Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und Grundwasser aus den Regenwasserkanälen von Hummenberg in den Teufelsgraben
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Vorhabens
Der Markt Küps beabsichtigt zur Entwässerung des Baugebiets in Hummenberg, aus den bestehenden Regenwasserkanälen Niederschlags- und Grundwasser in den Teufelsgraben einzuleiten. Der Markt Küps hat beim Landratsamt Kronach daher die Durchführung des gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für dieses Vorhaben beantragt.
Das nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestattungspflichtige Vorhaben wird hiermit gemäß § 15 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) öffentlich bekanntgemacht.
Der Antrag und die Unterlagen für das Vorhaben werden in der Zeit
vom 19.01.2026 bis 20.02.2026
auf der Website des Marktes Küps unter der Internetadresse
https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen
sowie im Rathaus des Marktes Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer Nr. 102,
während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt:
| Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer Nr. 102, Einwendungen gegen den Plan erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.