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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 4/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 20.01.2026

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03 Bauangelegenheiten: Bauplangenehmigung Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136 Gem. Obbach (Kleinstraße 3)

Sachvortrag:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports mit den Außenmaßen von 8,505 und 6,505 Metern. Das Dach wird als Flachdach ausgeführt und mit Trapezblech eingedeckt.

Die Entwässerung wird an den bestehenden Ortskanal angeschlossen.

Durch die Errichtung des Carports entstehen zwei neue Stellplätze auf dem Grundstück.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Der Bauherr beantragt die Abweichung für die Höhe der Grenzbebauung von über 3,00 Metern. Das Carport hat eine geplante Höhe von 3,69 Metern, damit es aufgrund des nach hinten ansteigendem Gelände besser genutzt werden kann.

Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Die Zustimmungen der Nachbarn wurden erteilt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der erforderlichen Abweichung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 04 Bauangelegenheiten: Sanierung des Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses, Anbau von einem Treppenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 141/2 Gem. Obbach (Dr.-Georg-Schäfer-Str. 10)

Sachvortrag:

Der Bauherr plant die Sanierung des Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten mit Ausbau des Daches in der Dachgeschosswohnung, Anbringen von Vollwärmeschutz an die Außenwände und Anbau von einem Treppenhaus anstelle der vorhandenen Garage.

Das Bestandsgebäude steht an den Grundstücksgrenzen. Der Anbau des Treppenhauses im Süd-Westen wird anstelle der Bestandsgarage errichtet, die auch an den Grenzen gebaut war.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zustimmungen der Nachbarn liegen vor.

Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen des Wohnhauses liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Den erforderlichen Abweichungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 05 Städtebauliche Sanierungsgebiete, Anzeige von Bautätigkeiten auf Fl.-Nr. 8 Gem. Euerbach (Kirchgasse 14)

Sachvortrag:

Die Eigentümer des Anwesens haben mitgeteilt, dass sie Sanierungsarbeiten (komplette Entkernung, Versetzen der Hausanschlüsse, Einbau einer Zentralheizung, Neuinstallation Wasser und Strom, Erneuerung Bodenaufbau und Geschossdecke, Putz- und Dämmarbeiten, Austausch Fenster und Haustür, etc.) planen. Sie bitten um Zustimmung der Sanierungsstelle.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 06 Bebauungsplan "Gewerbepark Conn Baracks - Blue Swan", frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Das Architekturbüro Baurconsult hat mit E-Mail vom 23.01.2026 mitgeteilt, dass der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ in der Sitzung vom 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ beschlossen hat.

In seiner Sitzung am 12.01.2026 hat der Zweckverband den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ inkl. Anlagen (jeweils i.d.F. vom 19.12.2025) gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das gesamte Areal „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. Der vorliegende Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“ behandelt den rd. 17,4 ha großen Erschließungsabschnitt des interkommunalen Gewerbeparks. Für diesen Erschließungsabschnitt beabsichtigt ein Investor die Errichtung eines Datacenters.

Dazu wird der Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Datacenter“ aufgestellt.

Die Gemeinde Euerbach erhält hiermit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“.

Die Projektunterlagen sind während der Beteiligung im Zeitraum vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 über die Internetseite des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/bebauungsplan-conn-barracks veröffentlicht.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“ nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.

Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 07 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich "Conn Barracks", frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Das Architektenbüro Baurconsult hat mit E-Mail vom 23.01.2026 mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in der Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ beschlossen hat. Der Beschluss wurde am 31.10.2025 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 22) bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 15.01.2026 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ sowie die dazugehörige Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.12.2025 beschlossen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, auf Basis des Vorentwurfes in der Fassung vom 19.12.2025.

Der im Parallelverfahren durch den Zweckverband aufzustellende Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“, behandelt dabei den rd. 17,4 ha großen 1. Erschließungsabschnitt der künftigen Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks. Für diesen Abschnitt beabsichtigt ein Investor die Errichtung eines Datacenters. Es ist dort beabsichtigt, bis zu sechs baugleiche Rechenzentrums-Module zu errichten, die zusammen eine Gesamtlänge des Rechenzentrums von ca. 400 m erreichen.

Ziel und Zweck der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim zur Ermöglichung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“ ist demnach die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen zum 1. Schritt der Konversion des ehemaligen rd. 200 ha großen Kasernenareals welches unmittelbar zwischen den Gemeinden Geldersheim, Niederwerrn und der Stadt Schweinfurt liegt, sowie vorbereitend zum 2. Erschließungsabschnitt der Konversion.

Parallel dazu wird in einem gesonderten Verfahren ein zweiter Bebauungsplan für den 2. Erschließungsabschnitt (rd. 39.2 ha) des interkommunalen Gewerbeparks erarbeitet, welcher unmittelbar westlich an das Plangebiet des 1. Erschließungsabschnittes angrenzt. Auch hierfür schafft die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim durch die Ausweisung einer „Gewerblichen Baufläche“ die vorbereitenden baurechtlichen Grundlagen. Den hierfür notwendigen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Conn Barracks – südlicher Teil“ hat der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ in der Sitzung am 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“, und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 27.02.2026.

Die Planunterlagen können während der frühzeitigen Beteiligung (ab dem 26.01.2026) auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen und abgerufen werden.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.

Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 08 Digitalisierung Sirenen; Information

Sachvortrag:

Die Sirenen in den drei Ortsteilen sollen auf eine digitale Alarmierung umgerüstet werden. Der aktuelle Stand sieht folgende Schritte vor:

-

Umrüstung aller bestehenden Sirenen auf digitale Alarmierung

-

Umrüstung der Sirenenköpfe auf digitale Sirenen in Sömmersdorf und Obbach

Priorisierung Sömmersdorf, da Sirene dort nicht mehr funktionsfähig

-

Umrüstung der Sirenenköpfe in den kommenden Jahren in Euerbach sowie Errichtung einer neuen Sirene

Die Haushaltsmittel hierfür werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis.

TOP 09 Anregungen und Wünsche

Die Vorsitzende berichtete über die Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren in den drei Ortsteilen und gab bekannt, dass in diesem Jahr eine Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Sömmersdorf gegründet wird.

Des Weiteren lud die Vorsitzende zu den Faschingsveranstaltungen in der Gemeinde ein.

Die Vorsitzende sprach dem gemeindlichen Bauhof ihren Dank für den Einsatz im Winterdienst in der vergangenen Woche aus. Es wurden 15 Tonnen Salz ausgebracht und 194 Arbeitsstunden geleistet. Gemeinderatsmitglied Schraut sprach dem Bauhof ebenfalls ein Kompliment aus.

Gemeinderatsmitglied Zirkel sprach an, dass ein Grundstück in der Hauptstraße nicht geräumt wird.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 12.02.2026
Gemeindeverwaltung