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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 9/2023
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung vom 18.04.2023

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 21. März 2023

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2023 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift vom 21.03.2023 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es sind keine Punkte aus der letzten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben.

TOP 03

Schöffenwahl 2023

Sachvortrag:

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

Gemäß der Schöffenbekanntmachung soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

Es müssen für die Gemeinde Euerbach mindestens 7 Personen vorgeschlagen werden.

Folgende 13 Personen haben sich beworben: (alphabetische Reihenfolge)

Name:

Ort:

Betten, Klaus

Sömmersdorf, Ringstr. 8

Büttner, Margit

Sömmersdorf, Egenhäuser Str. 5

Englisch, Thomas

Obbach, Von-Henneberg-Str. 26

Gattis, Jürgen

Euerbach, Altfeldweg 10

Karl, Christoph

Obbach, Von-Seckendorff-Str. 11

Madinger, Oliver

Euerbach, Goethestr. 3

Markert, Klaus

Sömmersdorf, Steingrube 6

Ramazan, Uraz

Euerbach, Goethestraße 1

Schaller, Karin

Euerbach, Altfeldring 12

Schenker, Elke

Obbach, Frühlingstr. 8

Schneider-Schoppelrey, Manuela

Euerbach, Sonnenstr. 19

Schnorr, Anna

Obbach, Greßthaler Str. 24

Tremer, Matthias

Euerbach, Am Herzhügel 8

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.

Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Schweinfurt können ausnahmsweise die 13 Personen vorgeschlagen werden.

Beschluss:

Da die Bewerberliste von 13 die Sollzahl von 7 um 6 übersteigt, schlägt die Verwaltung vor, die gesamte Bewerberliste als Vorschlagsliste zu beschließen. Das ist zulässig, da die Mindestzahl nicht wesentlich überschritten wird.

Der Gemeinderat beschließt folgende Personen auf die Vorschlagsliste zu nehmen:

Name:

Ort:

Betten, Klaus

Sömmersdorf, Ringstr. 8

Büttner, Margit

Sömmersdorf, Egenhäuser Str. 5

Englisch, Thomas

Obbach, Von-Henneberg-Str. 26

Gattis, Jürgen

Euerbach, Altfeldweg 10

Karl, Christoph

Obbach, Von-Seckendorff-Str. 11

Madinger, Oliver

Euerbach, Goethestr. 3

Markert, Klaus

Sömmersdorf, Steingrube 6

Ramazan, Uraz

Euerbach, Goehtestraße 1

Schaller, Karin

Euerbach, Altfeldring 12

Schenker, Elke

Obbach, Frühlingstr. 8

Schneider-Schoppelrey, Manuela

Euerbach, Sonnenstr. 19

Schnorr, Anna

Obbach, Greßthaler Str. 24

Tremer, Matthias

Euerbach, Am Herzhügel 8

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 04

Bauplangenehmigungen, Rückbau eines Wintergartens und Neubau eines Anbaues auf den bestehenden Keller auf Fl. Nr. 151/1, Gem Euerbach (Hauptstraße 53), Tektur

Sachvortrag:

Für das o.g. Bauvorhaben ist ein Tekturplan eingegangen.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

-

Der genehmigte Anbau hat eine Dachneigung von 40°. Im Tekturplan wird diese auf 20° geändert.

-

Der genehmigte Balkon befand sich am neuen Anbau. Im Tekturplan wird dieser in Richtung Bestandsgebäude versetzt.

Die Abstände zu den Grenzen bleiben unverändert.

Alle erforderlichen Berechnungen wurden auf die neue Wohnfläche angepasst.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

GR Zirkel ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 05

Bauplangenehmigung: Umbau eines Einfamilienwohnhauses, Neubau eines Geräteschuppens und Stützmauern auf Fl. Nr. 789 Gem. Obbach (Von-Zu-Rhein-Str. 3)

Sachvortrag:

Die Bauherren planen den Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, sowie den Neubau eines Geräteschuppens und Stützmauern auf dem o. g. Grundstück.

Hierzu haben die Bauherren bereits Ende 2022 eine Bauvoranfrage gestellt und mit Einreichung des Bauantrags zurückgezogenen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heimbach“ und widerspricht den nachfolgenden Festsetzungen:

Festsetzung 2.1 Maß der baulichen Nutzung:

-

Überschreitung der Grundflächenzahl: Durch das geplante Vorhaben wird die GRZ um 0,1 überschritten und beträgt 0,5 anstatt der zulässigen 0,4.

Festsetzung 2.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen:

-

Geschossigkeit des Wohnhauses: festgesetzt ist Hanglage I/II, gewünscht sind zwei Vollgeschosse (II)

-

Der Geräteschuppen, als Erweiterung der bestehenden Garage, liegt außerhalb der für Garagen und Nebengebäude vorgesehenen Baugrenze und Baulinie.

-

Die Terrassenüberdachung, als Erweiterung der bestehenden Loggia, liegt außerhalb der für Garagen und Nebengebäude vorgesehenen Baugrenze und Baulinie.

Festsetzung 3.3 Wohngebäude sind mit Ausnahme des Gebietes südlich der von-Henneberg-Straße mit Satteldächern zu versehen, deren Neigung 30° betragen soll. Handschriftlicher Vermerk; SD, Dachneigung wie Wohngeb., First parallel zur Straße

-

Dachform und Dachneigung des Wohnhauses: Satteldach mit 30°, gewünscht ist ein Flachdach mit 0° anstelle des vorhandenen Satteldaches. Die neue Dachhöhe ist niedriger als die Firsthöhe des bestehenden Satteldaches.

-

Dachform und Dachneigung des Geräteschuppens: gewünscht ist ebenfalls ein Flachdach mit 0°, da die bestehende Doppelgarage bereits ein Flachdach hat und der Geräteschuppen als Erweiterung dieser dienen soll.

-

Dachform und Dachneigung der Haustürüberdachung: geplant ist hier ebenso ein Flachdach mit 0°.

-

Dachform und Dachneigung der Terrassenüberdachungen: beide Terrassenüberdachungen sind mit einem leichten Pultdach und einer Neigung von 2° geplant.

Festsetzung 3.8 Einfriedungen an Straßen, Wegen und Plätzen dürfen eine Höhe von 1,10 m über Gehsteig Oberkante nicht übersteigen.

-

gewünscht sind Stützmauern mit Absturzgeländern mit maximal 1,80m (0,90m Stützmauer und 0,90m Geländer) von Gehsteig-Oberkante. Die maximale Stützwandhöhe beträgt aufgrund der Hanglage 1,695m.

Festsetzung 3.9 wesentliche Änderungen am Gelände wie Abgrabungen, Auffüllungen sowie hohe Terrassenmauern über 1,40m sind unzulässig. (…) Notwendige Erdböschungen sollen nicht mehr als 30° Neigung erhalten, sie sind zu bepflanzen und dem bestehenden Gelände anzupassen.

-

Das Gelände soll abgegraben und gering aufgefüllt werden, sodass ein möglichst gerader und gut nutzbarer Geländeverlauf hergestellt werden kann. Der geplante Höhenausgleich wird mit Hilfe von Stützmauern anstatt von Erdböschungen bewältigt.

-

Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen der Terrassenüberdachung an der südlichen Grundstücksgrenze liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Die Bauherren beantragen die Befreiungen für die vorab genannten Festsetzungen. Der überwiegende Teil des Baugebiets ist bereits entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans bebaut.

Die Wohn-, Nebengebäude und Garagen südlich der von-Henneberg-Straße können laut Bebauungsplan mit einem Flachdach errichtet werden. Der Großteil in diesem Bereich ist jedoch mit einem Walmdach errichtet worden.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der Erteilung der Befreiungen (siehe Sachvortrag) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 06

Städtebauliche Sanierungsgebiete, Anzeige von Bautätigkeiten auf Fl.-Nr. 31 Gem. Obbach (Schweinfurter Str. 8)

Sachvortrag:

Die Eigentümerin des Anwesens hat mitgeteilt, dass sie folgende Sanierungsarbeiten

-

Sanierung der Gebäudehülle (Abriss Balkon, neue Dacheindeckung inkl. Dämmung, neue Fenster, Fassadendämmung)

-

Kernsanierung Innenausbau (Neuinstallation von Heizung, Wasser, Sanitär und Elektro, Verputzerarbeiten, Anbringen eiern Bodenplatte inkl. Dämmung, Treppe, Türen)

-

Vor- und Hofbereich (Erneuerung Treppenaufgang mit Überdachung, teilw. Abriss/Umbau von Nebengebäuden)

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 07

Feuerwehr, Beschaffung eines Hebekissensatzes und eines Stabilisierungssystems

Sachvortrag:

Für die Feuerwehr Euerbach soll ein Hebekissensatz sowie ein Stabilisierungssystem angeschafft werden. Hierfür liegen Angebote von drei Firmen vor. Die Angebotssummen liegen zwischen 8.508,50 € (brutto) und 9.711,59 € (brutto).

Die Beschaffung ist im Haushalt eingeplant und finanzielle Mittel sind vorhanden.

Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter Fa. Metzler Feuerschutz GmbH, Waldbüttelbrunn, zum Angebotspreis von 8.508,50 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

16

TOP 08

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Seufert spricht Einladungen zum Tag der offenen Tür im gemeindlichen Bauhof am 29.04.2023 und den Maibaumfesten in den drei Gemeindeteilen aus.

Gemeinderat Günter Hutter übergibt eine Unterschriftenliste an Erste Bürgermeisterin Seufert die beim Seniorenfrühstück in Obbach gesammelt wurde. Es wird der „desolate sowie unansehliche Zustand des Obbacher Friedhofes (alter Teil)“ mitgeteilt.

Erste Bürgermeisterin Seufert weist darauf hin, dass gerade in den letzten drei Jahren auf jeden Wunsch der Obbacher Bevölkerung eingegangen wurde. Die Wünsche wurden im Zusammenarbeit mit den Bürgern dann umgesetzt. So wurden rund 60.000 Euro in den letzten drei Jahren investiert.

Gemeinderat Kraft teilt mit, dass für die Fahrt des VdK nach Kärnten vom 2. Bis 6. Mai 2023 noch Plätze frei sind.

Für die Richtigkeit:

Der Vorsitzende:

Simone Seufert

Erster Bürgermeister

Für das Protokoll:

Stefan Funk

Schriftführer