Für folgende Kinder beginnt im Schuljahr 2023/24 die Schulpflicht:
Der Tag der Schulanmeldung ist am Montag, dem 27.März 2023.
Eltern mit dem Familiennamen A - K kommen bitte um 14:00 Uhr und Eltern mit dem Familiennamen L - Z kommen bitte um 15:00 Uhr zusammen mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung. Für die Schulanfänger wird eine Bastelarbeit angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Mäppchen mit Buntstiften, Schere und Kleber mit.
Für die Schulanmeldung sind vorzulegen:
| - | Geburtsurkunde |
| - | Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden |
| - | „Mitteilungsbogen“ vom Gesundheitsamt für die Schuleinschreibung |
| - | Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz |
| - | Nachweis der „U9“ (gelbes Untersuchungsheft) |
| - | Informationsblatt: Einwilligung der Erziehungsberechtigten in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind (erhalten Sie vom Kindergarten) |
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden.
Eltern, die beabsichtigen ihr Kind an einer privaten Schule anzumelden, sind trotzdem verpflichtet die Schulanmeldung an der zuständigen Sprengelschule vorzunehmen.
Die Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt.
Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten muss die formlose, schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
Schulanmeldung ist Pflicht
Art. 119 Abs. 1 BayEUG: „Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen zum Besuch der Grundschule unterlässt.“