Abb. 1: Lageplan des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“, ohne Maßstab (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Küps hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplan – „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ – aufzustellen und den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren zu ändern.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung eines Windparks, bestehend aus sechs Windenenergieanlagen. Dieser soll im Bereich der regionalplanerisch festgesetzten Windvorranggebiete Nr. 81 und 84 errichtet werden. Der Windpark erstreckt sich auch auf das Gemeindegebiet der Stadt Burgkunstadt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ umfasst die Fl.Nrn. 682 und 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans.
Weiterhin hat der Marktgemeinderat in derselben Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung durchzuführen.
Die Planunterlagen liegen hierzu in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023 im Rathaus des Marktes Küps sowie im Rathaus der Stadt Burgkunstadt während der allgemeinen Dienstzeiten (Adressen und Zeiten s.u.) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Rathaus Burgkunstadt | |
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt | |
Zimmer U12 | |
Montag: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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13:30 – 16:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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13:30 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 – 12:00 Uhr |
Rathaus Küps | |
Am Rathaus 1, 96328 Küps | |
Zimmer 101 - Bauamt | |
Montag: |
08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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14:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag: |
08:00 – 12:00 Uhr und |
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14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 – 12:00 Uhr |
Die Planunterlagen stehen während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit:
https://www.burgkunstadt.eu/seite/de/stadt/035:38:1152/-/Bebauungsplaene.html
https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen
Die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere die Einwohner*innen von Ebneth, Hainweiher, Reuth, Kirchlein und Burkersdorf werden ergänzend zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt eingeladen.
Diese findet am Freitag, den 26. Mai 2023 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Burgkunstadt, Jahnstraße 3, Burgkunstadt statt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden durch die beauftragten Planer vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.