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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps – SO Küps“ (ohne Maßstab; Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)

Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Küps (ohne Maßstab; Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)

Markt Küps – Windpark Burgkunstadt-Küps

Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Markt Küps und seine Nachbargemeinde Stadt Burgkunstadt haben sich zur Einleitung von Bauleitplanverfahren für den geplanten Windpark im Bereich zwischen den Ortschaften Ebneth, Hummenberg, Burkersdorf, Hainweiher und Reuth entschlossen. Grundlage der Planung sind die beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete Windenergie Nr. 81 und 84 des Regionalplans Oberfranken-West (Stand 2014).

Der Marktgemeinderat des Marktes Küps hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den auf seinem Gemeindegebiet liegenden Teil des Vorranggebiets Nr. 81 „Ebneth-Nordost“ beschlossen. Festgesetzt werden soll ein „Sonstiges Sondergebiet Windenergie“ nach § 11 BauNVO; die parallel durchgeführte Flächennutzungsplanänderung soll entsprechend eine Sonderbaufläche Windenergie darstellen. Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung eines Windparks, bestehend aus sechs Windenenergieanlagen.

In seiner Sitzung am 02.07.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf für den Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – SO Küps“ sowie den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 24.06.2024 durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ umfasst die Fl.Nr. 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 682, 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Fl.Nr. 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 682, 684 und 685, jeweils Gmkg. Oberlangenstadt, und Teilflächen der Fl.Nr. 207, Gmkg. Burkersdorf.

Die Geltungsbereiche sind in den Abbildungen im Anhang dargestellt.

Die Entwürfe der beiden Bauleitpläne einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 24.06.2024, sind mit den nach Einschätzung des Marktes Küps wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

18.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024

auf der Internetseite des Marktes Küps unter der Rubrik „Bürgerservice-Politik“ › „Rathaus“ › „Amtliche Bekanntmachungen“ öffentlich einsehbar:

https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Küps aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse c.ebertsch@kueps.de unter Angabe des Betreffs „Windpark Burgkunstadt-Küps // Markt Küps – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus, etc.).

Rathaus Küps

Am Rathaus 1, 96328 Küps

Zimmer 101 - Bauamt allgemeine Dienstzeiten:

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:

[1]

Begründung mit Umweltbericht

[2]

Schall- und Schattenwurfgutachten, 19.06.2024, Ingenieurbüro IBAS, Bayreuth, Bericht-Nr. 20.11900-b03b

[3.1]

Kartierbericht für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), 29.06.2020, Büro für ökologische Studien Strätz, Bayreuth

[3.2]

Windpark Ebneth-Reuth Artenschutzrechtliche Einschätzung, Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Umwelt- und Landschaftsplanung, Mai 2023

[3.3]

Windpark Ebneth (Lkr. Lichtenfels) – Horstsuche und -kontrolle, TNL Energie GmbH, September 2023

[3.4]

Windpark Ebneth-Reuth Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur Feldlerche, Emch+Berger, Juni 2024

[4]

Hydrogeologisches Gutachten für die Errichtung des Windparks Burgkunstadt-Küps, 03.07.2024, Piewak&Partner GmbH, Bayreuth

[5]

Windpark Ebneth/Reuth GmbH; Auflagen zum Rodungsantrag WEA 1; Untersuchung auf Baumhöhlen und Nistplätze, TB | Markert, 20.10.2023

[6]

eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]

Mensch

Bestandsaufnahme [1],

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1],

Auswirkungen durch Immissionen [1], [2] und [6]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2], [6]

Fläche

Vorhandene Nutzung [1], [3], [6]

Flächenbedarf [1], [4], [5], [6]

Tiere/Artenschutz

Bestandsaufnahme [1], [3.x], [5]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [3.x], [5], [6]

Auswirkungen durch das Vorhaben [1], [3.x], [5]

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [3.x], [6]

Pflanzen

Bestandsaufnahme [1], [3.x], [5]

Auswertung der Biotopkartierung [1], [3.x]

Ausführungen und Hinweise zu:

- Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1], [3.x]

- Belange der Landwirtschaft [1], [6]

- Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1]

Boden

Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1]

Ausführungen und Hinweise zu:- Auswirkungen [1], [6]

- Vorkommen von Altablagerungen [1]

- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [6]

Wasser

Bestandsbeschreibung [1], [4], [6]

Ausführungen und Hinweise zu:

- Betroffenheit von Grundwasser, Wasserschutzgebieten, Gewässern, wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [4], [6]

- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [4], [6]

Luft/Klima

Bestandsbeschreibung [1]

Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen [1], [6]

Kultur- und Sachgüter

Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1], [6]

Wechselwirkungen

Übersicht [1]

Küps, den 12.07.2024
gez.
Bernd Rebhan
Erster Bürgermeister

Anhang

Lagepläne zu den Geltungsbereichen von:

-

Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps – SO Küps“,

Entwurfsfassung vom 24.06.2024

-

7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Küps,

Entwurfsfassung vom 24.06.2024