Öffentliche Bekanntmachung der Wahl nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen.
Der Wahltermin ist am 1. März 2026
Für den neuen Pfarrgemeinderat sind insgesamt 9 Personen zu wählen.
Weil Ihre Pfarrgemeinde Sie braucht – stellen Sie sich am 1. März 2026 zur Wahl und werden Sie Teil dieser Gemeinschaft.
Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen/Innen der Pfarrgemeinde Sankt Elisabeth Küps und Filialkirche Sankt Josef Thonberg, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben. Voraussetzung ist, dass man getauft und gefirmt ist.
Auf Antrag auch von außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholiken/Innen, sofern sie am Leben unserer Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.
Unsere Pfarrgemeinde Sankt Elisabeth Küps umfasst die Marktgemeinde Küps, jedoch ohne Schmölz, Theisenort und Johannisthal.
Die Filialkirche Sankt Josef Thonberg umfasst die gesamte Gemeinde Weißenbrunn, jedoch ohne Gössersdorf, Sachspfeife und Friedrichsburg.
Der Pfarrgemeinderat Sankt Elisabeth Küps und Filialkirche Sankt Josef Thonberg hat folgende Person in den Wahlausschuss berufen: Manfred Pauli, Vors. des Wahlausschusses, Stellvertreterin Manuela Petrouschek, Schriftführerin Claudia Popp, weitere Mitglieder sind: Pfarrvikar Norbert Lang, Daniela Zahner, Eva Ament.
Ab sofort dürfen Sie liebe kath. Mitchristen/Innen, Personen bis zum 4. Januar 2026 vorschlagen. In beide Kirchen sind Karten ausgelegt, auf denen Sie Ihre Vorschläge notieren können. Ihre Vorschläge werfen sie in die bereitgestellte Box ein. Selbstverständlich dürfen sie sich auch selbst eintragen oder im Pfarrbüro anrufen und Ihren Vorschlag unterbreiten.
Wenn Sie neugierig geworden sind, es liegt auch Informationsmaterial in den Kirchen aus oder besuchen sie die Internetseite www.pgrbayern.de auf.
Ihr Ansprechpartner vor Ort ist das Pfarrbüro Sankt Elisabeth Küps, geöffnet:
Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr und Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr oder per e-mail ssb.kronach@erzbistum-bamberg.de Betreff: PGR Küps