| TOP 01 | Anerkennung der Niederschrift vom 07.03.2023 |
Sachvortrag:
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte das Gremium dem plötzlich verstorbenen Mitglied der Teilnehmergemeinschaft Obbach, Herrn Reiner Kaiser.
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023 wird anerkannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift vom 07.03.2023 an.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 02 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung |
Sachvortrag:
Es sind keine Punkte bekannt zu geben.
| TOP 03 | Haushalt 2023, Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen |
Sachvortrag:
Herr Eck stellt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 im Rahmen einer Präsentation vor. Die Haushaltsunterlagen wurden dem Gremium vorab übersandt.
Erste Bürgermeisterin Seufert hebt die wesentlichen Ansätze des Haushalts 2023 heraus.
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit seinen Anlagen und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 anzuerkennen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beschließt, den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss 1
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
Beschluss 2
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 04 | Auftragsvergabe Spielplatz Obbach |
Sachvortrag:
Eine Arbeitsgruppe aus Eltern hat sich unter der Federführung von Erster Bürgermeisterin Seufert einige Male getroffen und ein Konzept für einen neuen Spielplatz Am Sauberg in Obbach erarbeitet.
Es sollen folgende Spielgeräte aufgestellt werden:
Die Aufstellarbeiten der Spielgeräte werden vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt.
Die Sitzmöbel auf dem Spielplatz werden bis zu 1.000 Euro von der Jagdgenossenschaft Obbach bezuschusst.
Die Mittel sind im Haushalt 2023 eingestellt.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt Spielgeräte für den Spielplatz Am Sauberg in Obbach bei der
zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 05 | ILE Oberes Werntal; "Werntal Dorf - Gemeinde Euerbach für den Gemeindeteil Euerbach |
Sachvortrag:
Am 07.12.2022 wurde den Bürgermeistern in der AG Sitzung das endgültige Ergebnis des „Modul 1 - Werntal Dorf“ vorgestellt. Das durch Nachkartierungen ergänzter Fördergebiet als Grundlage für die anschließenden Gemeinderatsbeschlüsse hat die Umsetzungsbegleitung der ILE, Frau Eisenmann, allen Gemeinden der Allianz zukommen lassen.
Im Rahmen des Modellprojekts Interkommunales Denkmalkonzept „Werntal Dorf“ erfolgte eine umfassende Erfassung und Bewertung von erhaltenswerter und ortsbildprägender privater Bausubstanz im Karten- und Katalogformat für das gesamte Obere Werntal (insgesamt über 5200 Objekte). Damit können Unterstützungsmöglichkeiten beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken und bei denkmalgeschützten Gebäuden beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für den Erhalt der kartierten Gebäude für Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Für die Fördermöglichkeiten beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (einfache Dorferneuerung mit privatem Fördergebiet für max. 6 Jahre) ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Darüber hinaus ist als öffentliche, geförderte Maßnahme eine Bauberatung für Private zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Die Gemeinde Euerbach beantragt die Einleitung der einfachen Dorferneuerung „Werntal Dorf - Gemeinde Euerbach“ für den Ortsteil Euerbach für die Dauer von sechs Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 06 | Kostenvereinbarung Dorferneuerung Sömmersdorf mit der Teilnehmergemeinschaft Sömmersdorf 3 |
Sachvortrag:
Zwischen der Teilnehmergemeinschaft Sömmersdorf 3 und der Gemeinde Euerbach soll eine Vereinbarung über die Erstellung von Objektleistungen im Rahmen des Bayerischen Dorferneuerungsprogramms unter Kostenbeteiligung des Finanzierungspartners geschlossen werden.
Inhalt der Vereinbarung sind die Gestaltungen Kirchberg, Raiffeisenstraße und Bachstraße sowie die entsprechenden Grünmaßnahmen in den drei Bereichen.
Der Anteil des Finanzierungspartners beträgt 53 Prozent.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Sömmersdorf 3 und der Gemeinde Euerbach zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 07 | Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst (BFD) für die Grundschule Euerbach |
Sachvortrag:
Für die Grundschule Euerbach hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Grundschule als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt.
Bis 31.07.2023 sind ein Freiwilliger an der Grundschule Euerbach beschäftigt.
Der Einsatz hat sich in der Vergangenheit bewährt. Es wird vorgeschlagen wieder eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwlligendienstes für die Zeit vom 01.09.2023 bis 31.07.2024 in der Grundschule Euerbach zu vergeben.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Jeder Freiwillige erhält ein Taschengeld in Höhe von max. 423 Euro. Die Sozialversicherungsbeiträge zahlt die Gemeinde Euerbach. Jeder Freiwillige hat einen Anspruch auf 25 Seminartage im Jahr und 30 Urlaubstage.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.07.2024 wieder eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zu vergeben.
Die Stelle wird ausgeschrieben und entsprechend vergütet (Taschengeld 423 Euro).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 08 | Gemeindewald Holzernte mit Harvestereinsatz, Auftragserweiterung; Kenntnisnahme nach Art. 37 Abs. 3 GO |
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen, für die Holzernte von 500 fm mit Harvester und Zufällung die Firma Forstservice Philipp Schuster, Dingolshausen zum Angebotspreis von 19 Euro/fm netto zu beauftragen.
Bei den Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die 500 fm nicht ausreichen. Der zuständige Revierförster, Herr Müller, der FBG Schweinfurt e.V. hat mitgeteilt, dass noch einmal zusätzlich rund 500 fm notwendig sind. Die zusätzlichen Arbeiten sind u.a. durch den Befall von Borkenkäfern notwendig. Es sind Mehrkosten von rund 11.500 Euro entstanden. Die Mehrkosten sind durch zusätzliche Einnahmen (Fichten) gedeckt.
Die Arbeiten wurden bereits vergeben und ausgeführt, da die Firma Forstservice Schuster vor Ort war. Der Gemeinderat wurde darüber in der Sitzung am 07.03.2023 informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die dringlichen und zusätzliche Auftragvergabe von rund 500 fm an die Firma Forstservice Philipp Schuster, Dingolshausen zustimmend nach Art. 37 Abs. 3 GO zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
| TOP 09 | Anregungen und Wünsche |
Erste Bürgermeisterin Seufert spricht Einladungen aus
Erste Bürgermeisterin Seufert gratuliert Andreas Schraut zum Stellvertreter im Kreisfeuerwehrverband Schweinfurt West.
Erste Bürgermeisterin Seufert bedankt sich bei allen Helfern, Vereinen, Verbänden und Organisationen die sich um die zentrale Flüchtlingsunterkunft im Gemeindeteil Obbach kümmern.