Schweinfurt, den 27.01.2023
An den gemeindlichen Sammelstellen für die Häckselaktion des Landkreises dürfen ab einem Zeitraum von maximal 6 Wochen vor dem Beginn der Häckselarbeiten folgende Materialien angenommen werden:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt)
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe wie Boden, Steine, Tonscherben, Metall- und Kunststoffteile eingebracht werden.
Ebenso ist die Annahme von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese das eingesetzte Gerät beschädigen können.
Nach dem Ende der Häckselarbeiten dürfen, soweit der Annahmeplatz über keine anderweitige Genehmigung verfügt, keine Abfälle mehr an den Häckselplätzen angeliefert werden.
Aus gegebenem Anlass verweisen wir auch darauf, dass alle sonstigen Gartenabfälle wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Moos, Laub usw. nicht auf den Häckselplatz gehören. Diese kompostierbaren Abfälle gehören entweder:
| - | auf den eigenen Komposthaufen (evt. nach Vorzerkleinerung: viele Gartenbau- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| - | in die Biotonne |
| - | zu den Kompostanlagen des Landkreises in Gerolzhofen und am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Anlieferung bis 1 m³/Tag kostenlos), gegebenenfalls zu den genehmigten Kompostplätzen (nicht Häckselplätzen!) der Gemeinden. |
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes und aus Gründen der Handhabung nur Häckselgut und dies wiederum nur zu bestimmten Zeiten angenommen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung im Landratsamt Schweinfurt, Tel. 09721/55-545 oder 55-546 oder Frau Matusik, Tel. 09721/55-596.