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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 9/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat, Sitzung vom 14.04.2026

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 17.03.2026

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 17.03.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Neugestaltung der Straßen „Dorfgraben“ und „Am Heimbach“ in Obbach, Straßenbauarbeiten

Fa. August Ullrich GmbH, Elfershausen, 844.352,04 € (brutto).

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat nimmt die Vergabe zur Kenntnis.

TOP 03 Feuerwehr Euerbach, Umbau des Feuerwehrhauses

Sachvortrag:

Herr Kopperger vom Architekturbüro Kopperger und der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Euerbach, Herr Kirchner, stellten die geplante Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses Euerbach und die Kostenschätzung vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Planung an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 04 Bauangelegenheiten: Umbau, Nutzungsänderung und energetische Sanierung einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohnungen in einem EFH, Anbau eines Windfangs sowie Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens zur Tierhaltung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 268/10 der Gemarkung Euerbach (Sudetenstraße 24)

Sachvortrag:

Die Bauherren beabsichtigen die energetische Sanierung und die Modernisierung im Innern des Wohnhauses. Anstelle der bestehenden Gauben im Dachgeschoss erhält das Dachgeschoss zwei Schleppgauben.

Für die energetische Sanierung ist es notwendig den Dachstuhl gem. Bestand neu zu errichten, jedoch um die notwendige Dämmstärke erhöht.

Des Weiteren soll der bestehende Stall als Büro umgenutzt werden. Hier muss der Dachstuhl ebenfalls gem. Bestand neu errichtet werden, jedoch um die notwendige Dämmstärke erweitert.

Bei beiden Gebäuden wird die gemeinsame Brandwand erhöht bis unter die Dachhaut (harte Bedachung).

Als Zwischenbau soll zwischen dem Wohnhaus und dem Nebengebäude ein Windfang neu erstellt werden, welcher wie beim Nachbarn bis OK bestehender Brandwand geführt werden soll.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nichteinhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Die Zustimmung der Nachbarn wurde erteilt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 05 Bebauungsplan "Am alten Flugplatz" der Gemeinde Geldersheim, Durchführung der erneuten Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ gefasst. Der Beschluss wurde am 10.02.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 6) bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 09.11.2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2023 beschlossen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Diese fanden vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 16.10.2025 durch den Gemeinderat behandelt und abgewogen. Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans "Am alten Flugplatz" sowie die dazugehörige Begründung und Umweltbericht mit Anlagen, i.d.F. vom 08.10.2025 gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fanden vom 03.11.2025 bis einschließlich 08.12.2025 statt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Euerbach hat dies in seiner Sitzung am 11.11.2025 behandelt und eine Stellungnahme abgegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim in seiner Sitzung am 26.02.2026 behandelt und abgewogen. Weiter wurde der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 18.02.2026 gebilligt.

Aufgrund der sich durch die Abwägung ergebenden Änderungen des Bebauungsplanentwurfs konnte noch kein Satzungsbeschluss gefasst werden. Dementsprechend hat der Gemeinderat die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde Euerbach erhält gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB die Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ bis zum 23.03.2026.

Die Planunterlagen können während der erneuten Beteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter

https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung/bebauungsplan-am-alten-flugplatz.html eingesehen und abgerufen werden.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis. Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 06 Ganztagsförderungsgesetz; Finanzierung

Sachvortrag:

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027.

Zunächst gilt der Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Der Rechtsanspruch wird ab 01.08.2026 im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, für 10 Wochen.

Der Rechtsanspruch besteht ganzjährig, mit Ausnahme von 20 Werktagen.

Eine staatlich finanzielle Förderung von Ferienangeboten gibt es nicht. Die Kosten sollen über Elternbeiträge abgedeckt werden. Die Ferienangebote können gemeindeübergreifend eingerichtet werden.

Die Erziehungsberechtigten haben der Gemeinde Euerbach jährlich grundsätzlich bis zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahres den Umfang der beabsichtigen Inanspruchnahme eines Ferienangebots für das gesamte kommende Schuljahr mitzuteilen.

Die Gemeinde Euerbach hat in den vergangenen Jahren bereits eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Durchgeführt wurde diese durch das Haus Marienthal. Nach einer jährlichen Bedarfsabfrage erfolgte die Ferienbetreuung in der Regel in der ersten Woche der Oster- und Pfingstferien und in den ersten beiden Wochen der Sommerferien. Die Mindestbelegung für die Durchführung des Ferienangebots betrug 15 Kinder. Bei der Ferienbetreuung konnten nur ganze Wochen gebucht werden. Der Elternbeitrag belief sich auf 15 €/Tag (75 €/Woche), zuzüglich einer Verpflegungspauschale von 10 €/Woche.

Der neue Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung würde ebenfalls vom Haus Marienthal als Träger durchgeführt werden. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren wird der Bedarf in den Osterferien (1. Woche), Pfingstferien (1. Woche) sowie in den Sommerferien (1. und 2. Woche) erwartet. Des Weiteren könnte die Betreuung auch in den Herbst- und Faschingsferien abgedeckt werden.

Für das Schuljahr 2026/2027 würde das Haus Marienthal nachfolgende Betreuung anbieten:

Herbstferien:

02.11.2026 - 06.11.2026 (5 Tage),

Faschingsferien:

08.02.2027 - 12.02.2027 (5 Tage),

Osterferien:

22.03.2027 - 25.03.2027 (4 Tage),

Pfingstferien:

18.05.2027 - 21.05.2027 (4 Tage) und

Sommerferien:

02.08.2027 - 13.08.2027 (10 Tage).

Ausgeschlossen ist ein Angebot an folgenden Tagen:

Weihnachtsferien:

24.12.2026 - 08.01.2027 (7 Tage),

Sommerferien:

16.08.2027 - 31.08.2027 (12 Tage) und

 

Montag, 13.09.2027 (1 Tag).

Die Gemeinde Euerbach strebt eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Poppenhausen, Geldersheim und Oerlenbach an. Durch die interkommunale Zusammenarbeit soll ein gegebenenfalls ortsübergreifendes Angebot organisiert werden können, falls vor Ort nicht genügend Bedarf angezeigt wird.

Zunächst soll in jeder der vorab genannten Gemeinden eine Bedarfsabfrage für das kommende Schuljahr 2026/2027 durchgeführt werden. Hierzu wird aktuell ein einheitliches Anschreiben ausgearbeitet, das an die Erziehungsberechtigten der zukünftigen Erstklässler verteilt wird.

Nach einer Kostenkalkulation des Haus Marienthals belaufen sich die Kosten pro Kind/pro Woche auf ca. 300 €. Aufgrund einer interkommunalen Einigung werden diese 300 €/Kind/Woche in 150 € Elternbeitrag und 150 € gemeindlicher Zuschuss aufgeteilt.

Die Gemeinden Poppenhausen, Geldersheim und Oerlenbach haben bereits den entsprechenden Beschluss gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu ab dem Schuljahr 2026/2027 einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 50%, jedoch maximal 150 Euro/Kind/Woche, für die Ferienbetreuung alle Grundschulkinder in den Kernzeiten (die Kernzeiten umfassen die erste Woche der Osterferien, die erste Woche der Pfingstferien sowie die ersten beiden Wochen der Sommerferien) zu übernehmen.

Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat zu, ab dem Schuljahr 2026/2027 einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 50%, jedoch maximal 150 Euro/Kind/Woche, für die Ferienbetreuung der Erstklässler für die verbleibenden sechs Wochen Ferienbetreuung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder: 14

TOP 07 Anregungen und Wünsche

Die Vorsitzende zeigte ein Video über den Fortschritt der Sanierung des Kindergartens Sömmersdorf.

Die Vorsitzende berichtete vom Flur- und Grenzgang Euerbach, der am vergangenen Wochenende (11.04.2026) stattgefunden hatte und bedankte sich bei Herrn Krüger, der Flurbereinigungsgenossenschaft Euerbach, der Jagdgenossenschaft und der Siebenergruppe Euerbach für die gelungene Veranstaltung.

Des Weiteren gab die Vorsitzende bekannt, dass am Montag, den 20.04.2026, um 16 Uhr im Rahmen der Baumaßnahme „Dorfgraben/Am Heimbach“ eine Infoveranstaltung für die Anwohner stattfindet.

Die Geschäftsleiterin teilte mit, dass die Baugrunderkundungen sowie die Rammkernsondierungen im Rahmen des WK 12 abgeschlossen sind.

Die Vorsitzende teilte mit, dass die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 12.05.2026, um 19 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Euerbach stattfindet. Die Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2026 findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Euerbach statt.

Gemeinderatsmitglied Kraft informierte über die Fünftagesfahrt des VdK Euerbach-Kützberg vom 08.06.2026 bis 12.06.2026. Ziel der Fahrt ist der Bregenzerwald. Aktuell sind noch freie Plätze verfügbar. Bei Interesse bitte bei Herrn Kraft anmelden.

Gemeinderatsmitglied Weiß sprach auch im Namen von Herrn Winkler seinen Dank für den tollen Flur- und Grenzgang vom 11.04.2026 aus. Der gesammelte Geldbetrag wird für einen sozialen Zweck gespendet.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 23.04.2026
Gemeindeverwaltung