Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Straßenbeleuchtung steht zwar generell im Eigentum des Marktes Küps, für die Reparatur ist jedoch die Bayernwerk GmbH in Naila zuständig. Damit eine schnelle Behebung erfolgen kann, ist es zunächst notwendig, dass die Bürger dem Markt Küps defekte Straßenleuchten so bald als möglich melden, damit der Reparaturauftrag an die Bayernwerk GmbH weitergegeben werden kann. Die Durchführung der Mängelbehebung wird von dort aus gesteuert.
Sie werden somit gebeten, so bald Sie den Ausfall von Straßenbeleuchtungen bemerken, dies dem Bauamt des Marktes Küps unter der Telefon-Nr. 68-41 oder 68-42 mitzuteilen. Wichtig ist hierbei die genaue Angabe des Standortes der defekten Straßenlampe, also
| - | Gemeindeteil |
| - | Straßenbezeichnung |
| - | bei Hausnummer....... |
| - | im Idealfall Nummer der Straßenleuchte. |
Das Bauamt des Marktes Küps leitet diese Meldung an die Bayernwerk GmbH in Naila weiter.
Handelt es sich nur um einzelne Lampen, welche ausfallen, ist davon auszugehen, dass bis zur Schadensbehebung bis zu vier Wochen vergehen können, da aus wirtschaftlichen Gründen die Bayernwerk GmbH nicht wegen jeder einzelnen Lampe anfahren kann. Es nützt also nichts, wenn defekte Lampen dem Bauamt gemeldet werden und nach einer Woche wieder nachgefragt wird, weshalb eine Behebung noch nicht erfolgt ist. Anders sieht es selbstverständlich aus, wenn in einem Straßenzug oder einem Teilbereich die Beleuchtung komplett ausfällt. In diesem Fall wird seitens der Bayernwerk GmbH die Mängelbehebung möglichst umgehend durchgeführt.
Abschließend bleibt festzustellen, dass der wichtigste Schritt die Information seitens der Bürger ist.