Der Markt Küps ist im Sinne seiner gültigen Friedhofssatzung verpflichtet, regelmäßig die Standfestigkeit seiner rund 1.500 Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen zu überprüfen.
Die Prüfung erfolgt meist im Frühjahr oder im Frühsommer nach Ende der Frostperiode.
Für das Jahr 2024 findet die Grabmalprüfung im Markt in der Kalenderwoche 12 statt (Zwischen dem 18.03.2024 und 24.03.2024).
Die Gemeinde prüft regelmäßig die Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen (Küps, Burkersdorf, Oberlangenstadt, Johannisthal, Theisenort, Tüschnitz) auf Standsicherheit.
Verschiedene Witterungseinflüsse können dazu führen, dass die Grabsteine (z.B. durch Frostperioden) locker werden und schlimmstenfalls umfallen können.
Ziel ist es, durch die Prüfung mögliche Gefahren für die Friedhofsbesucher zu erkennen, zu minimieren und schnellstmöglich zu beseitigen.
Die Marktgemeinde Küps ist als Betreiber für die Sicherheit auf den gemeindlichen Friedhöfen verantwortlich. Dazu gehört auch die Verkehrssicherungspflicht und die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen.
Die Nutzungsberechtigten der Gräber sind für die Grabmale verantwortlich und haften für evtl. Schäden, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.
Im Rahmen der Standsicherheitsprüfung beurteilt ein Gutachter, ob von einem Grabmal eine akute Unfallgefahr ausgeht.
Dazu wird mit einem speziellen Prüfgerät bei gleichmäßigem Druck die Standfestigkeit des Grabsteins vermessen und aufgezeichnet. Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Grabmale einem gewissen Druck standhalten.
Für die Prüfung hat der Markt Küps das Sachverständigenbüro Klaus Stolzenberger aus Würzburg beauftragt, welches auf Grabmalprüfungen spezialisiert ist.
Nein! Die Prüfung dauert nur einige Sekunden und erfolgt mit der vorgeschrieben Prüflast bei gleichmäßigem Druck (kein Rütteln). Beschädigungen sind ausgeschlossen. Nach Erreichen der Prüflast wird der Prüfvorgang beendet.
Bei Grabmalen, die der Prüfung standhalten, ist nichts zu veranlassen. Bei Grabsteinen mit geringen Beanstandungen werden die Grabnutzer in einem Brief der Gemeinde darauf hingewiesen, den Grabstein von einem Steinmetzbetrieb zeitnah und ordnungsgemäß befestigen zu lassen.
Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen bis zur Befestigung durch einen Steinmetzbetrieb, sofort gesichert werden - die Sicherung erfolgt durch das Sachverständigenbüro.
Bei der letzten Grabmalprüfung wurden von ca. 1500 Grabstellen nur fünf Grabmäler beanstandet.
Die Kosten für die Prüfung der Grabmäler trägt der Markt Küps. Die Kosten für die Sicherung von Grabmalen, die eine unmittelbare Gefahr darstellen sowie die Kosten der Neubefestigung durch einen Steinmetzbetrieb tragen die Nutzungsberechtigten der Gräber.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung im Rathaus unter der Telefonnummer: 09264 68 21 (Frau Jäckisch)