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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 4/2023
Schulecke
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Bekanntmachung über die Schulanmeldung

Schuleinschreibung an der Grundschule Euerbach

Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2023/24

Für folgende Kinder beginnt im Schuljahr 2023/24 die Schulpflicht:

  • Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Für Kinder, die im Zeitraum 01. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten auf der Basis einer Beratung und Empfehlung durch die Grund- oder Förderschule entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Dabei durchläuft jedes Kind zunächst unverändert das Anmelde- und Einschulungsverfahren. Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April schriftlich mitteilen.
  • Für Kinder, die in der Zeit von Oktober bis Dezember sechs Jahre alt werden, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, wird ein schulpsychologisches Gutachten über die Schulfähigkeit benötigt.
  • Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
  • Eingeschrieben werden muss auch jedes Kind, für das ein Gastschulantrag an einer anderen Schule gestellt werden soll.

Der Tag der Schulanmeldung ist am Montag, dem 27.März 2023.

Eltern mit dem Familiennamen A – K kommen bitte um 14:00 Uhr und Eltern mit dem Familiennamen L – Z kommen bitte um 15:00 Uhr zusammen mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung. Für die Schulanfänger wird eine Bastelarbeit angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Mäppchen mit Buntstiften, Schere und Kleber mit.

Für die Schulanmeldung sind vorzulegen:

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Geburtsurkunde

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Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden

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„Mitteilungsbogen“ vom Gesundheitsamt für die Schuleinschreibung

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Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz

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Nachweis der „U9“ (gelbes Untersuchungsheft)

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Informationsblatt: Einwilligung der Erziehungsberechtigten in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind (erhalten Sie vom Kindergarten)

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden.

Eltern, die beabsichtigen ihr Kind an einer privaten Schule anzumelden, sind trotzdem verpflichtet die Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule vorzunehmen.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt.

Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten muss die formlose, schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

Schulanmeldung ist Pflicht

Art. 119 Abs. 1 BayEUG: „Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen zum Besuch der Grundschule unterlässt.“

gez. Simone Djalek, komm. Schulleitung