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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Sitzung des gemeindlichen Wahlausschusses (GWA)

zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses

für die Wahl des Marktgemeinderates im Markt Küps, Landkreis Kronach

am Sonntag, den 08.03.2026

1. Die Sitzung des gemeindlichen Wahlausschusses findet am Montag, 09.03.2026 um 16.30 Uhr im Rathaus Küps – Sitzungszimmer (Obergeschoß, rechts) statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch amtliche Bekanntmachung (öffentlicher Anschlag am Amtskasten des Rathaus Küps – Am Rathaus 1 – 96328 Küps und Veröffentlichung im Internet unter www.kueps.de) gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-verwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter o.g. Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben.

Küps, 27.02.2026
T. Michel
Gemeindewahlleiter