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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Vereinsleitfaden

Feste feiern, aber richtig!

Was ist bei Vereinsfeiern/Vereinsfesten alles zu beachten/zu beantragen?

Wir freuen uns, dass sich zahlreiche Aktive in unseren Vereinen und Verbänden einbringen und Feste für uns organisieren. Die dafür seit Jahren gesetzlichen Regelungen haben wir in Kurzform zusammengefasst. Ausführliche Informationen erhalten Veranstalter auf unserer Website.

Anzeige der Veranstaltung und vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Die Gemeinde weist darauf hin, dass alle Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter angezeigt werden müssen. Hierfür ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.

Sie erhalten den Vordruck direkt im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung oder auf der Website des Marktes Küps unter www.kueps.de.

Für Feste mit Gewinnerzielungsabsicht, bei denen alkoholische Getränke und Speisen verkauft werden, ist außerdem eine Erlaubnis nach §12 des Gaststättengesetzes (GastG), besser bekannt als „Schankerlaubnis“, erforderlich. Hierfür muss für jede einzelne Veranstaltung ein Antrag gestellt werden. Die Kosten betragen derzeit € 30,00 pro Antrag. Sammelanträge sind nicht zugelassen.

Ansprechpartner:

Nicole Heumann, 09264/68-24 oder n.heumann@kueps.de

Nutzung öffentlicher Gebäude und Plätze

Soll die Veranstaltung in einem gemeindlichen Gebäude stattfinden muss zudem bei der Liegenschaftsverwaltung ein Antrag für die Gebäudenutzung gestellt werden. Auch dieser Antrag ist rechtzeitig vor der Veranstaltung zu stellen, da sonst die Benutzung der Gebäude nicht gewährleistet werden kann.

Ansprechpartner:

Johannes Schmidt, 09264/68-31 oder j.schmidt@kueps.de

Plakatierungen und Nutzung öffentlicher Verkehrsgrund

Falls für die Veranstaltung öffentlich, in Form von Plakaten, geworben werden soll, ist bei der Gemeindeverwaltung vorab eine Genehmigung einzuholen.

Auch muss die Nutzung öffentlicher Straßen oder Plätze, sowie eventuelle Straßensperrungen mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei Gemeindeverwaltung beantragt und von dieser genehmigt werden. Die Kosten richten sich hier nach Art und Umfang der Sperrung.

Ansprechpartner:

Eva Jäckisch, 09264/68-21 oder e.jaeckisch@kueps.de

Gerne erteilen wir auch nähere Auskünfte!