Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, Gemeinde Euerbach, Gemeindeteil Sömmersdorf, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Euerbach (8. Änderung)
- beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Weihergraben II“, für ein Wohnbaugebiet am östlichen Ortsrand von Sömmersdorf beschlossen. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 23.07.2021 im Gemeindeblatt Nr. 15 der Gemeinde Euerbach öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund der anhaltenden bzw. steigenden Nachfrage nach Wohnbauland, hat die Gemeinde Euerbach im Rahmen einer Baugebietsstudie bereits im Jahr 2018, Bauland- und Grundstückspotenziale erkundet. Nach eingehender Prüfung können aufgrund verschiedener Faktoren jedoch nicht alle, hierfür als grundsätzlich geeignet eingestufte, Areale für die angestrebte Baulandgewinnung herangezogen werden. In der Folge möchte die Gemeinde Euerbach zur Bedarfsdeckung, ersatzweise das am östlichen Ortsrand best. Baugebiet „Am Weihergraben“ kleinräumig erweitern. Die bestehenden Erschließungsanlagen wurden bereits für die Gebietserweiterung an dieser Stelle konzipiert und stehen hierfür bereit.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Wohnbaugebietes, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB erforderlich.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt am vorgesehenen Standort großräumig „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ sowie „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar.
Im Rahmen der Bauleitplanung, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, der Flächennutzungsplan dort wo noch kein WA-Gebiet dargestellt ist, im Wege der Berichtigung angepasst (= 8. Änderung).
Das am Ostrand des Ortes vorgesehene Plangebiet, umfasst eine Fläche von ca. 1,477 ha, und erstreckt sich ganz oder teilweise über die Grundstücke Fl.Nr. 200/1, 200/2 und 200/3 der Gemarkung Sömmersdorf.
Die Lage und der räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022 wurde der ausgearbeitete Planentwurf anerkannt.
Bei der Aufstellung oder Änderung/Erweiterung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grund werden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes, in der Fassung vom 29.11.2022, einschließlich Begründung und Artenschutzgutachten,
vom 27.03.2023 bis 28.04.2023
öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Ort der Auslegung:
Gemeinde Euerbach, Rathausplatz 1, 97502 Euerbach, während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag, Mittwoch bis Freitag | 8.15 Uhr - 12 Uhr |
| Dienstag | 9 Uhr - 12 Uhr |
| Montag und Donnerstag | 13 Uhr - 17 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | 13 Uhr - 15 Uhr |
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB). Desweiteren entfällt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Einsichtnahme im Internet:
Die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Euerbach unter https://www.euerbach.de/buergerservice/bauleitplanung.html eingesehen und abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Euerbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz:
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO entnommen werden, welches mit ausliegt. Sie können eine Stellungnahme auch ohne Angaben zu Ihrem Namen und Ihrer Adresse abgeben. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.