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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 26/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 09.12.2025

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 25.11.2025

Die Vorsitzende begann die Sitzung mit einem Nachruf auf den Verstorbenen Herrn Harri Winter.

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2025 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 25.11.2025 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach

Sachvortrag:

In der Sitzung am 16.09.2025 hat der Gemeinderat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sauberg“ im Gemeindeteil Obbach, beschlossen.

Die Eigentümer der im Bereich der Straße „Am Sauberg“ gelegenen Grundstücke Fl.Nr. 204, 881 und 881/12 (alle Gemarkung Obbach) im Gemeindeteil Obbach, planen eine Neuordnung der Nutzung und der Bebauung auf den Grundstücken bzw. in Teilbereichen davon. Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sauberg“ erforderlich.

Städtebauliches Ziel ist die Baurechtschaffung für die geplante Umstrukturierung des Bestandsgebietes durch Abbruch und Neubauten von landwirtschaftlich und wohnbaulich nutzbaren Gebäuden.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in dem vom Planvorhaben betroffenen Bereich des Gemeindeteiles Obbach „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Streuobstwiese“ dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die 9 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan notwendig. Hierzu sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Art der baulichen Nutzung angepasst werden.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden.

Der Änderungsbereich beinhaltet ca. 0,51 ha Fläche im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 204, 881 und 881/12 der Gemarkung Obbach.

Die räumliche Lage und der Umfang des geplanten Änderungsbereiches können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Es sind folgende Änderungsmaßnahmen am westlichen Ortsrand von Obbach vorgesehen:

-

Darstellung von ca. 0,16 ha Fläche für „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ an Stelle von Flächen für die Landwirtschaft und Streuobstwiese. Die Fläche beinhaltet das gesamte Grundstück Fl.Nr. 881/12 sowie einen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 881 (beide Gemarkung Obbach).

-

Darstellung von ca. 0,27 ha Fläche für „Dorfgebiet (MD)“ an Stelle von Flächen für die Landwirtschaft und Streuobstwiese. Die Fläche beinhaltet Teile der Grundstücke Fl.Nr. 204 und 881 (beide Gemarkung Obbach).

-

Darstellung von ca. 0,08 ha „Grünfläche“ an Stelle von Flächen für die Landwirtschaft und Streuobstwiese. Die Fläche beinhaltet Teile der Grundstücke Fl.Nr. 881 und 881/12 (beide Gemarkung Obbach).

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird dem Gemeinderat durch die Verwaltung vorgestellt.

Beschluss:

A) Anerkennung des Planentwurfes

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, in der Fassung vom 09.12.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

B) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Sonstigen Träger Öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 04 Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sauberg“, Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Obbach

Sachvortrag:

In der Sitzung am 16.09.2025 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Sauberg“ im Gemeindeteil Obbach im Regelverfahren gefasst.

Die Eigentümer der an der Ortsstraße „Am Sauberg“ gelegenen Grundstücke Fl.Nr. 204, 881 und 881/12 (alle Gemarkung Obbach) beabsichtigen den Abbruch der Bestandsgebäude und eine Neubebauung und -ordnung des Areals für eine landwirtschaftliche und wohnbauliche Nutzung. Vorgesehen ist die Neuerrichtung von landwirtschaftlichen Hallen, Stellplätzen und seniorengerechten Wohngebäuden in unterschiedlichen Teilbereichen des Geländes.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden. Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist zusätzlich die 9. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes vorgesehen. Diese soll im Parallelverfahren erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Das zur Neuordnung vorgesehene Areal, umfasst eine Fläche von ca. 0,731 ha und erstreckt sich über folgende Grundstücke, alle Gemarkung Obbach:

Fl. Nrn. (ganz): 204 und 881/12

Fl. Nrn. (teilweise): 881 und 881/13

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Bebauungsplangeltungsbereiches können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, sollen die Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung geschaffen werden. Hierzu ist die Festsetzung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) im südlichen Bereich und von Dorfgebiet (MD) im Norden erforderlich. Eine private Grünfläche trennt die beiden Areale räumlich. Alle straßen- und tiefbaulichen Strukturen sind vorhanden und ausreichend. Eine Neuerschließung ist nicht erforderlich.

Zum erforderlichen Nachweis des Artenschutzes wurde ein Gutachten beauftragt, nach dessen Ergebnis hierzu geeignete Festsetzungen erforderlich werden.

Zudem müssen bei Regelverfahren für die bauleitplanerischen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsflächen erbracht werden. Diese sollen am südlichen Ende des Plangebietes entstehen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat durch die Verwaltung vorgestellt.

Beschluss:

C) Anerkennung Des Planentwurfes

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Sauberg“ im Gemeindeteil Obbach, in der Fassung vom 09.12.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

D) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Am Sauberg“, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 05 Bauangelegenheiten: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Erweiterung des bestehenden Gartenhauses auf Fl.-Nr. 828/2 Gem. Obbach (Von-Hutten-Str. 33)

Sachvortrag:

Die Bauherren möchten auf dem Flurstück 828/2, Von-Hutten-Str. 33, Gem. Obbach das bestehende Gartenhaus erweitern um dieses als typisches Gartenhaus und Lagerfläche nutzen zu können.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heimbach“ und widerspricht nachfolgenden Festsetzungen:

Baugrenze

Überbauung der Baugrenze; die gesamte bauliche Anlage liegt außerhalb der Baugrenze

Maß der baulichen Nutzung:

Überschreitung der GRZ von 0,4 auf 0,6 nach BauNVO (um 50%) GRZ neu 0,58

Dachform und Dachneigung

Dachneigung mit 9 Grad und Dacheindeckung mit Blech anstelle Flachdach mit maximaler Neigung von 6 Grad.

Die Bauherren beantragen die isolierten Befreiungen für die vorab genannten Festsetzungen.

Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 06 Bauangelegenheiten: Erweiterung eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 12 Gem. Euerbach (Kirchgasse 13)

Sachvortrag:

Die Bauherren planen die Erweiterung des Wohnhauses Bereich des Dachgeschosses.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Abstände zu den Grenzen bleiben unverändert, die Nichteinhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Die Zustimmungen der Nachbarn liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 07 Kommunale Strombeschaffung 2026, Liefervertrag mit ÜZ Mainfranken eG

Sachvortrag:

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025 wurde die Teilnahme an der Bündelausschreibung der ÜZ Mainfranken eG für das Lieferjahr 2026 beschlossen.

Der kommunale Stromliefervertrag für des Jahr 2026 liegt nun vor.

Das Ergebnis wird bekanntgegeben.

Zukünftig verlängert sich der Vertrag bei Annahme der „Vereinbarung Stromlieferung Kommune“ (Teilnahme Bündelausschreibung) um ein weiters Jahr. Bei Nichtteilnahme am Vergabeprozess, wird der Vertrag automatisch nach einem Jahr beendet. Die Beratung und Abstimmung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung findet in der nächsten Gemeinderatssitzung statt.

2.Bürgermeisterin Gabriele Jakob nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 abs. 1. GO an der Beratung nicht teil.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

TOP 08 Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Die Vorsitzende verabschiedet Frau Barbara Göbel, die langjährige Marktleitung des Adventlichen Markts in Euerbach, und bedankt sich für ihr Engagement und ihren Einsatz.

Weiter lud die Erste Bürgermeisterin zu den adventlichen Veranstaltungen in der Gemeinde ein:

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Konzert-Gottesdienst, Sonntag, 14.12.2025 um 17 Uhr in der evang.-luth. Kirche in Obbach

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Obbacher Adventsumtrunk, Freitag, 12.12.2025 um 18 Uhr am alten Rathaus in Obbach

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Winterzauber, 14. & 28.12.2025 um 16 Uhr im Passionsgarten in Sömmersdorf

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3. Advent - Friedenslicht, 14.12.2025 um 17 Uhr auf dem Rathausplatz Euerbach

Ebenfalls gab sie bekannt, dass auf der Freilichtbühne des Fränkischen Passionsspielvereins in Sömmersdorf folgendes Programm gespielt wird:

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Reinhold Messner – Über Leben, Samstag, 16.05.2025 um 19 Uhr

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LachArena Comedy Festival, Samstag, 27.06.2025 um 19 Uhr

TOP 09 Jahresrückblick 2025

Sachvortrag:

Frau Erste Bürgermeisterin Simone Seufert ging in ihrem Jahresrückblick auf die wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen des abgelaufenen Jahres ein.

Sie dankte den Mitgliedern des Gemeinderates, ihren beiden Stellvertretern, der Verwaltung, dem Bauhof sowie allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die gute und sachliche Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde.

Mit einer Präsentation wurden die wichtigsten Ereignisse und Maßnahmen des abgelaufenen Jahres mit Bildern untermalt.

Für die beiden Fraktionen sprachen die Gemeinderatsmitglieder Jochen Kraft und Günter Hutter.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 18.12.2025
Gemeindeverwaltung