Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Küps folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.620.900 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.820.250 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.146.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
die Grundstücke (Grundsteuer B) und
die Gewerbesteuer
wurden mit der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.10.2025, Az. 20-941/25, gemäß Art. 71 Abs. 2 und Art. 61 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) die erforderliche Genehmigung erteilt.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 GO i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO
von Montag, 10.11.2025 bis Dienstag, 25.11.2025
im Rathaus Küps, Am Rathaus 1, Zimmer Nr. 213, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Im Übrigen werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die weiteren Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereitgehalten.