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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 3/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 10.12.2024

Die Vorsitzende begann die Sitzung mit einem Nachruf für die Verstorbenen Herrn Wilhelm Wüllerich und Frau Margarete Dotzel.

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2024 wird genehmigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03

8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach;

Änderungsbeschluss

Sachvortrag:

Die Gemeinde Euerbach besitzt einen vom Landratsamt Schweinfurt genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrmals geändert wurde. Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens wurde ein Landschaftsplan integriert.

Der Gemeinde Euerbach liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Unternehmens zur Betriebserweiterung vor. Aufgrund fehlender Flächenalternativen soll hierfür am nördlichen Rand des best. Gewerbegebietes „Niederwerrner Weg“ ein Bebauungsplan im derzeitigen Außenbereich aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbenutzung zu schaffen.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich keine Baufläche dar.

Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll die Darstellung von „Gewerbegebiet“ und „Mischgebiet“ erfolgen.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Änderungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ für den Gemeindeteil Euerbach erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach vom Vorhabenträger beauftragt.

Beschluss:

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach, im Parallelverfahren mit der Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt:

Darstellung von insgesamt ca. 1,99 ha Fläche „Gewerbegebiet“ sowie „Mischgebiet“. Das Areal beinhaltet ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 1784, 1784/1, 1785, 1786 und 1793/2 der Gemarkung Euerbach. Das Änderungsgebiet erstreckt sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Nordrand des best. Gewerbegebietes „Niederwerrner Weg“.

Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort Euerbach. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 04

Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ im Gemeindeteil Euerbach;

Aufstellungsbeschluss

Sachvortrag:

Zur Expansion (Produktionshallen, Bürogebäude) eines im Euerbacher Gewerbegebiet „Niederwerrner Weg“ angesiedelten Betriebes, ist die Erweiterung des Betriebsgeländes erforderlich. Der Gemeinde Euerbach liegt diesbezüglich ein Antrag des Unternehmens zur Aufstellung bzw. Anpassung des für den Betriebsstandort maßgeblichen Bebauungsplanes vor, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Erschließung und Bebauung des Areals zu schaffen. Das Plangebiet schließt nördlich an den räumlichen Geltungsbereich des am 05. Juni 2009 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ an. Das Erweiterungsgebiet beinhaltet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Da es sich um einen Außenbereich handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB sowie die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Die Lage und der räumliche Umfang des geplanten Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Da die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Zufahrt etc.) des Areals aktuell nicht gesichert ist, ist zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde Euerbach der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorgesehen, in dem der Bauwillige erklärt, dass er zur Durchführung des Projekts innerhalb einer bestimmten Frist bereit und in der Lage ist und sich zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.

Durch die vorgesehene Erweiterung des Betriebsgeländes, werden bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Ausgleichsfläche (Randeingrünung) festgesetzte Grundstücksteile überplant. Für das hiervon betroffene Gebiet müssen somit die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“ liegenden Flächen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens angepasst werden (2. Änderung).

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt. Das Vorhaben wird dem Gemeinderat anhand einer Konzeptskizze erläutert.

Beschluss:

Die Gemeinde Euerbach beschließt, im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Euerbach, die Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Niederwerrner Weg III“, zur Realisierung eines gewerblich nutzbaren Areals im nördlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Niederwerrner Weg“ im Gemeindeteil Euerbach.

Der etwa 1,99 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet die folgenden Grundstücke der Gemarkung Euerbach, ganz oder teilweise:

Fl.Nr. 1784, 1784/1, 1785, 1786 und 1793/2

Das Vorhaben deckt sich mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Euerbach im Bereich der bestehenden Gewerbenutzungen am Standort „Niederwerrner Weg“. Aus diesem Grund macht sich die Gemeinde Euerbach die Planung des Gewerbetreibenden (Bauherrn) zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 05

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Motorpool“ Gemeinde Niederwerrn;

Neufassung und Erweiterung mit Grünordnungsplan;

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Die Gemeinde Niederwerrn hat mit Mail vom 09.12.2024 mitgeteilt, dass der Gemeinderat Niederwerrn die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Motorpooö" beschlossen hat.

Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit von 06.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 statt.

Der Gemeinde Euerbach wurde als Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit gegeben.

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt!

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Vorentwurf des Bebauungsplans "Am Motorpool" in der Gemeinde Niederwerrn nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Kenntnis.

Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 06

Städtebauliche Sanierungsgebiete;

Anzeige von Bautätigkeiten auf Fl.-Nrn. 408 Gem. Euerbach

Sachvortrag:

Der Eigentümer des Anwesens hat mitgeteilt, dass er folgende Sanierungsarbeiten an dem bestehenden Anwesen plant:

- Dachgeschoss

Oberste Geschossdecke dämmen

Estrich verlegen

Dachisolierung/-dämmung von innen

Trockenbau für Gewinnung von Wohnfläche

Splitklimagerät (Luft-Luft-Wärmepumpe) für Heizen/Kühlen

- Photovoltaikanlage

- Feuchte Sandsteinmauer im Gebäudeinneren im EG sanieren (freilegen, trocknen, restaurieren)

- Gartenzaun, um das Gartengrundstück abzugrenzen (Einbruchschutz)

- weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz: Einbau von Assistenzsystemen wie Gegensprechanlagen,

Kamerasysteme, Schlösser

- Splitklimagerät (luft-Luft-Wärmepumpe) für Heizen/Kühlen im OG

- neuer Heizkörper im Bad im OG

- Kaminofen im OG

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 07

Bauangelegenheiten: Bauvoranfrage für Befreiungen;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 294/2 Gem. Euerbach (Altfeldweg 16)

Sachvortrag:

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem o. g. Grundstück.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altfeldweg II“ und widerspricht den folgenden Festsetzungen.

- Dachneigung des Wohnhauses und der Garage 22° statt 30 – 40°: Da das Wohnhaus 2-geschossig ausgeführt werden soll und das Dachgeschoss nicht genutzt werden soll, bzw. die zulässige Firsthöhe überschritten wird.

- Firstrichtung des Wohnhauses: weil das Haus breiter als lang ist und der Frist in die längere Richtung verlaufen soll und aus optischen und gestalterischen Gründen soll der parallel zur Straßenseite verlaufen.

- Dachform der Garage: geplant ist ein Pultdach statt Satteldach, da durch das Pultdach und der Dachneigung am Haus über der Garage ein größerer Stauraum zustande kommt.

- Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse statt 1 Vollgeschoss aus Kosten-Nutzungsgründen, da ohne Keller gebaut wird sowie aus gestalterischen Gründen.

Die Bauherren benötigen Befreiungen für die vorab genannten Festsetzungen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Die Erteilung der vorab genannten Befreiungen wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 08

Bürgerversammlungen 2024; Bericht

Sachvortrag:

Die Bürgerversammlungen fanden in der Zeit vom 15.10.2024 – 17.10.2024 statt.

Bürgerversammlung Sömmersdorf

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Bürgerversammlung Obbach

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Bürgerversammlung Euerbach

Die in der Versammlung gestellten Fragen wurden zum Großteil bereits vor Ort beantwortet bzw. an den Bauhof bzw. die Verantwortlichen weitergeleitet.

Es wurden keine Anträge von Gemeindebürgern gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 09

Feuerwehr Euerbach; Wahl der Kommandanten

Sachvortrag:

Durch die Ernennung von Andreas Schraut zum Kreisbrandinspektor muss dieser den Posten als erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Euerbach aufgeben. Die Wahl der neuen Kommandanten bzw. der neuen Kommandantinnen findet im Februar statt. Hierzu kam die Anregung, zusätzlich zum ersten und zweiten Kommandanten einen gleichberechtigten dritten stellvertretenden Kommandanten zu wählen.

Beschluss:

Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag des Feuerwehrvereins Euerbach einverstanden, zusätzlich zum zweiten, einen dritten, gleichberechtigten stellvertretenden Kommandanten zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 10

Friedhof; Friedhofs- und Bestattungsordnung

Sachvortrag:

Der Entwurf der neuen Friedhofs- und Bestattungsordnung wurde dem Gemeinderat im Vorfeld übersandt.

Der Erlass einer neue Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Euerbach wird erforderlich, da Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten notwendig sind. Zudem wurde aufgrund zahlreicher Änderungssatzungen das Arbeiten mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung unübersichtlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die neue Friedhofs- und Bestattungsordnung rückwirkend zum 01.01.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die neue Friedhofs- und Bestattungsordnung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 11

Friedhof;

Gebührensatzung

Sachvortrag:

Im vorherigen TOP wurde die neue Friedhofs- und Bestattungsordnung behandelt.

Das Bestattungswesen der Gemeinde Euerbach ist seit Jahren nicht kostendeckend. Dies ist immer wieder Thema in den Stellungnahmen der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Schweinfurt zu den Haushaltssatzungen der Gemeinde Euerbach. Zudem könnte der niedrige Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen zukünftig Konsequenzen bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung mit sich führen.

Aus diesen Gründen und mit Blick auf die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Euerbach ist der Erlass einer neuen Gebührensatzung für das Bestattungswesen und die damit einhergehende Erhöhung des Kostendeckungsgrades unumgänglich.

Die neue Gebührensatzung wurde dem Gemeinderat im Vorfeld übersandt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die neue Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Euerbach rückwirkend zum 01.01.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

Gemeinderatsmitglied Günter Hutter stimmte mit „Nein“.

(Die namentliche Nennung wurde auf Wunsch des Gemeinderatsmitglieds veröffentlicht.)

TOP 12

Kommunaler Stromlieferungsvertrag;

Bündelausschreibung für das Jahr 2026

Sachvortrag:

Der kommunale Stromliefervertrag mit der ÜZ Mainfranken eG endet am 31.12.2025.

Es ist angedacht, dass die Gemeinde Euerbach wie bereits für das Jahr 2024 und 2025, an der Bündelausschreibung der ÜZ Mainfranken teilnimmt. Ziel der gemeinsamen Beschaffung ist der direkte Zugang zum Stromgroßhandelsmarkt, welcher bei Bündelung entsprechender Mengen über die ÜZ Mainfranken ermöglicht wird.

Die Strombeschaffung wird zur Risikostreuung zu mehreren Zeitpunkten nach gemeinsamer Absprache mit dem für das Lieferjahr 2026 bestellten Vergabegremium erfolgen.

Auf Wunsch kann die Bündelausschreibung den sog. ÜZ-Naturstrom beinhalten. Dieser besteht zu 100 % aus Naturstrom aus Wasserkraft. Der Aufschlag hierfür beträgt 0,48 Ct/kWh (netto). Für das Jahr 2025 betrug der Aufschlag 0,98 Ct/kWh (netto) und wurde vom Gremium abgelehnt (Aufschlag 2024: 0,34 Ct/kWh (netto)).

Beschluss:

Die Gemeinde Euerbach nimmt an der Bündelausschreibung der ÜZ Mainfranken für das Lieferjahr 2026 teil.

Sobald die Konditionen für das Lieferjahr 2026 vorliegen wird der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt.

2. Bürgermeisterin Gabriele Jakob ist als Vorstand der ÜZ Mainfranken von der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

16

Der Gemeinderat stimmt der Option des ÜZ-Naturstroms mit einem Aufschlag von 0,48 Ct/KWh (netto) für die Bündelausschreibung für das Lieferjahr 2026 zu.

2. Bürgermeisterin Gabriele Jakob ist als Vorstand der ÜZ Mainfranken von der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

10

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 13

Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie, Vergabe

Sachvortrag:

Mit Zuwendungsbescheid vom 24.07.2024 hat die Gemeinde Euerbach aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschatz eine Zuwendung in Höhe von 49.802,00 € für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Euerbach zugesagt bekommen.

Zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung hat das Institut für Energietechnik (IfE) ein Angebot abgegeben. Das Angebot enthält die Bestands- und Potenzialanalyse, Strategie und Maßnahmenkatalog u.a.

Das Angebot beläuft sich auf 47.975,20 € (brutto).

Die Förderquote beträgt 95 %, sodass ein Eigenanteil von 5 % – oder 2.398,76 € (brutto) – von der Gemeinde zu tragen ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie für die Gemeinde Euerbach an das Institut für Energietechnik (IfE), Amberg, zum Angebotspreis von 47.975,20 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 14

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Die Vorsitzende informiert über die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025. Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen bis zum 02.02.2025 zugestellt sein. Briefwahl kann mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten beantragt werden, allerdings erhält die Gemeinde die Stimmzettel voraussichtlich erst am 10.02.2025. Danach können die Briefwahlunterlagen erst zugestellt werden. Briefwahl kann bis zum 21.02.2025, 15 Uhr, beantragt werden.

Ebenfalls ist angedacht, dass im Sitzungssaal des Rathauses Euerbach zwei Wahlurnen aufgestellt werden, sodass die Briefwahl direkt im Rathaus ausgefüllt und eingeworfen werden kann.

Weiter gab die Erste Bürgermeisterin bekannt, dass ca. 1.700 Grundsteuerbescheide von der Gemeinde zugestellt wurden. Hieraus resultierten bisher 4 Widersprüche und etwa 50 Fehler bzw. Änderungen die bereits behoben werden konnten.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 05.12.2024
Gemeindeverwaltung