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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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SATZUNG

über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern

(Hebesatzung | HS 2025)

Der Markt Küps erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Betriebe der Land- und

Forstwirtschaft (Grundsteuer A):

330 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B):

220 v. H.

2.

Gewerbesteuer:

320 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2018 außer Kraft.

Küps, den 27.11.2024

M A R K T K Ü P S

Bernd Rebhan
Erster Bürgermeister