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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 26/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

am Dienstag, 10. Dezember 2024

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 26.11.2024

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2024 wird genehmigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Pflanzarbeiten am Pendlerparkplatz Euerbach an die Firma

Herbert Straub GmbH, Veitshöchheim zum Angebotspreis von 26.182,38 Euro (brutto) vergeben.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat nimmt die Auftragsvergabe zur Kenntnis.

TOP 03

8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“

Sachvortrag:

Aufgrund des gegebenen Bedarfes nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindeteil Sömmersdorf, soll der Bebauungsplan „Am Weihergraben II“ im Bereich des östlichen Ortsrandes aufgestellt werden.

Städtebauliches Ziel ist die Baurechtschaffung für die Erschließung und Bebauung eines allgemeinen Wohngebietes.

Die Gemeinde Euerbach besitzt einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrfach geändert wurde.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich nur teilweise eine Baufläche dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes die Darstellung von „Allgemeines Wohngebiet“, Straßenverkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung erfolgen.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Änderungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ für den Gemeindeteil Sömmersdorf erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden.

Beschluss:

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ wie folgt:

-

Darstellung von ca. 0,29 ha Fläche für „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ im Anschluss an die best. WA-Flächen am östlichen Ortsrand von Sömmersdorf. Das Gebiet beinhaltet Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 200/2 und 200/3 (beide Gemarkung Sömmersdorf). Das Areal erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der B 303.

-

Darstellung von ca. 0,18 ha „Öffentliche Grünfläche“ am nördlichen und östlichen Gebietsrand der geplanten und bestehenden WA-Flächen. Die Grünfläche beinhaltet Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 200/2 und 200/3 (beide Gemarkung Sömmersdorf).

-

Darstellung von ca. 0,06 ha „Fläche für Abwasserbeseitigung“ im Bereich des best. Regenrückhaltebeckens am Ortsrand, Teilfläche Fl.Nr. 200/2 (Gemarkung Sömmersdorf).

-

Nachrichtliche Darstellung der geplanten Straßenverkehrsflächen zur Gebietserschließung, Teilflächen Fl.Nr. 200/2 und 200/3 (beide Gemarkung Sömmersdorf).

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 04

Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Weihergraben II", Gemeindeteil Sömmersdorf

Sachvortrag:

Aufgrund der anhaltenden bzw. steigenden Nachfrage nach Wohnbauland, hat die Gemeinde Euerbach im Rahmen einer Baugebietsstudie bereits im Jahr 2018, Bauland- und Grundstückspotenziale erkundet. Nach eingehender Prüfung konnten aufgrund verschiedener Faktoren jedoch nicht alle, hierfür als grundsätzlich geeignet eingestufte, Areale für die angestrebte Baulandgewinnung herangezogen werden. So wurde beispielsweise der in diesem Rahmen bereits gefasste Aufstellungsbeschluss vom 26.11.2019, für den Bebauungsplan „Stangenbrunn“ in Sömmersdorf, zwischenzeitlich vom Gemeinderat wieder aufgehoben.

In der Folge möchte die Gemeinde Euerbach zur Bedarfsdeckung, ersatzweise das am östlichen Ortsrand best. Baugebiet „Am Weihergraben“ kleinräumig erweitern. Die bestehenden Erschließungsanlagen wurden bereits für die Gebietserweiterung an dieser Stelle konzipiert und stehen hierfür bereit. Hierzu wurde vom Gemeinderat am 13.07.2021 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Weihergraben II“ gefasst und das Verfahren gestartet. Das Bauleitplanverfahren, inklusive der Berichtigung des Flächennutzungsplanes, sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. In der Sitzung vom 29.11.2022 wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 27.03.2023 – 28.04.2023 durchgeführt.

Die Einführung des § 13b BauGB hatte das Ziel die Ausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich zu erleichtern, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Nach einer Klage des BUND hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass die Regelungen des § 13 BauGB gegen Europarecht verstoßen und somit nicht mehr angewendet werden dürfen.

Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, dass Bauleitplanverfahren in ein Regelverfahren zu überführen. Mit dem Verfahren ist neu zu beginnen, sodass zunächst eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erforderlich ist.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt am vorgesehenen Standort nur eine Teilfläche als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ dar. Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, muss zusätzlich der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Die Gemeinde Euerbach hat sich jahrelang ausschließlich auf eine Innenentwicklung konzentriert und auf eine Erweiterung ihrer Orte „nach außen“ verzichtet. Zwischenzeitlich sind sämtliche Innenentwicklungspotenziale ausgeschöpft, sodass bezüglich der Baulandnachfrage aus ortsplanerischer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Durch die Aufhebung des § 13b BauGB hat sich die Situation weiter verschärft.

So soll in Anlehnung an den wirksamen Flächennutzungsplan, östlich der Baugebietslage „Am Weihergraben“ kleinflächig neues Bauland im derzeit unbeplanten Außenbereich zur Verfügung gestellt werden. Für die Realisierung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich. Bei dem nördlich der Bundesstraße B 303 gelegenen Areal, handelt es sich um die derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Fl.Nr. 200/2 und 200/3, beide Gemarkung Sömmersdorf. Dort sollen, auf ca. 1,478 ha Fläche, insgesamt 11 Baugrundstücke, einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen sowie Lärmschutzwall und Randeingrünung entstehen. Die straßenbauliche Anbindung ist über die Verlängerung der St.-Johannes-Straße gewährleistet.

Die räumliche Lage und der Umfang des geplanten Bebauungsplangeltungsbereiches ist nachfolgend abgebildet.

Die Planung soll erfolgen, um die Zulässigkeit von Wohnnutzung (WA-Gebiet) auf Flächen zu begründen, welche sich an den in Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden. Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Euerbach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“ im Gemeindeteil Sömmersdorf.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Euerbach muss aus Gründen des Entwicklungsgebotes im Parallelverfahren geändert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, umfasst eine Fläche von ca. 1,478 ha, und erstreckt sich über die Grundstücke Fl.Nr. 200/2 und 200/3, beide Gemarkung Sömmersdorf.

Im Rahmen der konkreten Ausplanung bzw. im Laufe des Bauleitplanverfahrens, ist zusätzlich die Einbeziehung angrenzender, oder im sonstigen Gemarkungsbereich liegender Grundstücksflächen, nicht auszuschließen.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 05

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2023

Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 25.11.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Anwesend waren 7 Mitglieder des Ausschusses.

Die Prüfung wurde stichprobenweise durchgeführt und erstreckte sich auf die in der Niederschrift aufgeführten Bereiche. Aufgetretene Fragen wurden direkt beantwortet.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Stark, stellt das Ergebnis der Überprüfung dar. Die einzelnen Anregungen bzw. Nachfragen wurden mitgeteilt und sind aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen.

Beschlussempfehlung:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung erfolgt in den nächsten Tagesordnungspunkten.

TOP 06

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Sachvortrag:

Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im vorhergehenden TOP bekanntgegeben.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

5.957.571,67 EUR

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

5.957.571,67 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt:

2.174.096,91 EUR

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt:

2.174.096,91 EUR

Bereinigte Solleinnahmen Gesamthaushalt:

8.131.668,58 EUR

Bereinigte Sollausgaben Gesamthaushalt:

8.131.668,58 EUR

Alle im § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses einbezogen.

Beschluss:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird festgestellt. Über das Ergebnis erteilt der Gemeinderat sein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 07

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Sachvortrag:

Die Ergebnisse der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im vorherigen TOP festgestellt. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO muss der Gemeinderat über die Entlastung der Jahresrechnung Beschluss fassen.

Erste Bürgermeisterin Seufert ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO durch den Gemeinderat erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 08

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

GR Moritz Hutter lud zum Glühweinabend am Alten Rathaus in Obbach am Freitag, 13.12.2024 ein.

Die Vorsitzende verabschiedete den Geschäftsleiter Stefan Funk, welcher die Gemeinde zum 31.12.2024 verlässt, mit einer Rede und bedankte sich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

TOP 09

Verleihung der Dankurkunde des Landkreises Schweinfurt für ehrenamtliches Engagement an Herrn Gerald Heß im Auftrag des Landkreises Schweinfurt

Sachvortrag:

Herr Gerald Heß hat die Dankurkunde des Landkreises Schweinfurt für sein ehrenamtliches Engagement erhalten. Bei der Verleihung konnte er krankheitsbedingt nicht anwesend sein.

Frau Erste Bürgermeisterin Simone Seufert überreicht Herrn Heß im Namen des Landkreises Schweinfurt die Dankurkunde und würdigt sein Wirken.

TOP 10

Jahresrückblick 2024

Sachvortrag:

Frau Erste Bürgermeisterin Simone Seufert ging in ihrem Jahresrückblick auf die wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen des abgelaufenen Jahres ein.

Sie dankte den Mitgliedern des Gemeinderates, ihren beiden Stellvertretern, der Verwaltung, dem Bauhof sowie allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die gute und sachliche Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde.

Mit einer Präsentation wurden die wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen des abgelaufenen Jahres mit Bildern untermalt.

Für die beiden Fraktionen sprachen die Gemeinderatsmitglieder Jochen Kraft und Günter Hutter.

Für die Richtigkeit:

Die Vorsitzende:
Simone Seufert
Erste Bürgermeisterin
Für das Protokoll:
Schriftführer