Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – SO Küps“ (ohne Maßstab; Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)
Abbildung 2: Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Küps (ohne Maßstab; Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“
Sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum geänderten Entwurf der Bauleitpläne
Der Markt Küps und seine Nachbargemeinde Stadt Burgkunstadt haben sich zur Einleitung von Bauleitplanverfahren für den geplanten Windpark im Bereich zwischen den Ortschaften Ebneth, Hummenberg, Burkersdorf, Hainweiher und Reuth entschlossen. Grundlage der Planung sind die beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete Windenergie Nr. 81 „Ebneth-Nordost“ und 84 „Reuth-West“ des Regionalplans Oberfranken-West (Stand 2014). Der von der iTerra energy GmbH geplante Windpark soll sechs Anlagen umfassen, eine von ihnen auf dem Gebiet des Marktes Küps.
Das Bauleitplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderats am 21.11.2022 begonnen. Für den auf Küpser Gemeindegebiet liegenden Teil des Windparks wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „SO Küps“ (eine Windenergieanlage) beschlossen, in dem ein „Sonstiges Sondergebiet Windenergie“ nach § 11 BauNVO festgesetzt werden soll; parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans. Im April 2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Zeitlich parallel erfolgten entsprechende Beschlussfassungen durch den Stadtrat Burgkunstadt für die Bauleitplanung zum Burgkunstädter Teil des Windparks.
In beiden Gemeinden erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023 und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und der vorangeschrittenen Windparkplanung war in der Entwurfsfassung der Bauleitpläne vom 24.06.2024 insbesondere die Verschiebungen der geplanten Anlagenstandorte WEA 3, 5 und 6 auf Burgkunstädter Gebiet. Zentral für Küps war hierbei die Vergrößerung des Abstands zwischen der Anlage Nr. 3 und dem Baugebiet „Lohäcker“ in Burkersdorf, die sich unter Ausreizung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf ca. 23 m belief.
In seiner Sitzung am 02.07.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des vorgenannten Bebauungsplans sowie den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einschließlich der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Stadt Burgkunstadt fasste den entsprechenden Beschluss für ihre Bauleitplanverfahren zwei Wochen später in der Stadtratssitzung am 16.07.2024. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten in beiden Gemeinden parallel vom 18.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024.
An der Bauleitplanung des Marktes Küps hatten sich gegenüber der Vorentwurfsfassung nur geringe Änderungen bzw. Detaillierungen ergeben. Stellungnahmen, die zu einer Änderung der Planung führten, sind im Rahmend der förmlichen Beteiligung nicht eingegangen. Die einzige wesentliche Einwendung, die für beide Gemeinden gleichermaßen einging, war die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Kronach, in der die Prüfung eines Alternativstandorts für die geplante Anlage WEA 2 aufgrund ihres Standorts nahe dem Teufelsgraben gefordert wurde. Die Abhandlung dieses Einwands und die erfolgte Umplanung sind Bestandteil der Bauleitplanung der Stadt Burgkunstadt (Bebauungsplan „SO Burgkunstadt-West“).
Zusätzlich wurde zwischenzeitlich aufgrund der Einstellung des bis dato geplanten Anlagenmodells ein Wechsel der vorgesehenen Windenergieanlagen erforderlich, auf den die Windparkplanung der iTerra und in der Folge auch die vorliegenden Bauleitpläne sowie einige der Gutachten angepasst werden mussten.
In seiner Sitzung am 24.06.2025 hat der Marktgemeinderat die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – SO Küps“ sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einschließlich der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 für die geänderten Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne in der Fassung vom 10.06.2024 durchzuführen.
Die Möglichkeit zur Beschränkung der Stellungnahmen auf geänderte Planteile oder zur Verkürzung der Beteiligungsfrist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird nicht angewandt, d.h., die Beteiligung erfolgt im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in vollem inhaltlichem Umfang und mit einer 30-tägigen Frist zur Abgabe von Stellungnahmen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ umfasst unverändert die Fl.Nr. 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 682, 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt.
Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst unverändert die Fl.Nr. 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 682, 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt, und Teilflächen der Fl.Nr. 207, Gmkg. Burkersdorf.
Die Geltungsbereiche sind in den Abbildungen im Anhang dargestellt.
Die geänderten Entwürfe der beiden Bauleitpläne einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.06.2025, sind mit den nach Einschätzung des Marktes Küps wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
auf der Internetseite des Marktes Küps unter der Rubrik „Unsere Gemeinde“ › „Bauen & Wohnen“ › „Windpark Ebneth-Reuth-Küps“ öffentlich abrufbar.
Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB sind die o.g. Unterlagen zusätzlich während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Küps einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse c.ebertsch@kueps.de unter Angabe des Betreffs „Windpark Burgkunstadt-Küps // Markt Küps – Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus, etc.).
Rathaus Küps
Am Rathaus 1, 96328 Küps
Zimmer 101 im Erdgeschoss
allgemeine Dienstzeiten:
| Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
| Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor: | |
| [1] | Begründungen mit Umweltbericht |
| [2] | Schall- und Schattenwurfgutachten, 06.06.2025, Ingenieurbüro IBAS, Bayreuth, Bericht-Nr. 20-11900-b04a |
| [3.1] | Kartierbericht für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), 29.06.2020, Büro für ökologische Studien Strätz, Bayreuth |
| [3.2] | Windpark Ebneth-Reuth Artenschutzrechtliche Einschätzung, Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt- und Landschaftsplanung, Mai 2023 |
| [3.3] | Windpark Ebneth (Lkr. Lichtenfels) – Horstsuche und -kontrolle, TNL Energie GmbH, September 2023 |
| [3.4] | Windpark Ebneth-Reuth Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur Feldlerche, Emch+Berger, Juni 2024 |
| [3.5] | Windpark Ebneth-Reuth Prüfung der Fauna-Daten auf Aktualität – Prüfung auf Unterschiede in der Habitatausstattung auf Grundlage einer Biotoptypenerfassung, Emch+Berger, Mai 2025 |
| [4.1] | Hydrogeologisches Gutachten für die Errichtung des Windpark Burgkunstadt-Küps mit sechs Windkraftanlagen durch die iTerra energy GmbH, Piewak & Partner GmbH, Bayreuth, 28.05.2025 |
| [4.2] | Geotechnischer Bericht zur Errichtung des Windparkes Burgkunstadt-Küps, Piewak & Partner GmbH, Bayreuth, 04.06.2025 |
| [5] | Windpark Ebneth/Reuth GmbH; Auflagen zum Rodungsantrag WEA 1; Untersuchung auf Baumhöhlen und Nistplätze, TB | Markert, 20.10.2023 |
| [6] | eingegangene Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB und den Behördenbeteiligungen gemäß §§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB |
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …] |
| Mensch | Bestandsaufnahme [1], Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], Auswirkungen durch Immissionen [1], [2] und [6] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2], [6] |
| Fläche | Vorhandene Nutzung [1], [3.x], [6] Flächenbedarf [1], [4.x], [5], [6] |
| Tiere/Artenschutz | Bestandsaufnahme [1], [3.x], [5] Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [3.x], [5], [6] Auswirkungen durch das Vorhaben [1], [3.x], [5] artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [3.x], [6] |
| Pflanzen | Bestandsaufnahme [1], [3.x], [5] Auswertung der Biotopkartierung [1], [3.x] Ausführungen und Hinweise zu: - Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1], [3.x] - Belange der Landwirtschaft [1], [6] - Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1] |
| Boden | Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1] Ausführungen und Hinweise zu: - Auswirkungen [1], [6] - Vorkommen von Altablagerungen [1] - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [6] |
| Wasser | Bestandsbeschreibung [1], [4.x], [6] Ausführungen und Hinweise zu: - Betroffenheit von Grundwasser, Wasserschutzgebieten, Gewässern, wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [4.x], [6] - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [4.x], [6] |
| Luft/Klima | Bestandsbeschreibung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
| Landschaftsbild | Bestandsbeschreibung [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen [1], [6] |
| Kultur- und Sachgüter | Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1], [6] |
| Wechselwirkungen | Übersicht [1] |
Küps, den 27. Juni 2025