Gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Verlustwässern aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Unterlangenstadt in den Weidigsgraben in der Gemeinde Redwitz a. d. Rodach
Mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 22.12.2022, SG 34 – Az. U2014-0232, wurde dem Markt Küps die gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Weidigsgrabens, einem Gewässer dritter Ordnung, durch das Einleiten gesammelter Abwässer erteilt.
Der Erlaubnisbescheid und die Erlaubnisunterlagen liegen in der Zeit
vom 16.01.2023 bis einschließlich 30.01.2023
im Rathaus des Marktes Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer 101, zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth (Postfach 110321, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden kann. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag erhalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.