Gemeinde Geldersheim

8.

Gemeinde Wasserlosen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Technik

2.

Kreisjugendring Schweinfurt

3.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

4.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

5.

PLEdoc GmbH, Essen

6.

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim

7.

TransnetBW, Stuttgart

8.

Gemeinde Niederwerrn

9.

Gemeinde Poppenhausen

10.

Markt Sulzthal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Bauleitplanung

2.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Untere Immissionsschutzbehörde

3.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

4.

Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat

5.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

6.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

7.

Staatliches Bauamt Schweinfurt

8.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt

9.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

10.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

11.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

12.

ÜZ Mainfranken, Lülsfeld

13.

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt

14.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen

15.

Bundesnetzagentur, Referat 226, Berlin

A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1.

Stellungnahme landratsamt schweinfurt, Bauamt, bauleitplanung vom 06.10.2025

Die Fachstelle Bauamt, Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die beigelegten fachtechnischen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde und des Kreisbauamtes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Vom Kreisbauamt wurden in seiner Stellungnahme keine Einwände oder Bedenken vorgetragen. Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde wird beschlussmäßig durch den Gemeinderat behandelt. Auf die entsprechende Abwägung wird verwiesen.

Zu den sonstigen Mitteilungen des Bauamtes:

Zu 1.:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken bezüglich der Bedarfsplanung besonderes Gewicht beizumessen ist und dass Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung nicht der gemeindlichen Abwägung unterliegen.

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön und die Regierung v. Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde wurden im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahmen verwiesen. Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten, dass die Gemeinde Euerbach im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versucht hat, einen adäquaten Bedarfsnachweis zu liefern. Nach Ansicht des Gemeinderates liegt durch die vorliegende Bauleitplanung kein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung vor.

Zu 2.:

Der Gemeinderat unterzieht jede eingegangene Stellungnahme einzeln einer Abwägung. In diesem Zuge werden Einwände, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange vom Gemeinderat beschlussmäßig behandelt. Ein pauschal getroffenes Abwägungsergebnis kann demnach ausgeschlossen werden.

Um Wiederholungen gleicher Sachverhalte zu vermeiden, verweist der Gemeinderat lediglich innerhalb der Beschlussfassung auf gleichlautende Stellungnahmen sowie deren Abwägung. Es wird dennoch vom Gemeinderat festgehalten, dass sämtliche eingegangenen Stellungnahmen, innerhalb der öffentlichen Gemeinderatssitzung, gesondert vorgetragen und abgewogen werden. Die Formulierung unter Ziffer 1.11 der Begründung wird zur Klarstellung dahingehend ergänzt, dass die Stellungnahmen einzeln behandelt werden.

Zu 3.:

Der Hinweis zur laufenden Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren) wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Verfahren wird vor dem Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Die Verwaltung wird auf die Einhaltung des Entwicklungsgebotes achten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

2.

Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 02.10.2025

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die Stellungnahme vom 26.04.2023 zur Kenntnis. Diese stammt aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren.

Der darin enthaltenen Empfehlung zur Erstellung einer aktuellen Schallprognose für Verkehrslärm wurde zwischenzeitlich durch die Gemeinde entsprochen.

Zu den weiteren Feststellungen:

-

Die Gemeinde wird bei der Errichtung des Lärmschutzwalls auf die Einhaltung der angegebenen absoluten Höhen achten. Die Ausführungsplanung des Walls wird im Rahmen der Bauausführung dokumentiert.

-

Die Festsetzung B.10.4.3 des Bebauungsplanes wird dahingehend ergänzt, dass die Luftschalldämmung der Außenbauteile nach DIN 4109 zu erfolgen hat. Als Maßnahme gleicher Wirkung wird beispielhaft eine Versatzfassade angegeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

3.

Stellungnahme landratsamt Schweinfurt, Untere Naturschutzbehörde vom 07.10.2025

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt die grundsätzliche Zustimmung der UNB, bei Einhaltung des Fachbeitrages zum speziellen Artenschutz und zur Eingriffsregelung, zur Kenntnis.

Zu 1. Schutzgebiete, 2. Eingriffsregelung und 3. Artenschutz:

Die zustimmenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Pflanzenauswahl gem. Pflanzliste erfolgt und das Pflanzschema verbindlich umgesetzt wird.

Gleiches gilt für die festgesetzten artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen.

Zu 4. Weitere Hinweise:

Die in der Stellungnahme enthaltenen Hinweise werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Auf entsprechende Angaben in B.8.1.1 (Pflege, Erhalt, Ersatz von Gehölzen) und C.18 (Versickerungsgünstige Belagswahl) des Bebauungsplanes wird vom Gemeinderat ergänzend verwiesen.

Die Feststellungen des Artenschutzfachbeitrages sowie der Eingriffsregelung werden eingehalten. Die Zustimmung der UNB wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

4.

Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat vom 06.10.2025

Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Zu 1.:

Die Löschwasserversorgung ist, gemäß Stellungnahme der für die Wasserversorgung zuständigen RMG Poppenhausen, durch das vorhandene örtliche Wasserleitungsnetz sichergestellt. Die Gemeinde Euerbach geht daher aktuell davon aus, dass eine ausreichende Löschwassermenge gemäß DWGW-Regelwerk W 405 im Normalbetrieb zur Verfügung gestellt werden kann.

Es wird darauf geachtet, dass die maximalen Hydrantenabstände nach dem Arbeitsblatt W 331 nicht unterschritten werden und dass eine adäquate Löschwasserentnahmesituation gewährleistet ist (z.B. über Oberflurhydranten). Der Hinweis, dass die Sicherstellung von Löschwasser Sache der Gemeinde Euerbach ist, wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2.:

Der Hinweis wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Über die geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen kann, aufgrund der vorgesehenen Ausbaubreiten, eine ausreichende Zufahrt von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen gewährleistet werden. Ein Wenden und Rangieren kann im Bereich des Wendehammers erfolgen. Zusätzliche Zu- und Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge sind aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Zusammenfassend ist der Gemeinderat der Meinung, dass der Bebauungsplan den zitierten Vorschriften des Art. 5 der BayBO genügt.

Zu 3.:

Für das gesamte Baugebiet ist eine Gebäudehöhe von max. 8,50 m über Erdgeschossniveau, unter Berücksichtigung von max. 2 Vollgeschossen zulässig. Sich ergebende Fensterbrüstungsöffnungen von mehr als 8 m Höhe, können somit ausgeschlossen werden.

Der Hinweis zur Beachtung der aktuellen Bayerischen Technischen Baubestimmung

(BayTB) nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

5.

Stellungnahmen regionaler planungsverband main-rhön vom 25.09.2025 und Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 24.09.2025

Der RPV Main-Rhön und die Höhere Landesplanungsbehörde haben sich mit den o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert. Diese sind inhaltlich nahezu wortgleich bzw. identisch. Aus diesem Grund erfolgt eine gemeinsame Abwägung der Stellungnahmen.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Verweise auf die Stellungnahmen vom 03.05.2023 bzw. 02.05.2023 werden zur Kenntnis genommen. Diese stammen aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren.

Zum weiterhin fehlenden Einvernehmen mit den landes- und regionalplanerischen Belangen, auch des Sachgebietes Städtebau bei der Regierung von Ufr., stellt der Gemeinderat folgendes fest:

Bedarf:

Das vorrangige Ziel der Gemeinde ist es, den vorhandenen Bauwilligen zum jetzigen Zeitpunkt ein nachfragebestimmtes Angebot bereitstellen zu können, um damit vornehmlich einer Abwanderung von Ortsbürgern in andere Gemeindeteile oder Gemeindegebiete zu vermeiden und die gesellschaftlichen Strukturen für das dörfliche Leben in den Orten aufrecht zu erhalten.

Wie dem zwischenzeitlich aktualisierten und ergänzten Bedarfsnachweis (sh. Begründung) entnommen werden kann, beruht die vorliegende Bauleitplanung für den Gemeindeteil Sömmersdorf auf der anhaltenden Nachfrage nach Wohngrundstücken (38 Interessenten). Alle 11 Plangrundstücke des geplanten Baugebietes könnten aufgrund der starken Nachfrage schon zum aktuellen Zeitpunkt veräußert werden. Vorliegend handelt es sich somit um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung aufgrund der hierfür vorhandenen Nachfrage.

Mit dem Bebauungsplan „Am Steigholz“ für den Gemeindeteil Euerbach verfügt die Gemeinde über einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Aktuell plant die Gemeinde die Erschließung des 1. Bauabschnittes für 13 Wohnbaugrundstücke im kommenden Jahr, um der auch in Euerbach unverändert hohen Nachfrage zumindest kurzfristig entsprechen zu können. Alle Baugrundstücke sind ebenfalls stark nachgefragt und werden nach erfolgter Erschließung entsprechend veräußert. Mittelfristig steht die Resterschließung (= 16 Baugrundstücke) bereits zum jetzigen Zeitpunkt in Aussicht. Dies unterstreicht die aktuelle Nachfrage an Baugrundstücken in der Gesamtgemeinde Euerbach. Mit der vorliegenden Bebauungsplanung für den Gemeindeteil Sömmersdorf soll ein weiterer Schritt erfolgen um dieser Nachfrage bedarfsgerecht zu genügen.

Wohnformen:

Die Bauvoranfragen für den Gemeindeteil Sömmersdorf sehen allesamt die Errichtung von Einzelwohngebäuden für Familien vor. Für andere oder kleinere bzw. seniorengerechte Wohnformen besteht keinerlei Nachfrage.

Von Seite der Gemeinde Euerbach besteht die Befürchtung, dass – würde man sich zum aktuellen Zeitpunkt auf verbindliche Festsetzungen für das verdichtete Bauen (z.B. in Form von Reihen- oder Doppelhäusern) festlegen – die hierfür vorgesehenen Grundstücke (weiterhin) nicht nachgefragt werden und somit sukzessive weitere Baulücken bzw. ungenutztes Bauland entstehen.

Sollte sich bis zur Erschließung des Baugebietes hinsichtlich der Nachfrage tatsächlich eine Veränderung ergeben, sind die aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den Baugrenzen grundsätzlich auch dafür geeignet, kleinere oder verdichtete Bauweisen zu etablieren. Die im Bebauungsplan nur unverbindlich eingetragenen Grundstücksgrenzen können in diesem Rahmen angepasst oder geteilt werden. Zudem sind Ausnahmen von den baulichen Festsetzungen auch im Rahmen von Befreiungsanträgen jederzeit möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar oder erforderlich werden.

Sofern sich dafür entsprechender Bedarf zeigen sollte, wird sich der Gemeinderat im Zuge der konkreten Bauantragsstellung damit auseinandersetzen.

Aus den v.g. Gründen hält die Gemeinde Euerbach an der bisher vorgesehenen Grundstücksstruktur und geplanten Wohnform mit Einzelgebäuden auf unterschiedlich großen Parzellen unverändert fest.

Der Hinweis der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die Stellungnahme ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergeht, und keine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange damit verbunden ist, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

6.

Stellungnahme Staatliches Bauamt Schweinfurt vom 22.09.2025

Das Staatliche Bauamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die zu Beginn der Stellungnahme getroffenen Ausführungen des Straßenbauamtes werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Zu den Hinweisen:

-

Ein Hinweis, dass Lichtquellen von den Grundstücken nicht auf den Verkehr der Bundesstraße gerichtet sein dürfen, ist bereits unter C.22.2 des Bebauungsplanes enthalten.

-

Die auftretenden Lärmemissionen durch die Verkehrsbelastung der Bundesstraße B 303 wurden im Rahmen der Schallimmissionsprognose der Wölfel Engineering GmbH ermittelt und, dem Erfordernis nach, entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt. Sonstige Emissionen (z.B. durch Staub, Abgas) müssen standortbedingt von den künftigen Anwohnern hingenommen werden. Der vorgelagerte, begrünte Lärmschutzwall trägt diesbezüglich zur Minderung derartiger Emissionen bei.

-

Das Regenwasser wird gebietsintern oberflächig über Mulden und Gräben abgeleitet. Der Anschluss an diese Mulden ist für die Bauwerber zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich ist das anfallende Oberflächenwasser der Dachflächen über ein getrenntes Leitungsnetz in eine Zisterne auf dem jeweiligen Grundstück abzuleiten. Die Straßenentwässerung der Bundesstraße wird nicht beansprucht.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorstehenden Abwägung der Stellungnahme, das in Aussicht gestellte Einverständnis angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

7.

Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 01.10.2025

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 30.03.2023 wird zur Kenntnis genommen. Diese stammt aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren.

Die Gemeinde hat sich bereits mit den Bewirtschaftern der betroffenen Flächen in Verbindung gesetzt und das geplante Vorhaben entsprechend mitgeteilt.

Zu Flächenverlust und Bodenqualität:

Die Ausführungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Innenentwicklung ist weiterhin das klar definierte städtebauliche Ziel der Gemeinde Euerbach. Vorliegend soll jedoch der anhaltende Bedarf nach Wohnbaugrundstücken, aufgrund zahlreicher konkreter Anfragen, durch die vorliegende Baugebietsausweisung entsprochen werden. An der Planung der Gemeinde Euerbach wird entsprechend festgehalten. Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön und der Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, verwiesen.

Zu Bodenveränderungen:

Soweit es die angestrebte Nutzung zulässt, werden nicht erforderliche Eingriffe in Böden vermieden. Im Rahmen der integrierten grünordnerischen Planung für öffentliche und private Flächen ist die Gemeinde bestrebt, Versiegelungen der Flächen auf ein Minimum zu begrenzen. Die Verwendung und der Einbau von unbelebtem Boden kann im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.

Zu angrenzende landwirtschaftliche Flächen und Wege:

Bei der Umsetzung der Randeingrünung wird darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand der umliegenden Flurwege sowie zu angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eingehalten wird. Eine uneingeschränkte Nutzung der Wege bleibt gewährleistet. Hinweise auf die Duldung nutzungsbedingter Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind bereits in den Bebauungsplanunterlagen enthalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen weiteren Einwände bestehen.

Die Ausführungen zum personenbezogenen Datenschutz, bei Veröffentlichung der Stellungnahme, werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

8.

Stellungnahme bayer. bauernverband vom 06.10.2025

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Ausführungen des Bayer. Bauernverbandes werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der im Bebauungsplan enthaltene Hinweis zu möglichen Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen des Wohngebietes, durch die Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, wird durch entsprechende Zeitangaben ergänzt.

Die zustimmende Haltung zu den im Randbereich integrierten Ausgleichsflächen wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Bei der Umsetzung der Randeingrünung wird darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand der umliegenden Flurwege sowie zu angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eingehalten wird. Eine uneingeschränkte Nutzung der Wege bleibt gewährleistet.

Auf die Abwägung der Stellungnahme des AELF Schweinfurt wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

9.

Stellungnahme deutsche telekom technik gmbH vom 09.09.2025

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Planbereich keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Die Bestandskabel in den Ortsstraßen „St.-Johannes-Straße“ und „Zum Eschenbach“ wurden bereits nachrichtlich im Bebauungsplan gekennzeichnet und erläutert.

Bei der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet wird eine ausreichende Trassierung inkl. erforderlicher Leitungszonen berücksichtigt. Bei Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich wird das zitierte Merkblatt beachtet.

Die Gemeinde Euerbach bittet um Mitteilung des Prüfungsergebnisses zur Versorgung des Plangebietes.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Telekom Technik GmbH rechtzeitig im Rahmen der ver- und entsorgungstechnischen Erschließung des Plangebietes, über die vorgesehenen Baumaßnahmen zu informieren und Maßnahmen Dritter in diesem Zusammenhang mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

10.

Stellungnahmen Vodafone gmbh / Vodafone Deutschland gmbh vom 26.09.2025 und VODAFONE WEST GMBH vom 29.10.2025

Die Vodafone GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Mitteilung, dass keine Einwände gegen die vorgelegte Planung geltend gemacht werden, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Planbereich keine Telekommunikationsanlagen der Vodafone GmbH befinden und keine Neuverlegung entsprechender Anlagen seitens des Versorgungsträgers vorgesehen sind.

Der Hinweis bezüglich einer Ausbauentscheidung nach Wirtschaftlichkeitskriterien der Vodafone GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Vodafone West GmbH hat zwischenzeitlich durch eine eigene Stellungnahme vom 29.10.2025 mitgeteilt, dass die aktuelle Erschließungsprüfung ergeben hat, dass die Vodafone GmbH das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ eigenwirtschaftlich nicht telekommunikationstechnisch versorgen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

11.

Stellungnahme üz mainfranken vom 16.09.2025

Die ÜZ Mainfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise zum Leitungsbestand der ÜZ Mainfranken nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Die mittels Planauskunft eingeholten Bestandsleitungen sind bereits nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt sowie in der Planlegende erläutert worden.

Der Gemeinderat nimmt die vorgesehene Stromversorgung des Baugebietes über das angrenzende 1-kV-Netz bzw. aus der Trafostation „Sömmersdorf 3“ in der Sankt-Johannes-Straße zur Kenntnis.

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten wird die erforderliche Einweisung mit allen Versorgungsträgern gemeinsam durchgeführt. Zur Koordinierung wird die ÜZ Mainfranken rechtzeitig vor Baubeginn informiert. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die ÜZ Mainfranken zur Projektierung aufgefordert. Somit kann die Einhaltung der notwendigen Anforderungen zur Stromversorgung sichergestellt werden und die erforderlichen Tiefbaupositionen für die Straßenbeleuchtung können innerhalb der Ausschreibung Berücksichtigung finden.

Die Gemeinde Euerbach befürwortet grundsätzlich die Erschließung des Baugebietes mit Glasfaser, um zukunftsfähige Bandbreiten für die Bauwerber zur Verfügung zu stellen. Insofern hofft die Gemeinde auf einen positiven Ausbauentscheid. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wurde am Verfahren beteiligt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird ergänzend verwiesen.

Den Hinweis zur Kostentragung, bei erforderlichen Änderungen bestehender Kabel- und Rohrtrassen (gemäß Konzessionsvertrag), nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls nimmt der Gemeinderat den Hinweis zur Kenntnis, dass die Kosten bei einem zweiten erforderlichen Hausanschluss (Doppelhausbebauung) nach Fertigstellung des Baugebietes, vom Anschlussnehmer (Bauherr) zu tragen sind.

Auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt der ÜZ Mainfranken eG wird bereits in der Begründung (sh. Ziffer 1.8.10 „Erschließung) hingewiesen.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorstehenden Abwägung der Stellungnahme das in Aussicht gestellte Einverständnis angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

12.

Stellungnahme bayernwerk netz gmbh vom 06.10.2025

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Leitungen der Bayernwerk Netz GmbH im Gemeindeteil Sömmersdorf vorliegen und somit keine Einwände bestehen.

Die ÜZ Mainfranken eG wurde als örtlicher Energieversorger ebenfalls am Verfahren beteiligt und teilte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung ihr grundsätzliches Einverständnis zur vorgelegten Planung mit. Die Stromversorgung ist über eine Anbindung an die Bestandskabel möglich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

13.

Stellungnahme Wasserzweckverband zur Wasserversorgung der rhön-maintal-gruppe vom 25.09.2025

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 25.04.2023 wird zur Kenntnis genommen. Diese stammt aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Trinkwasserversorgung des überplanten Gebietes grundsätzlich gesichert ist.

Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass ein Ringschluss aus Gründen der Hygiene und Versorgungssicherheit vorteilhaft ist. Die Breite des geplanten Fußweges im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes orientiert sich an dem bereits bestehenden Fußweg (Fl. Nr. 199/3 Gemarkung Sömmersdorf), welcher weitergeführt werden soll.

Im Rahmen der Erstellung der Erschließungsplanung wird sich die Gemeinde Euerbach mit der RMG zur genauen Trassierung der Trinkwasserleitung in Verbindung setzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

14.

Stellungnahme bundesnetzagentur vom 11.09.2025

Die Bundesnetzagentur hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat stellt fest, dass von der zuständigen Stelle der Bundesnetzagentur, die für den Ausbau der Elektrizitäts-Übertragungsnetze zuständig ist, keine gesonderte Stellungnahme einging. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass keine Einwände gegen die vorgelegte Planung bestehen.

Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass alle Baumaßnahmen im geplanten Baugebiet eine Bauhöhe von 20 m unterschreiten und somit eine Betroffenheit des Richtfunks ausgeschlossen werden kann. Eine weitere Untersuchung ist gemäß Stellungnahme somit nicht erforderlich.

Die Hinweise sowie das Merkblatt zur weiteren Beteiligung der Bundesnetzagentur werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

__________________________________________________________________________

B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, Gemeindeteil Sömmersdorf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.11.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 05 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde EuerbachA) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeB) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 die 8. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Gemarkungsbereich Sömmersdorf, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ beschlossen.

Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am östlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Sömmersdorf.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 04.09.2025 bis 06.10.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses und der Internetveröffentlichung mit öffentlicher Auslegung erfolgte am 29.08.2025 durch Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Euerbach.

Mit Schreiben vom 01.09.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 06.10.2025 abzugeben:

34.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Bauleitplanung

35.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Technik

36.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Untere Immissionsschutzbehörde

37.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

38.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde

39.

Landratsamt Schweinfurt, Straßenbauverwaltung

40.

Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat

41.

Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt

42.

Landratsamt Schweinfurt, Amt für Jugend, Familien und Senioren

43.

Kreisjugendring Schweinfurt

44.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

45.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

46.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

47.

Staatliches Bauamt Schweinfurt, Straßenbauamt

48.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

49.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

50.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt

51.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

52.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

53.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

54.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

55.

ÜZ Mainfranken, Lülsfeld

56.

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt

57.

PLEdoc GmbH, Essen

58.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen

59.

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim

60.

Bundesnetzagentur, Referat 226, Berlin

61.

TransnetBW, Stuttgart

62.

Gemeinde Niederwerrn

63.

Gemeinde Poppenhausen

64.

Gemeinde Geldersheim

65.

Gemeinde Wasserlosen

66.

Markt Sulzthal

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

2.

Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde

3.

Landratsamt Schweinfurt, Straßenbauverwaltung

4.

Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt

5.

Landratsamt Schweinfurt, Amt für Jugend, Familien und Senioren

6.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

7.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

8.

Gemeinde Geldersheim

9.

Gemeinde Wasserlosen

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Technik

2.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Untere Immissionsschutzbehörde

3.

Kreisjugendring Schweinfurt

4.

Staatliches Bauamt Schweinfurt, Straßenbauamt

5.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schweinfurt

6.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

7.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

8.

PLEdoc GmbH, Essen

9.

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Geldersheim

10.

TransnetBW, Stuttgart

11.

Gemeinde Niederwerrn

12.

Gemeinde Poppenhausen

13.

Markt Sulzthal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

1.

Landratsamt Schweinfurt, Bauamt – Bauleitplanung

2.

Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat

3.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

4.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

5.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt

6.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

7.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

8.

ÜZ Mainfranken, Lülsfeld

9.

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Fuchsstadt

10.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe, Poppenhausen

11.

Bundesnetzagentur, Referat 226, Berlin

C) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

15.

Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt, Bauamt, Bauleitplanung vom 06.10.2025

Die Fachstelle Bauamt, Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die beigelegten fachtechnischen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde und des Kreisbauamtes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Von beiden Fachbereichen wurden in den Stellungnahmen keine Einwände oder Bedenken vorgetragen.

Zu den sonstigen Mitteilungen des Bauamtes:

Zu 1.:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken bezüglich der Bedarfsplanung besonderes Gewicht beizumessen ist und dass Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung nicht der gemeindlichen Abwägung unterliegen.

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön und die Regierung v. Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde wurden im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahmen verwiesen. Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten, dass die Gemeinde Euerbach im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versucht hat, im korrespondierenden Bebauungsplanverfahren „Am Weihergraben II“ einen adäquaten Bedarfsnachweis zu liefern. Nach Ansicht des Gemeinderates liegt durch die Bauleitplanung kein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung vor.

Zu 2.:

Dem Hinweis wird entsprochen. Bei den Verfahrensvermerken wird entsprechender Platz zum Aufkleben des Genehmigungsvermerkes gelassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

16.

Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt, Kreisbrandrat vom 06.10.2025

Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Zu 1.:

Die Löschwasserversorgung ist, gemäß Stellungnahme der für die Wasserversorgung zuständigen RMG Poppenhausen, durch das vorhandene örtliche Wasserleitungsnetz sichergestellt. Die Gemeinde Euerbach geht daher aktuell davon aus, dass eine ausreichende Löschwassermenge gemäß DWGW-Regelwerk W 405 im Normalbetrieb zur Verfügung gestellt werden kann.

Es wird darauf geachtet, dass die maximalen Hydrantenabstände nach dem Arbeitsblatt W 331 nicht unterschritten werden und dass eine adäquate Löschwasserentnahmesituation gewährleistet ist (z.B. über Oberflurhydranten). Der Hinweis, dass die Sicherstellung von Löschwasser Sache der Gemeinde Euerbach ist, wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2.:

Der Hinweis wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Über die auf der nachfolgenden Planungsebene (Bebauungsplan im Parallelverfahren) geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen kann, aufgrund der vorgesehenen Ausbaubreiten, eine ausreichende Zufahrt von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen gewährleistet werden. Ein Wenden und Rangieren kann im Bereich des Wendehammers erfolgen. Zusätzliche Zu- und Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge sind aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Zusammenfassend ist der Gemeinderat der Meinung, dass der für die Flächennutzungsplanänderung maßgebliche Bebauungsplan „Am Weihergraben II“ den zitierten Vorschriften des Art. 5 der BayBO genügt.

Zu 3.:

Für das gesamte Baugebiet ist auf der verbindlichen Bebauungsplanebene eine Gebäudehöhe von max. 8,50 m über Erdgeschossniveau, unter Berücksichtigung von max. 2 Vollgeschossen zulässig. Sich ergebende Fensterbrüstungsöffnungen von mehr als 8 m Höhe, können somit ausgeschlossen werden.

Der Hinweis zur Beachtung der aktuellen Bayerischen Technischen Baubestimmung

(BayTB) nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

17. Stellungnahmen Regionaler Planungsverband Main-Rhön vom 25.09.2025 und Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 24.09.2025

Der RPV Main-Rhön und die Höhere Landesplanungsbehörde haben sich mit den o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert. Diese sind inhaltlich nahezu wortgleich bzw. identisch. Aus diesem Grund erfolgt eine gemeinsame Abwägung der Stellungnahmen.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahmen gelten auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Die Verweise auf die Stellungnahmen vom 03.05.2023 bzw. 02.05.2023 werden zur Kenntnis genommen. Diese stammen aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Zum weiterhin fehlenden Einvernehmen mit den landes- und regionalplanerischen Belangen, auch des Sachgebietes Städtebau bei der Regierung von Ufr., stellt der Gemeinderat folgendes fest:

Bedarf:

Das vorrangige Ziel der Gemeinde ist es, den vorhandenen Bauwilligen zum jetzigen Zeitpunkt ein nachfragebestimmtes Angebot bereitstellen zu können, um damit vornehmlich einer Abwanderung von Ortsbürgern in andere Gemeindeteile oder Gemeindegebiete zu vermeiden und die gesellschaftlichen Strukturen für das dörfliche Leben in den Orten aufrecht zu erhalten.

Wie dem zwischenzeitlich aktualisierten und ergänzten Bedarfsnachweis, des für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ entnommen werden kann, beruht die Bauleitplanung für den Gemeindeteil Sömmersdorf auf der anhaltenden Nachfrage nach Wohngrundstücken (38 Interessenten). Alle 11 Plangrundstücke des geplanten Baugebietes könnten aufgrund der starken Nachfrage schon zum aktuellen Zeitpunkt veräußert werden. Beim verbindlichen Bebauungsplan „Am Weihergraben II“ handelt es sich somit um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung aufgrund der hierfür vorhandenen Nachfrage.

Mit dem Bebauungsplan „Am Steigholz“ für den Gemeindeteil Euerbach verfügt die Gemeinde über einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Aktuell plant die Gemeinde die Erschließung des 1. Bauabschnittes für 13 Wohnbaugrundstücke im kommenden Jahr, um der auch in Euerbach unverändert hohen Nachfrage zumindest kurzfristig entsprechen zu können. Alle Baugrundstücke sind ebenfalls stark nachgefragt und werden nach erfolgter Erschließung entsprechend veräußert. Mittelfristig steht die Resterschließung (= 16 Baugrundstücke) bereits zum jetzigen Zeitpunkt in Aussicht. Dies unterstreicht die aktuelle Nachfrage an Baugrundstücken in der Gesamtgemeinde Euerbach. Mit der vorliegenden Bauleitplanung für den Gemeindeteil Sömmersdorf soll ein weiterer Schritt erfolgen, um dieser Nachfrage bedarfsgerecht zu genügen.

Wohnformen:

Die Bauvoranfragen für den Gemeindeteil Sömmersdorf sehen allesamt die Errichtung von Einzelwohngebäuden für Familien vor. Für andere oder kleinere bzw. seniorengerechte Wohnformen besteht keinerlei Nachfrage.

Von Seite der Gemeinde Euerbach besteht die Befürchtung, dass – würde man sich zum aktuellen Zeitpunkt im korrespondierenden Bebauungsplan auf verbindliche Festsetzungen für das verdichtete Bauen (z.B. in Form von Reihen- oder Doppelhäusern) festlegen – die hierfür vorgesehenen Grundstücke (weiterhin) nicht nachgefragt werden und somit sukzessive weitere Baulücken bzw. ungenutztes Bauland entstehen.

Sollte sich bis zur Erschließung des Baugebietes hinsichtlich der Nachfrage tatsächlich eine Veränderung ergeben, sind die aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den Baugrenzen grundsätzlich auch dafür geeignet, kleinere oder verdichtete Bauweisen zu etablieren. Die im Bebauungsplan nur unverbindlich eingetragenen Grundstücksgrenzen können in diesem Rahmen angepasst oder geteilt werden. Zudem sind Ausnahmen von den baulichen Festsetzungen auch im Rahmen von Befreiungsanträgen jederzeit möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar oder erforderlich werden.

Sofern sich dafür entsprechender Bedarf zeigen sollte, wird sich der Gemeinderat im Zuge der konkreten Bauantragsstellung damit auseinandersetzen.

Aus den v. g. Gründen hält die Gemeinde Euerbach im verbindlichen Bebauungsplan an der bisher vorgesehenen Grundstücksstruktur und geplanten Wohnform mit Einzelgebäuden auf unterschiedlich großen Parzellen unverändert fest.

Der Hinweis der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die Stellungnahme ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung ergeht, und keine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange damit verbunden ist, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Auf die Abwägung der Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

18. Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.10.2025

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 30.03.2023 wird zur Kenntnis genommen. Diese stammt aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Die Gemeinde hat sich bereits mit den Bewirtschaftern der betroffenen Flächen in Verbindung gesetzt und das geplante Vorhaben entsprechend mitgeteilt.

Zu Flächenverlust und Bodenqualität:

Die Ausführungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Innenentwicklung ist weiterhin das klar definierte städtebauliche Ziel der Gemeinde Euerbach. Vorliegend soll jedoch der anhaltende Bedarf nach Wohnbaugrundstücken, aufgrund zahlreicher konkreter Anfragen, durch die vorliegende Baugebietsausweisung entsprochen werden. An der Planung der Gemeinde Euerbach wird entsprechend festgehalten. Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön und der Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, verwiesen.

Zu Bodenveränderungen:

Soweit es die angestrebte Nutzung zulässt, werden nicht erforderliche Eingriffe in Böden vermieden. Im Rahmen der integrierten grünordnerischen Planung für öffentliche und private Flächen ist die Gemeinde auf der Planungsebene des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ bestrebt, Versiegelungen der Flächen auf ein Minimum zu begrenzen. Die Verwendung und der Einbau von unbelebtem Boden kann im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.

Zu angrenzende landwirtschaftliche Flächen und Wege:

Bei der Umsetzung der Randeingrünung wird darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand der umliegenden Flurwege sowie zu angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eingehalten wird. Eine uneingeschränkte Nutzung der Wege bleibt gewährleistet. Hinweise auf die Duldung nutzungsbedingter Emissionen aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind bereits in den Bebauungsplanunterlagen (Parallelverfahren) enthalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen weiteren Einwände bestehen.

Die Ausführungen zum personenbezogenen Datenschutz, bei Veröffentlichung der Stellungnahme, werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

19. Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 06.10.2025

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Die Ausführungen des Bayer. Bauernverbandes werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der im Bebauungsplan enthaltene Hinweis zu möglichen Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen des Wohngebietes, durch die Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, wird durch entsprechende Zeitangaben ergänzt.

Die zustimmende Haltung zu den im Randbereich integrierten Ausgleichsflächen wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Bei der Umsetzung der Randeingrünung wird darauf geachtet, dass ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand der umliegenden Flurwege sowie zu angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eingehalten wird. Eine uneingeschränkte Nutzung der Wege bleibt gewährleistet.

Auf die Abwägung der Stellungnahme des AELF Schweinfurt wird ergänzend verwiesen.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

20. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.09.2025

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Die Mitteilung, dass keine Einwände bestehen, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Planbereich keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Die Bestandskabel in den Ortsstraßen „St.-Johannes-Straße“ und „Zum Eschenbach“ wurden bereits nachrichtlich im verbindlichen Bebauungsplan „Am Weihergraben II“ gekennzeichnet und erläutert. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich.

Bei der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet wird eine ausreichende Trassierung inkl. erforderlicher Leitungszonen berücksichtigt. Bei Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich wird das zitierte Merkblatt beachtet.

Die Gemeinde Euerbach bittet um Mitteilung des Prüfungsergebnisses zur Versorgung des Plangebietes.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Telekom Technik GmbH rechtzeitig im Rahmen der ver- und entsorgungstechnischen Erschließung des Plangebietes, über die vorgesehenen Baumaßnahmen zu informieren und Maßnahmen Dritter in diesem Zusammenhang mitzuteilen.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

21. Stellungnahme ÜZ Mainfranken vom 16.09.2025

Die ÜZ Mainfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Die Hinweise zum Leitungsbestand der ÜZ Mainfranken nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Die mittels Planauskunft eingeholten Bestandsleitungen sind bereits nachrichtlich im verbindlichen Bebauungsplan dargestellt sowie in der Planlegende erläutert worden. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt die vorgesehene Stromversorgung des Baugebietes über das angrenzende 1-kV-Netz bzw. aus der Trafostation „Sömmersdorf 3“ in der Sankt-Johannes-Straße zur Kenntnis.

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten wird die erforderliche Einweisung mit allen Versorgungsträgern gemeinsam durchgeführt. Zur Koordinierung wird die ÜZ Mainfranken rechtzeitig vor Baubeginn informiert. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die ÜZ Mainfranken zur Projektierung aufgefordert. Somit kann die Einhaltung der notwendigen Anforderungen zur Stromversorgung sichergestellt werden und die erforderlichen Tiefbaupositionen für die Straßenbeleuchtung können innerhalb der Ausschreibung Berücksichtigung finden.

Die Gemeinde Euerbach befürwortet grundsätzlich die Erschließung des Baugebietes mit Glasfaser, um zukunftsfähige Bandbreiten für die Bauwerber zur Verfügung zu stellen. Insofern hofft die Gemeinde auf einen positiven Ausbauentscheid. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wurde am Verfahren beteiligt. Auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird ergänzend verwiesen.

Den Hinweis zur Kostentragung, bei erforderlichen Änderungen bestehender Kabel- und Rohrtrassen (gemäß Konzessionsvertrag), nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls nimmt der Gemeinderat den Hinweis zur Kenntnis, dass die Kosten bei einem zweiten erforderlichen Hausanschluss (Doppelhausbebauung) nach Fertigstellung des Baugebietes, vom Anschlussnehmer (Bauherr) zu tragen sind.

Auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt der ÜZ Mainfranken eG wird bereits in der Begründung zum verbindlichen Bebauungsplan hingewiesen.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorstehenden Abwägung der Stellungnahme das in Aussicht gestellte Einverständnis angenommen.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

22. Stellungnahme Bayernwerk Netz Gmbh vom 06.10.2025

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Leitungen der Bayernwerk Netz GmbH im Gemeindeteil Sömmersdorf vorliegen und somit keine Einwände bestehen.

Die ÜZ Mainfranken eG wurde als örtlicher Energieversorger ebenfalls am Verfahren beteiligt und teilte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung ihr grundsätzliches Einverständnis zur vorgelegten Planung mit. Die Stromversorgung ist über eine Anbindung an die Bestandskabel möglich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

23. Stellungnahme Wasserzweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe vom 25.09.2025

Die RMG hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 25.04.2023 wird zur Kenntnis genommen. Diese stammt aus der frühzeitigen TÖB-Beteiligung zum abgebrochenen 13b-Verfahren des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Trinkwasserversorgung des überplanten Gebietes grundsätzlich gesichert ist.

Ebenfalls wird zur Kenntnis genommen, dass ein Ringschluss aus Gründen der Hygiene und Versorgungssicherheit vorteilhaft ist. Die Breite des geplanten Fußweges im südlichen Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes orientiert sich an dem bereits bestehenden Fußweg (Fl. Nr. 199/3 Gemarkung Sömmersdorf), welcher weitergeführt werden soll.

Im Rahmen der Erstellung der Erschließungsplanung wird sich die Gemeinde Euerbach mit der RMG zur genauen Trassierung der Trinkwasserleitung in Verbindung setzen.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

24. Stellungnahme Bundesnetzagentur vom 11.09.2025

Die Bundesnetzagentur hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Euerbach geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für das laufende Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“.

Der Gemeinderat stellt fest, dass von der zuständigen Stelle der Bundesnetzagentur, die für den Ausbau der Elektrizitäts-Übertragungsnetze zuständig ist, keine gesonderte Stellungnahme einging. Daher geht der Gemeinderat davon aus, dass keine Einwände gegen die vorgelegte Planung bestehen.

Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass alle Baumaßnahmen im geplanten Baugebiet eine Bauhöhe von 20 m unterschreiten und somit eine Betroffenheit des Richtfunks ausgeschlossen werden kann. Eine weitere Untersuchung ist gemäß Stellungnahme somit nicht erforderlich.

Die Hinweise sowie das Merkblatt zur weiteren Beteiligung der Bundesnetzagentur werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren wird ergänzend verwiesen.

D) BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.11.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan aufzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 06 Feuerwehr Euerbach; Vorstellung Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10)

Sachvortrag:

Der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Euerbach stellte das geplante Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) anhand einer Präsentation vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen sowie ein Büro mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen. Das Architekturbüro Peter Kopperger, Bergrheinfeld, wird mit der Planung des Umbaus des Feuerwehrgerätehaus in Euerbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 07 Bauangelegenheiten: Erstellen eines Schutzdaches über vorhandener und überdachter Stallung, sowie Bekleidung der Fassade der Stallung und Firstseite der Scheune auf Fl. Nr. 48, Gem. Euerbach (Hauptstraße 21)

Sachvortrag:

Der Bauherr beabsichtigt ein Schutzdach über der vorhandenen, überdachten Stallung zu errichten sowie die Anbringung einer Außenwand aus Holz an der Fassade der Stallung und der Firstseite der Scheune, um diese wieder zu verschließen und vor Witterungseinflüssen zu schützen.

Die Wände werden mit einem Brandschutzanstrich versehen.

Die Abstände zu den Grenzen bleiben unverändert.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 08 Bürgerversammlungen 2025; Bericht

Sachvortrag:

Die Bürgerversammlungen fanden in der Zeit vom 13.10.2025 bis 16.10.2025 statt.

Bürgerversammlung Sömmersdorf

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Bürgerversammlung Obbach

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Bürgerversammlung Euerbach

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Gemeindebürger Johannes Lutz stellte den Antrag zur Überprüfung der Bepflanzung auf Fl.Nr. 676 Gem. Obbach bzw. Fl.-Nr. 681/3 Gem. Obbach.

Beschluss:

Antrag Johannes Lutz

In einer Aussprache beschäftigt sich das Gremium mit dem Antrag. Die Pflanzungen (Neupflanzungen, ein Nussbaum und ein Holunder) befinden sich auf dem gemeindlichen Grundstück 681/3 Gem. Obbach. Die Verwaltung wird einen Vor-Ort-Termin mit den Beteiligten vereinbaren.

TOP 09 Gasversorgungs-Sondervertrag 2027

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14.05.2019 den von der Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg, vorgelegten Gasversorgungs-Sondervertrag (Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2026) anerkannt.

Mit Schreiben vom 05.08.2025 hat die Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg, den neuen kommunalen Gasversorgungs-Sondervertrag für das Jahr 2027 übersandt.

Die Vertragsdetails werden dem Gremium vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt das Angebot der Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg, vom 05.08.2025 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 10 Feuerwehr Euerbach; Mehrzweckfahrzeug: außerplanmäßige Ausgabe

Sachvortrag:

Für das neue Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr Euerbach hat die Fa. Martin Schäfer GmbH eine erste Teilrechnung für das Fahrgestellt gestellt. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 60.992,59 Euro (brutto). Zudem kommt für die benötigte Beladung des Mehrzweckfahrzeugs nochmal ca. 7.000 Euro Materialkosten hinzu.

Auf der entsprechenden Haushaltsstelle 1300.9351 ist für 2025 kein Ansatz vorgesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erteilt sein Einverständnis mit der außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1300.9351.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 11 Förderrichtlinie der Gemeinde Euerbach zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Förderrichtlinie zur Förderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers beschlossen und jeweils für die Folgejahre verlängert.

Im Haushaltsjahr 2026 sollen aus heutiger Sicht Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe desFörderbetrages bei Photovoltaikanlagen beträgt für jedes angefangene kWp 50 € (maximal 500 €). DieFörderung ist auf 10 kWp begrenzt.

Die Höhe des Förderbetrages bei Batteriespeichern beträgt pauschal 250 €.

Die Vorsitzende wird in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand informieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Haushaltssituation und den Haushaltsberatungen weiterhin die vorliegende Förderrichtlinie zurFörderung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers für das Haushaltsjahr 2026. Es werden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 5.000 € im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 12 Anregungen und Wünsche

Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, Akteuren und der Marktleitung für das gute Gelingen des Adventlichen Markts am 22.11.2025 in Euerbach.

Weiter teilt sie mit, dass der gemeinsame Jugendwissenstest der Feuerwehren Euerbach, Obbach und Sömmersdorf erfolgreich stattgefunden hat.

Ebenfalls sprach die Erste Bürgermeisterin eine herzliche Einladung zu den Veranstaltungen im Advent aus.

GR Günter Hutter sprach einen Riss in der Schweinfurter Straße in Obbach, Abbiegung Dorfgraben, an.

GR Schraut informierte über die schlechte Parksituation aufgrund der Wohnmobile auf dem Parkplatz am Sportplatz in Euerbach.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 04.12.2025
Gemeindeverwaltung