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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Abb. 1: Lageplan des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“, ohne Maßstab (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)

Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Küps hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplan – „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ – aufzustellen und den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im sog. Parallelverfahren zu ändern.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung eines Windparks, bestehend aus sechs Windenenergieanlagen. Dieser soll im Bereich der regionalplanerisch festgesetzten Windvorranggebiete Nr. 81 und 84 errichtet werden. Der Windpark erstreckt sich auch auf das Gemeindegebiet der Stadt Burgkunstadt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ umfasst die Fl.Nrn. 682 und 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans.

Weiterhin hat der Marktgemeinderat in derselben Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen hierzu in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023 im Rathaus des Marktes Küps sowie im Rathaus der Stadt Burgkunstadt während der allgemeinen Dienstzeiten (Adressen und Zeiten s.u.) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Rathaus Burgkunstadt

Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt

Zimmer U12

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr und

13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:00 Uhr und

13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr und

14:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Rathaus Küps

Am Rathaus 1, 96328 Küps

Zimmer 101 - Bauamt

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr und

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:00 Uhr und

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr und

14:00 – 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Die Planunterlagen stehen während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit:

https://www.burgkunstadt.eu/seite/de/stadt/035:38:1152/-/Bebauungsplaene.html

https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen

Die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere die Einwohner*innen von Ebneth, Hainweiher, Reuth, Kirchlein und Burkersdorf werden ergänzend zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt eingeladen.

Diese findet am Freitag, den 26. Mai 2023 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Burgkunstadt, Jahnstraße 3, Burgkunstadt statt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden durch die beauftragten Planer vorgestellt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Küps, den 19.05.2023
Bernd Rebhan,
Erster Bürgermeister