Die Sitzung des Wahlausschusses gem. § 92 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zur
Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses findet
am Montag, den 30. Januar 2023, um 16.30 Uhr im Rathaus Küps
‚Sitzungszimmer‘ (OG) statt.
Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 und 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen.
Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.