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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht;

Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Grundwasser aus den Regenwasserkanälen von Hummenberg in den Teufelsgraben

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Vorhabens

Der Markt Küps beabsichtigt zur Entwässerung des Baugebiets in Hummenberg, aus den bestehenden Regenwasserkanälen Niederschlags- und Grundwasser in den Teufelsgraben einzuleiten. Der Markt Küps hat beim Landratsamt Kronach daher die Durchführung des gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für dieses Vorhaben beantragt.

Das nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestattungspflichtige Vorhaben wird hiermit gemäß § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) öffentlich bekanntgemacht.

Der Antrag und die Unterlagen für das Vorhaben werden in der Zeit

vom 19.01.2026 bis 20.02.2026

auf der Website des Marktes Küps unter der Internetadresse

https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen

sowie im Rathaus des Marktes Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer Nr. 102,

während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt:

Montag bis Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer Nr. 102, Einwendungen gegen den Plan erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Küps, den 15.12.2025
Bernd Rebhan – 1. Bürgermeister