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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 6/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 03.02.2026

Die Vorsitzende nahm den TOP 06 von der Tagesordnung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 03.02.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Umrüstung & Alarmierung Sirenen

Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon

Umrüstung der bestehenden Sirenen in allen Ortsteilen auf digitale Alarmierung für 5.000, - € netto

Austausch der Sirenenköpfe in Obbach und Sömmersdorf für 15.355,50 € netto

Fa. abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH, Landshut

5 Funkgeräte für 2.925, - € netto

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat nimmt die Vergaben zur Kenntnis.

TOP 03

Kommunale Wärmeplanung; Vorstellung durch IfE

Sachvortrag:

Wie dem Gremium bekannt ist, wurde am 21. Januar 2025 vom Gemeinderat beschlossen, zusammen mit dem Institut für Energietechnik eine kommunale Wärmeplanung für die gesamte Kommune durchzuführen.

Ziel der Planung ist, neben einer Aufnahme der Ist-Situation, Möglichkeiten und Potentiale für die Wärmeversorgung in der Gemeinde zu identifizieren und mögliche Umsetzungen abzuleiten.

Das Institut für Energietechnik wird in der Sitzung den Entwurf des Wärmeplans vorstellen.

Hinzuweisen ist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für kommunale Wärmeplanungen gelten:

Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erfüllt die Gemeinde Euerbach die Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG (Gemeinden unter 100.000 Einwohner), bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erarbeiten zu müssen. Der Wärmeplan entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung des darin Enthaltenen (§ 23 Abs. 3 WPG).

Große Bedeutung hat der Wärmeplan für Bau und Sanierung von Gebäuden, vgl. § 71 GEG.

Aus § 71 Abs. 1 und Abs. 8 GEG folgt, dass spätestens mit dem 30. Juni 2028 im Gebiet der Gemeinde die Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG gelten, d.h. ab dem 1. Juli 2028 dürfen Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme nur dann in Gebäuden eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie die bereitgestellte Wärme zu 65% aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Ein vorheriger Zeitpunkt gilt nur, sofern eine Kommune auf der Grundlage ihres Wärmeplans ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gem. § 26 WPG ausgewiesen hätte.

Die Verwaltung hält es aktuell nicht für sinnvoll ein solches Gebiet in Euerbach auszuweisen, wenn insbesondere die Gemeinde noch kein entsprechendes Angebot an die Bürgerinnen und Bürger machen kann. Sollten die Planungen zu einem kommunalen Wärmenetz voranschreiten, kann dies ggf. jederzeit erfolgen. Bis dahin bzw. bis zum 30. Juni 2028 entfaltet die Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG daher in Euerbach keine Wirkung.

Nach Aufstellung der Wärmeplanung selbst, wäre der nächste Schritt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eben jenes Wärmenetzes. Dabei wird konkret die Umsetzung untersucht; die Studie dient so der Vorbereitung einer nachfolgenden Netz- und Wirtschaftlichkeitsplanung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wärmeplan der Gemeinde Euerbach wie vorgestellt. Er ist im Internet zu veröffentlichen. Von einer Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG wird vorerst abgesehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 04

Bauangelegenheiten: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl.-Nr. 186/15 Gem. Sömmersdorf (Unterer Weiher 2)

Sachvortrag:

Die Bauherren möchten einen Sichtschutzzaun (Stehlenzaun) mit einer Höhe von 1,80 m errichten, da das Grundstück direkt am öffentlichen Gehweg liegt. Durch den Zaun wird der Einblick auf die Terrasse und den Garten deutlich eingeschränkt, wodurch die Privatsphäre besser geschützt wird.

Darüber hinaus dient der Zaun mit einer Höhe von 1,80 m als Windschutz, insbesondere gegenüber der vorherrschenden Windrichtung aus Osten.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weihergraben“.

Im Bebauungsplan ist unter Ziffer 2.18 die Höhe der Einfriedungen mit maximal 1,20 m erlaubt.

Aufgrund dessen wird folgende Befreiung beantragt:

- Zaunhöhe: Die geplante Zaunhöhe beträgt 1,80 m.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 05

Bauangelegenheiten: Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 294/2 der Gem. Euerbach (Altfeldweg 16)

Sachvortrag:

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem o. g. Grundstück.

Hierzu haben die Bauherren bereits Ende 2024 eine formlose Bauvoranfrage gestellt und die Befreiungen in Aussicht gestellt bekommen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altfeldweg II" und widerspricht den folgenden Festsetzungen. Die Bauherren beantragen daher:

  1. die Befreiung für die Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung von 45 – 50°. Das Wohnhaus soll mit einer Dachneigung von 22° errichtet werden, damit das Gebäude nicht unnötig hoch wird.
  1. Die Befreiung für die Nichteinhaltung der Dachform der Garage, da diese mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden soll, um ebenfalls eine unnötige Gebäudehöhe zu vermeiden.
  1. Die Änderung der Firstrichtung.
  1. Die Bauweise mit zwei Vollgeschossen, deshalb wird die Traufhöhe auch nicht eingehalten.
  1. Der Punkt Af3 legt fest, dass das Nebengebäude die gleiche Dachform wie das Hauptgebäude erhalten soll. Diese Festsetzung wird nicht eingehalten, da für das Nebengebäude eine abweichende Dachform vorgesehen ist.
  1. Eine Befreiung von der Baugrenze, da das Gelände an einer Seite einen Knick aufweist und die Garage diesem Verlauf folgt. Die Baugrenze verläuft gerade, sodass sie aus diesem Grund nicht eingehalten werden kann.
  1. Eine Befreiung für die Nichteinhaltung der stehenden Fensterformate. Die erforderliche Belichtung der Räume ist trotz der Abweichung gewährleistet. Zudem ermöglicht die Fensteranordnung ausreichend Wandflächen zur Aufstellung von Schränken und Möbeln.
  1. Eine Befreiung von der Nichteinhaltung der festgesetzten Sockelhöhe von 0,5 m. Aufgrund der Geländeneigung und der notwendigen Höhenanpassung des Gebäudes kann diese Sockelhöhe nicht eingehalten werden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht alle vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der Erteilung der Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 06

Vertagt: Bauangelegenheiten: Nutzungsänderung der Garage zu Werkstatt 1 und der Getränkehalle zu Werkstatt 2 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200(Hauptstr. 71) der Gem. Euerbach

Beschluss:

Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

TOP 07

Städtebauliche Sanierungsgebiete; Anzeige von Bautätigkeiten auf Fl.-Nr. 122/1 Gem. Euerbach (Hauptstr. 28)

Sachvortrag:

Die Eigentümerin des Anwesens hat mitgeteilt, dass sie folgende Sanierungsarbeiten am bestehenden Wohnhaus plant:

- Erneuerung des Hausdaches.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15

TOP 08

Anregungen und Wünsche

Die Vorsitzende berichtete von der erfolgreichen Hundestaffelprüfung in Sömmersdorf.

Des Weiteren informierte sie über den Umbau des Feuerwehrhauses in Euerbach und der Entrümpelung des Alten Feuerwehrhauses. Sie sprach allen Helfern ihren Dank aus.

Die Erste Bürgermeisterin lud zum Flur- und Grenzgang 2026 in Euerbach ein. Dieser findet am Samstag, 11.04.2026 um 9 Uhr statt. Treffpunkt ist am REWE in Euerbach.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 12.03.2026
Gemeindeverwaltung