Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rasenurnengräber bitte von Grabschmuck freihalten

Der Wandel auf dem Gebiet des Bestattungswesens hat zur Folge, dass mehr und mehr Feuerbestattungen erfolgen. Die Marktgemeinde ist dem Wunsch aus der Bevölkerung nachgekommen und hat auf den sechs gemeindlichen Friedhöfen Urnenfelder ausgewiesen, die mit Grabplatten belegt werden können und damit pflegearme Bestattungsformen ermöglicht.

Allerdings sieht die Friedhofssatzung auch vor, dass die Rasengrabplatten vor Grabschmuck freigehalten werden müssen. Blumen oder Grabschmuck dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Sammelstellen gelegt oder gestellt werden. Auf den Rasengrabplatten abgelegter Grabschmuck muss sonst von den Grünpflegern entfernt werden. Um Beachtung wird gebeten.