Das Ordnungsamt des Marktes Küps weist darauf hin, dass Hundekotbeutel in den dafür vorgesehenen, öffentlichen Mülleimern oder im eigenen Hausmüll zu entsorgen sind. Die Entsorgung in Grünflächen, Straßen oder in anderen öffentlichen Bereichen ist unzulässig und kann entsprechend mit Bußgeld geahndet werden. Zuletzt häuften sich die Beschwerden hierzu insbesondere in der Schneckengasse, Theisenort. Im gesamten Gemeindegebiet wurden seitens des Marktes Küps kostenlose „DOGSTATIONS“ zur Verfügung gestellt, um unsere Gemeinde sauber zu halten – bitte unterstützen Sie uns hierbei!