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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 20/2023
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Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

am Sonntag, den 8. Oktober 2023, wird ein neuer Landtag gewählt. Auch in Küps sind rund 6.500 Wahlberechtigte aufgefordert, über die Zusammensetzung des Bayerischen Landtages und des oberfränkischen Bezirkstages mitzubestimmen.

Wahlen sind das Fundament demokratischen Handelns: Nutzen Sie Ihr individuelles Recht, an der politischen Willensbildung in unserem Land mitzuwirken, indem Sie am Wahlsonntag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr wählen!

Insbesondere auch die jüngeren Wählerinnen und Wähler rufe ich auf, von ihrem Stimmrecht, dem höchsten demokratischen Gut, Gebrauch zu machen und die Zukunft unseres Landes mitzugestalten. Gerade die Politik auf Landesebene ist für den Markt Küps von großer Bedeutung. Die Kommunen erhalten vom Freistaat hohe finanzielle Unterstützung. Instrumente wie die Förderoffensive Nordostbayern haben einen wertvollen Beitrag geleistet, dass auch finanzschwächere Kommunen wie Küps ihre Ortskerne sanieren und vor Ort zukunftsträchtige Projekte umsetzen können - von der Kinderbetreuung über die Schulen bis zur Dorferneuerung. Mit der Gigabitförderung wird aktuell die Versorgung mit Glasfaser bei uns verbessert. All diese Förderprogramme des Freistaates Bayern werden in Küps umgesetzt.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben!

Allen denjenigen, die nicht die Möglichkeit haben, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen, empfehle ich, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 6. Oktober 2023 beim Bürgerbüro des Marktes Küps beantragt werden. Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Mitarbeiter unseres Wahlamtes, diese helfen Ihnen gerne. Briefwähler sollten Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post bringen, damit diese bis spätestens um 18.00 Uhr am Wahlsonntag das Rathaus erreichen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen: Auf dem kleinen weißen Stimmzettel können Sie Ihre Stimme für die Wahl des Stimmkreisabgeordneten abgeben. Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreises (großer weißer Stimmzettel) gewählt. Für die Bezirkswahlen (blaue Stimmzettel) gilt das Verfahren analog.

Lassen Sie nicht andere für sich entscheiden und nehmen Sie Ihr demokratisches Grundrecht bitte wahr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
B. Rebhan
Erster Bürgermeister