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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Gemeindeumbaumanagement

Neues und gelungene Beispiele aus dem Kommunalen Förderprogramm

Kürzlich konnten durch das Gemeindeumbaumanagement und die Sanierungsberaterin Christiane Werthmann die Abnahme von zwei Sanierungsprojekten durchgeführt werden, die durch das Kommunale Förderprogramm des Marktes Küps gefördert werden. Dies möchte das Gemeindeumbaumanagement zum Anlass nehmen, um anhand von gelungenen Beispielen zu zeigen, welche Art von Haustüren und Gartenzäunen der regionalen Baukultur entsprechen und daher durch das Kommunale Förderprogramm gefördert werden. Mit diesen Gestaltungsvorgaben strebt der Markt Küps ein für die Gegend typisches und stimmiges Erscheinungsbild des Ortes an.

Die Hauseingangstür bildet eines der zentralen Elemente einer Gebäudefassade und sollte für Ankommende als Eingang erkennbar sein. Ein hierfür geeignetes Beispiel ist in der Röthenstraße zu finden. Dort wurde die vorhandene Eingangstür aus Holz aufgearbeitet und erhielt einen neuen Anstrich. Jedoch wurde im Gegensatz zu vorher kein Braun, sondern ein intensiver Rotton gewählt. Außerdem handelt es sich bei dieser um eine regionaltypische Kassettentür, auch wenn kein Glassauschnitt im oberen Bereich vorhanden ist. Dieser sollte nach den Vorgaben der Gestaltungsfibel, die die gestalterischen Grundlagen des Kommunalen Förderprogramms veranschaulicht, nicht mehr als ein Drittel der Türfläche einnehmen. Generell sind Haustüren aus Stahl und Holz-Aluminium-Kombinationen nur bedingt und aus Kunststoff nicht förderfähig.

Ein weiteres herausforderndes Thema in Bezug auf das Kommunale Förderprogramm ist die Auswahl der Einfriedungen, wobei es sich in der Regel um Gartenzäune handelt. So sind die Fördervoraussetzungen an die traditionelle Bauweise der Region angelehnt. Dadurch sind vor allem Zäune mit senkrechten Holzlatten, sogenannten Holzstaketen, förderbar, die eine maximale Höhe von 1,20 Metern besitzen. Die Lattenbreiten und Abstände sollten dabei jeweils zwischen vier und acht Zentimetern betragen und es sollte auf eine schlichte Ausformung geachtet werden. Ein gelungenes Beispiel, das diesen Anforderungen entspricht, ist in der Straße Am Rathaus zu betrachten. Als Alternative können auch bestimmte Zäune mit Metallstäben durch das Kommunale Förderprogramm bezuschusst werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Zäune aus Kunststoff, großflächige Elemente und Module sowie glänzende und grellfarbige Materialien.

Weitere Informationen zu einer durch das Kommunale Förderprogramm förderfähigen Gestaltung der Fassade und Außenanlagen Ihrer Immobilie stehen Ihnen durch die Gestaltungsfibel zur Verfügung. Diese erhalten Sie als Druckausgabe im Rathaus oder finden diese auf der Internetseite des Marktes Küps. Bei Fragen und Interesse am kommunalen Förderprogramm steht Ihnen Benedikt Römer vom Gemeindeumbaumanagement telefonisch unter 0151 7017 5149 und per E-Mail (kek@kueps.de) zur Verfügung.