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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung

Auf Grund von Art. 23, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert, erlässt der Markt Küps die folgende

Änderungssatzung über das Bestattungswesen im Markt Küps zur Friedhofs- und Bestattungssatzung

(Friedhofssatzung 2021-1.0)

§ 1 Änderungen

Die mit Beschluss des Marktgemeinderates Küps vom 16.03.2021 unter TOP 3 in Kraft gesetzte Friedhofssatzung des Marktes Küps (FS 2021) wird wie folgt geändert.

1.

Der bestehende § 18 „Naturnahe Bestattungen“ wird in Absatz 1 wie folgt geändert:

„(1) Für anonyme und teilanonyme Urnenbeisetzungen stehen auf den Friedhöfen gesondert ausgewiesene Rasenflächen mit Röhrensystemen zur Verfügung. Es können bis zu drei Urnen pro Röhre beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf ist möglich.“

2.

Der bestehende §26 „Zustimmungserfordernis für Grabmale“ wird mit folgendem Wortlaut des Absatzes 5 ergänzt:

„(5) Der Rück- oder Abbau von aufgelassenen Grabstellen, Grabdenkmälern oder Grabeinfassungen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Marktes Küps. Die Ausführung ist durch den Unternehmer rechtzeitig anzuzeigen.“

3.

Der bestehende § 29 „Entfernung von Gräbern“ wird in Absatz 2 Satz 1 wie folgt geändert:

„Nach Ablauf der Nutzungszeit oder nach Entziehung von Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen, die Grabstelle ordnungsgemäß anzufüllen und die Rasenfläche wieder herzustellen; hiervon ausgenommen sind Grabmale nach §27 Abs. 4 Satz 1, welche dann in das Eigentum des Marktes Küps übergehen.“

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Marktes Küps über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.2019 außer Kraft.

Küps, 22.11.2023

B. Rebhan
Erster Bürgermeister