Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Euerbach folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 5.550.600 EUR
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.452.000 EUR
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 300 v. H.
b) für Grundstücke (B) — 300 v. H.
2. Gewerbesteuer — 330 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.00.000 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Schweinfurt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Euerbach, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 26, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.