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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 4/2024
Amtliche Nachrichten
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03_Bekanntmachung_Ladung Flurbereinigung Oberwerrn

Flurbereinigungsgenossenschaft Oberwerrn (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)

Bekanntmachung und Ladung

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Oberwerrn blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer

Genossenschaftsversammlung

eingeladen.

Versammlungsort:

Oberwerrn, im Gasthaus "Zur Eisenbahn"

Versammlungszeit:

Mittwoch, den 28.02.2024 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberwerrn

2.

Bericht des Vorstandsvorsitzenden

3.

Bericht des Kassiers

4.

Bericht der Kassenprüfer

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Auflösung oder Fortbestand der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberwerrn

7.

Allgemeine Aussprache

Stimmberechtigung:

Stimmberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.

Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.

Oberwerrn, den 30.01.2024
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberwerrn
gez.
Andreas Hümmer