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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Seit November 2021 verfügt der Markt Küps über zwei sogenannte Sanierungsgebiete, die Eigentümern unter anderem steuerliche Vorteile ermöglichen, sowie über ein kommunales Förderprogramm. Bereits im letzten Jahr sind hierüber zahlreiche Architektenberatungen durchgeführt worden und die ersten Förderanträge eingegangen. Auch 2023 geht es mit der Förderung weiter.

Über das Förderprogramm erhalten EigentümerInnen von Immobilien im Sanierungsgebiet Zuschüsse bei Sanierungsarbeiten. Förderfähige Kosten werden mit 30% (maximal 20.000 €) bezuschusst. Ziel ist es, das Engagement von Immobilienbesitzern zu unterstützen und somit auch Anreize zur Verschönerung des Ortsbildes zu setzen.

Gefördert werden:

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Fensterläden, Türen und Tore, Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen,
  • Umgestaltung und Anlage von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung, Entsiegelung und/oder Begrünung von Vorbereichen und Hofräumen
  • Rückbau von nicht erhaltenswerten Nebengebäuden, sofern mit dem Abbruch die Schaffung von Grünflächen verbunden ist
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bereiche (z.B. barrierefreie Zugänge zu Läden)

Nicht förderfähig sind dagegen reine Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der energetischen Sanierung.

Teil des Förderprogrammes ist auch eine kostenlose Architektenberatung vor Ort. Die Architektin berät Eigentümer hinsichtlich der Ausführung und Gestaltung geplanter Maßnahmen. Die Sanierungsberatung ist außerdem Grundlage für die weitere Antragstellung.

Für weitere Informationen zur Förderung und der Beantragung melden Sie sich einfach beim Gemeindeumbaumanagement der Gemeinde.

Ihre Ansprechpartnerin:

Nicola Völkel

0151 70175149

kek@kueps.de